Kündigungfrist richtig berechnet? 3 Jahre Mindestmietvertragszeit

Diskutiere Kündigungfrist richtig berechnet? 3 Jahre Mindestmietvertragszeit im Mietvertrag über Wohnraum Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Hallo zusammen, Annahme: Mieter M hat in seinem Vertrag stehen: "Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.21 und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide...
  • Kündigungfrist richtig berechnet? 3 Jahre Mindestmietvertragszeit Beitrag #1
dabescht

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Hallo zusammen,

Annahme: Mieter M hat in seinem Vertrag stehen:

"Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.21 und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig für eine Dauer von drei Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Zum Ablauf dieses Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis von beiden Mietvertragsparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Regelung nicht berührt."

M kündigt nun heute schon und bitte um eine Bestätigung.

Nach meiner Rechnung müsste der Mietvertrag dann am 28.02.2025, 24h enden. Oder seht ihr das anders?

Danke für die Meinungen.
 
  • Kündigungfrist richtig berechnet? 3 Jahre Mindestmietvertragszeit Beitrag #2
Andres

Andres

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Zum Ablauf dieses Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis von beiden Mietvertragsparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden.
Das entscheidende Wort ist "zum". Diese Formulierung zielt auf den Termin, an dem die Kündigung wirksam das Mietverhältnis beendet, und das ist 3 Jahre nach Beginn, also am 30.11.2024.

Nach meiner Rechnung müsste der Mietvertrag dann am 28.02.2025, 24h enden.
Dann würde der Satz heißen: "Nach Ablauf dieses Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis von beiden Mietvertragsparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden."
 
  • Kündigungfrist richtig berechnet? 3 Jahre Mindestmietvertragszeit Beitrag #3

Happytool

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Ohne "zum" wären es dann 3 Jahre plus Kündigungsfrist?

Beispiel:
Die Parteien vereinbaren ausdrücklich einen Kündigungsverzicht des Mietvertrages bis zum 1.12. 2024.
Vertragsende dann frühestens 28.2.2025
Gültige Vereinbarung oder muss hier das zum auch weg?
 
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  • Kündigungfrist richtig berechnet? 3 Jahre Mindestmietvertragszeit Beitrag #5
dabescht

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@ andres : Danke :)
 
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