Kündigung

Diskutiere Kündigung im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich brauche dringend einen Rat was ich machen kann oder soll. Wir sind in unserer Mietwohnung vor drei Jahren mit zwei Hunde eingezogen die...
  • Kündigung Beitrag #1

Sonja07

Hallo,
ich brauche dringend einen Rat was ich machen kann oder soll.
Wir sind in unserer Mietwohnung vor drei Jahren mit zwei Hunde eingezogen die auch von dem Vermieter erlaubt wurden
.
Nun ist im Juli einer der Hunde Verstorben und wir kauften im August einen neuen Hund. Jetzt will der Vermieter das wir wegen dem Hund Ausziehen obwohl kein hinweis im Mietvertrag steht das wir eine erneute Erlaubnis haben mossen.

Was können wir gegen diese Kündigung tun ???
 
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  • Kündigung Beitrag #2

Capo

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Ist der neue Hund größer als der Alte (wenn ausgewachsen)?
Gibt es eine Haustiererlaubnis mit Vorbehalt oder Vorbehaltlos?
Ist im Vertrag ein Haustierverbot festgehalten?
 
  • Kündigung Beitrag #3

RMHV

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Eine Erlaubnis zur Tierhaltung gilt in der Regel für ein bestimmtes Tier. Soll die Erlaubnis generell für die Haltung irgendwelcher Tiere gelten, beschränkt vielleicht lediglich nach Art und Anzahl, wird sich dies aus der erteilten Erlaubnis deutlich ergeben müssen.

Es könnte also gut sein, dass nach Anschaffung eines neuen Hundes eine unerlaubte Hundehaltung vorliegt. Dies ist sicher kein Grund für eine fristlose Kündigung. Berücksichtigt man, dass es für die Haltung eines Hundes nach wie vor eine Erlaubnis gibt, wird die Neuanschaffung eines zweiten Hundes auch kein Grund für eine sofortige ordentliche Kündigung. Allerdings wäre eine Kündigung bei Fortsetzung einer unerlaubten Hundehaltung nach Abmahnung durch den Vermieter durchaus möglich.

Was kann man also gegen eine Kündigung unternehmen? Nach dem derzeitigen Informationsstand sollte man die Kündgung wegen fehlender Abmahnung als unzulässig zurückweisen können. Wenn nach dem Mietvertrag eine Erlaubnis zur Tierhaltung erforderlich ist wird man sich daran halten und den nachträglich erworbenen Hund wieder abschaffen müssen.
 
  • Kündigung Beitrag #4

Jerry

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...und nachdem der Vermieter schonmal zwei Hunde akzeptiert hat, wird er sich mglw. nach Abwägung aller Vor- und Nachteile davon überzeugen lassen, dass auch der neue Hund keinen Ärger machen wird.

Sorry, ich bin zwar kein ausgemachter Hundeliebhaber, und so 100% fehlt mir auch das Verständnis, warum man unbedingt gleich zwei Hunde braucht, aber nichtsdestoweniger finde ich die Bezeichnung "abschaffen" für ein quasi "Familienmitglied" doch sehr abwertend. Da wir regelmäßige Besucher im städtischen Tierheim sind, möchte ich jedem Tier dieses Schicksal erspart wissen.

Mit dem Vermieter reden sollte helfen. Eine Neuvermietung ist i.d.R. auch mit nicht unerheblichem Ärger verbunden, da kann man schonmal einen neuen Hund im Haus akzeptieren ;)

Gruß

Jerry
 
  • Kündigung Beitrag #5

Insolvenzprofi

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Original von Sonja07
Jetzt will der Vermieter das wir wegen dem Hund Ausziehen obwohl kein hinweis im Mietvertrag steht das wir eine erneute Erlaubnis haben mossen.

man soetwas ist ärgerlich, voir allem weil man sich bereits den hund angeschaft hat... sollte im Mietvertrag nichts vereinbart sein und in der hausordnung nichts wegen tierhaltung erwähnt sein, hat der vermieter immernoch die zustimmung zu erteilen, ggf. mal nach dem gewohnheitsrecht klagen oder darauf, dass man den umgang mit menschen nicht gelernt hat und deswegen das tier braucht oder ähnliches.... aber eins steht fest, einfach auffordern zum ausziehen ist nicht, er muss eich erstmal die Möglichkeit geben, das arme tier unter berücksichtigung einer frist zu beseitigen... hoffe geholfen zu haben
 
  • Kündigung Beitrag #6

Sonja07

Hallo zusammen, :wink

lieben Dank für eure Ratschläge.

Ich habe mir einen Rechtsanwalt zur hilfe genomen und er gab mir Recht das mein Timmy nicht gehen muß.
Weil laut Mietvertrag die haltung von zwei Hunden erlaubt wurde und kein nachsatz geschrieben steht das wenn einer der Hunde gestorben ist kein neuer Hund angeschafft werden darf.
ebenso fehlt das berechtigte Interesse an der Kündigung. Demnach ist laut aussage vom Rechtsanwalt die Kündigung Rechtswiedrig.

Nun wird mein Rechtsanwalt Wiederspruch gegen die Kündigung einlegen.
Wodurch dann auch der Kündigungstermin unwirksam wird.

Aber wir suchen uns dennoch ein neues zuhause natürlich gemeinsam weil das ach so gute Mietverhältnis nach so einem Streit ja doch im Eimer ist.

Also sollte hier jemand ein kleines Haus mit Garten zu Vermieten haben bitte denkt an uns.


Gruß
Sonja
 
  • Kündigung Beitrag #7

Titus

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Hi!

Ich denke, es könnte helfen, das "hier" ein wenig zu konkretisieren :zwinker

Grüße
Marco
 
  • Kündigung Beitrag #8

Sonja07

Original von Titus
Hi!

Ich denke, es könnte helfen, das "hier" ein wenig zu konkretisieren :zwinker

Grüße
Marco


was sollte Konkreter sein ?


Gruß
Sonja
 
  • Kündigung Beitrag #9

Titus

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Original von Sonja07
Original von Titus
Hi!

Ich denke, es könnte helfen, das "hier" ein wenig zu konkretisieren :zwinker

Grüße
Marco


was sollte Konkreter sein ?


Gruß
Sonja

Na zum Beispiel der Ort. "hier" kann ja überall und nirgends sein. :gehtnicht
Oder habe ich da was überlesen? :?

Grüße
Marco
 
  • Kündigung Beitrag #10

Sonja07

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Guten abend,

das Objekt ist im Kr. Stade.
Dachte das es nicht so wichtig sei wo sich die Wohnung/Haus
befindet.


Gruß
Sonja
 
  • Kündigung Beitrag #11

Jerry

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Original von Sonja07

Also sollte hier jemand ein kleines Haus mit Garten zu Vermieten haben bitte denkt an uns.

Weisst Du jetzt, warum die Konkretisierung des Ortes hier Sinn macht? ;)

LG

Jerry
 
  • Kündigung Beitrag #12

Capo

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Hier stehen noch 3-4 Häuser mit Tierhaltung frei. Wäre also kein Prob.
 
  • Kündigung Beitrag #13

Sonja07

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Moin, :wink

Danke für den hinweis wegen der Häuser aber die sind ja soweit weg. :?



Gruß
Sonja
 
  • Kündigung Beitrag #14

Sonja07

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Hallöchen,

Die Vermieterin hat nun Post von meinem Anwalt bekommen.
Noch am selben Tag rief Sie mich an und fragte ob wir uns alle noch einmal an
einen Tisch setzen wollen um über diese Sache zu reden. Ich sagte ja aber das dann mein Rechtsanwalt dabei sein wird. Kaum hatte ich das ausgesprochen hätte ich das Telefon auch in den Schrank legen können und hätte aber noch jedes Wort hören können. Aber das ist ja nichts neues bei der Frau. Ich sagte darauhin nur das ich so nicht weiter mit ihr reden möchte und bat Sie mich doch nicht so an zu Schreien.
Die Antwort war das Sie sagte mit mir könne man ja nicht reden dann geht es eben alles vor Gericht.

Nun suchen wir eben ein Haus wo man in Ruhe leben kann/darf auch mit beiden Hunden.

Gibt es hier so einen Vermieter ?? das Haus solte in Kr. Stade oder in Ahrensbök
stehen Ca 100qm, 4 Zimmer, Küche, Bad und einen Garten haben. Es darf auch gern Renovierungsbedürftig sein.


Gruß
Sonja
 
  • Kündigung Beitrag #15

RMHV

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Original von Sonja07
Hallo zusammen, :wink

lieben Dank für eure Ratschläge.

Ich habe mir einen Rechtsanwalt zur hilfe genomen und er gab mir Recht das mein Timmy nicht gehen muß.
Weil laut Mietvertrag die haltung von zwei Hunden erlaubt wurde und kein nachsatz geschrieben steht das wenn einer der Hunde gestorben ist kein neuer Hund angeschafft werden darf.
ebenso fehlt das berechtigte Interesse an der Kündigung. Demnach ist laut aussage vom Rechtsanwalt die Kündigung Rechtswiedrig.

Nun wird mein Rechtsanwalt Wiederspruch gegen die Kündigung einlegen.
Wodurch dann auch der Kündigungstermin unwirksam wird.

Aber wir suchen uns dennoch ein neues zuhause natürlich gemeinsam weil das ach so gute Mietverhältnis nach so einem Streit ja doch im Eimer ist.

Also sollte hier jemand ein kleines Haus mit Garten zu Vermieten haben bitte denkt an uns.


Gruß
Sonja

Da fehlt jemandem anscheinend jegliches Verständnis der grundlegenden Zusammenhänge der Rechtsordnung. :?
Rechtsanwälte werden vom Mandanten mit der Vertretung von Interessen beauftragt. Entscheidungen in Streitfragen werden allerdings nicht von Rechtsanwälten, sondern von Gerichten getroffen. Ob das Gericht der Meinung irgendeines Anwalts folgen wird, ist zunächst völlig offen. Dies gilt ganz besonders für die Entscheidung darüber, ob eine Kündigung rechtswidrig ist. Die Vorstellung, durch Verwendung des Ausdrucks "Wiederspruch" in einem Anwaltsschreiben würde ein Kündigungstermin unwirksam, scheint mir- ich bitte um Nachsicht für den Ausdruck - etwas naiv zu sein.
Zunächst besteht zwischen den Vertragsparteien Streit über die Zulässigkeit einer Kündigung. In der Folge wird der Mieter vermutlich die Mietsache nicht räumen und der Vermieter wird dann vielleicht auf Räumung klagen. Im Prozess wird dann vom Gericht entschieden, ob die Kündigung wirksam war. Sollte sich das Gericht der Auffassung des Vermieters anschließen, war das Mietverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist beendet und der Mieter hätte sich mit der Verweigerung der Herausgabe der Mietsache, Widerspruch hin oder her, rechtswidrig verhalten. Verfahrenskosten trägt der Verlierer.
Da die Rechtsprechung zum Thema Tierhaltung keineswegs einheitlich ist, könnte eine Abwägung des Prozessrisikos für beide Parteien sinnvoll sein.
 
  • Kündigung Beitrag #16

Sonja07

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Guten abend, :wink

nach einer Woche klingelte das Telefon und es war unsere Vermieterin.
Sie war sehr freundlich und wollte sich nun doch noch mal mit uns an einen Tisch setzen um über die ganze Sache zu reden. Ich sagte Ihr das wir es gerne machen können und bot Ihr das kommende Wochenende dazu an. Sie sagte zu und so trafen wir uns am Sonntag zum Kaffee. Nun was soll ich lange um den Brei herum reden Sie hat die Kündigung zurück gezogen natürlich nach rücksprache mit Ihrem
Rechtsanwalt :zwinker.

Wir dürfen alle bleiben auch der neue Hund Timmy. Aber wir dürfen nun keine weitere Tiere nach dem eines Verstorben ist anschaffen.


Gruß
Sonja
 
Thema:

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