
dabescht
Erfahrener Benutzer
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Hallo zusammen,
Annahme: Mieter M hat in seinem Vertrag stehen:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.21 und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig für eine Dauer von drei Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Zum Ablauf dieses Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis von beiden Mietvertragsparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Regelung nicht berührt."
M kündigt nun heute schon und bitte um eine Bestätigung.
Nach meiner Rechnung müsste der Mietvertrag dann am 28.02.2025, 24h enden. Oder seht ihr das anders?
Danke für die Meinungen.
Annahme: Mieter M hat in seinem Vertrag stehen:
"Das Mietverhältnis beginnt am 01.12.21 und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Mietparteien verzichten wechselseitig für eine Dauer von drei Jahren ab Beginn des Mietverhältnisses auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrags. Zum Ablauf dieses Verzichtszeitraums kann das Mietverhältnis von beiden Mietvertragsparteien mit den gesetzlichen Kündigungsfristen gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung wird von dieser Regelung nicht berührt."
M kündigt nun heute schon und bitte um eine Bestätigung.
Nach meiner Rechnung müsste der Mietvertrag dann am 28.02.2025, 24h enden. Oder seht ihr das anders?
Danke für die Meinungen.