Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung

Diskutiere Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; hallo zwei fragen: :wink 1) ich hatte meinem vermieter per fax am 30.8. gekündigt zum 1.12. habe bis heute auch auf nochmaliges nachfrage...
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #1

jazzybee

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hallo zwei fragen:

:wink

1) ich hatte meinem vermieter per fax am 30.8. gekündigt zum 1.12.
habe bis heute auch auf nochmaliges nachfrage, telefonisch und e-mail, keine bestätigung.
jetzt möchte ich die wohnung komplett untervermieten und weiterbehalten evtl.
soll ich die kündigung zurückrufen oder gilt die als nicht vollzogen wenn ich bis heute, fast 2 wochen immer noch keine bestätigung erhalten habe und die kündigung ja nur per fax erfolgt ist?

2) wenn ich für die wohnung jetzt einen nachmieter habe, wird dann der vermieter diesen akzeptieren müssen, wenn der solvent genug ist (ist in festanstellung mit regelmäßigem einkommen) oder kann der vermieter auf seiner kündigungszeit bestehen (3monate) und bis dahin brauch er keinen nachmieter akzeptieren?

danke für eure hilfe, ich bin auch regelmäßig auf icq anzutreffen.

gruss

jazzy (TS/AS, Selmer Reference)
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #2

Maja

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Eine Kündigung per Fax ist ein strittiges Thema. Man sagt eine Kündigung muss mit einer eigenhändigen Unterschrift erfolgen. Ich akzeptiere kündigungen per Fax eigentlich nicht, aber wenn er Sie akzeptiert musst du raus.

Ich würde die Kündigung erst einmal schriflich zurück ziehen.

Eine Genehmigung zur Untervermietung musst du auch schriftlich erfragen. Des Weiteren muss der Vermieter deinen Nachmieter nicht akzeptieren.
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #3
Martens

Martens

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und darüber hinaus und zum wiederholten Male:

Eine Kündigung ist eine einseitige Willensbekundung, die keiner Bestätigung bedarf. Man kann sie nicht zurückziehen.

Sicherlich kann man sich mit dem Vermieter jederzeit und auf alles mögliche verständigen, irgendwelche "Rechte" hat der Mieter hier jedoch nicht.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #4

Maja

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Ich meinte mit zurückziehen eigentlich auch, dem Vermieter mitteilen, das man i.d. Wohnung wohnen bleiben will und hoffen das er dem zustimmt. Habe mich da wohl mal wieder falsch ausgedrückt. Sorry
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #5

jazzybee

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...das ist ja schön und auch sicher richtig.

aber, wenn es nicht zählt, dass ich gekündigt habe, weil faxunterschriften keine wirklichen unterschriften sind - dann hab ich ja gar nicht gekündigt...

mir ist jetzt vor allem nicht klar, wenn der vermieter meine kündigung akzeptiert hat, wann ich jetzt raus muss. weil das fax am 31.8. nicht ankam, schickte ich das am morgen des 1.9. nochmal hinterher...ich muss doch wenigstens wissen, ob die kündigung zum 1.12. oder 1.1. zählt...

muss mein vermieter meinen nachmieter aktzeptieren? ich habe jetzt einen gefunden, der sofort einziehen würde und der auch ok ist.
ist das irgendwie gesetztlich geregelt? weil meine wohnung sonst 3 monate leersteht...

gruss
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #6

Maja

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Zum 1.11. sowieso nicht. 3 Monate Kündigungsfrist = ende November.

Zu deiner 2. Frage:

Hatte ich schon in meinem 1. Beitrag geschrieben, mach ich aber gern noch mal :zwinker. Der Vermieter muss deinen Nachmieter nicht akzeptieren.
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #7

jazzybee

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ok, sorry, habs übersehen.

aber was is mit der frist und dem fax? muss ich nicht mal ne bestätigung bekommen?

gruss
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #8

RMHV

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Für die Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist nach § 568 Abs. 1 BGB die Einhaltung der Schriftform erforderlich. Zur Einhaltung der Schriftform ist nach § 126 Abs. 1 BGB eine eigenhändige Unterschrift erforderlich. Ein Fax liefert nur die Kopie einer Unterschrift. Die Kündigung ist damit ungültig.
Soweit noch recht eindeutig... Das Problem des Mieters ist allerdings, dass der Vermieter die Kündigung auch einfach annehmen kann. Das Mietverhältnis wird dann nicht durch eine einseitiige Willenserklärung (=Kündigung) beendet, sondern durch einen Aufhebungsvertrag. Für eine Aufhebungsvertrag gibt es kein Schriftformerfordernis. Der Aufhebungsvertrag kann, genau wie der Mietvertrag auch, grundsätzlich formlos abgeschlossen werden.
Im konkreten Fall stellen sich eine ganze Reihe von Fragen:
Hat der Vermieter das Vertragsangebot des Mieters - als nichts anderes wird man die Willenserklärung des Mieters zur Beendigung des Mietverhältnisses sehen müssen - schon vor dem Widerruf angenommen?
Konnte der Mieter ein Vertragsangebot überhaupt widerrufen?
Wer kann im Streitfall was beweisen?
Da der Ausgang eines Streits nur schwer vorhersehbar ist, wäre eine Einigung zwischen den Parteien über die Bewertung des Sachverhalts sicher sinnvoll.
 
  • Kündigungsbestätigung & Nachmieterstellung Beitrag #9

Beluga

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vielleicht so:
Schreibe nochmals an Vermieter per EBf/Rü, unterbreite ihm deinen Vorschlag,
und fordere ihn mit Fristsetzung auf, Entscheidung zu treffen, und
teile ihm mit, was die Konsequenz bei Reaktionlosigkeit sein wird - Kündigungs-
wiederholung.

:bier
 
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