Kündigungsbetätigung - falsches Datum

Diskutiere Kündigungsbetätigung - falsches Datum im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge Wie ist die Lage wenn der Vermieter mündlich eineräumt, er habe sich in seiner Kündigungsbestätigung...
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Bella80

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

Wie ist die Lage wenn der Vermieter mündlich eineräumt, er habe sich in seiner Kündigungsbestätigung im Datum des Vertragsendes vertippt hat?
 
  • Kündigungsbetätigung - falsches Datum Beitrag #2

DiplomHM

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

Also, irren ist menschlich - würde ich sagen. Und wer hat einen direkten Vorteil von so einem "Fehler". Zumal der Vermieter zur Bestätigung nicht verpflichtet ist. Frist ist Frist und die muss eingehalten werden, seitens des Mieters.
 
  • Kündigungsbetätigung - falsches Datum Beitrag #3

Bella80

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

ja schon, aber da hängt ja mehr dran. Mir wurde schriftlich mitgeteilt, dass Ende des Mietvertrages der 30.09.06 ist. Habe mir bereits eine neue Wohnung ab 01.10.06 angemietet und sitze nun auf gepackten Kartons. Es kann doch nicht sein, dass ich jetzt aufgrund eines "Tippfehlers" 2 Wohnungen bezahlen soll. Das Versehen des Vermieters wurde bisher schriftlich nicht korrigiert. Nur durch zufall war ich bei der Gesellschaft.
 
  • Kündigungsbetätigung - falsches Datum Beitrag #4

DiplomHM

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

Sorry ... aber da hätte ich doch als Noch-Mieter mal vorher nachgefragt. Jetzt die alleinige Schuld dem Vermieter zuzuschieben ist nicht korrekt. Reden soll ja bekanntlich helfen und bei so einem "Missverständnis" .... tschuldige - aber dat is Pech!
 
  • Kündigungsbetätigung - falsches Datum Beitrag #5

Bella80

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

die alleinige schuld dem mieter zu geben kann aber auch nicht richtig sein. Wenn der Vermieter eine schriftliche Bestätigung ausstellt, muss diese doch auch eine Bedeutung haben. Wozu sonst soll diese dienen. Wenn auch noch drei Personen abzeichnen und keinem von seiten der vermietergesellschaft dieser angebliche Fehler auffällt, noch dazu die Wohnung im Internet ab 01.10.06 zur Vermietung angeboten wird. Es ist nicht einmal ein Anruf des Vermieters erfolgt. Klar ist irren menschlich aber so geht es doch nicht.
 
  • Kündigungsbetätigung - falsches Datum Beitrag #6

DiplomHM

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

Sorry nochmal ... aber Streiten im letzten Moment doch auch nicht. Und so wie das jetzt aussieht für mich, zahlst du doch nur für 1 Wohnung. Deine alte ist doch schon wieder auf dem Markt. Wer sagt denn nun, dass du noch den Oktober zu zahlen hast?

Also - ich frag mich ja immer wieder: WARUM wird nicht rechtzeitig geredet???
 
  • Kündigungsbetätigung - falsches Datum Beitrag #7

Bella80

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

die gesellschaft hat scheinbar noch keinen nachmieter gefunden. Wenn es einen nachmieter geben würde, macht die nun ,gegenteilig der schriftlichen Bestätigung, gemacht äüßerung, dass Vertragsende nun der 31.10.06 und nicht der 30.09.06 sei, keine sinn. 2 Mieter für eine Wohnung ist ja blödsinn, es sei denn es ist so gewollt. davon kann in diesem fall aber keine rede sein.

Fragen sie bei jedem schreiben noch einmal nach, ob der inhalt denn wirklich der richtige sei? jetzt zu sagen, dass hätte ich nochmal nachfragen sollen ist doch blödsinn.
 
  • Kündigungsbetätigung - falsches Datum Beitrag #8

DiplomHM

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RE: Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

Nein, das ist kein Blödsinn! Bei so einer wichtigen Sache hackt man im Normalfall nochmal nach. Hier geht es nicht um einen Kaugummi den man kauft, sondern um einen Vertrag, der gekündigt wurde. Sorry ... das ist meine Meinung.

Man hätte sich einen Menge Ärger ersparen können.

Aber ich muss auch einräumen, dass die Gesellschaft - sofern sie JETZT erst damit kommt - auch Pech gehabt habt. Sowas landet dann gerne vor Gericht.

Nur wer will es soweit kommen lassen? Reden hilft bekanntlich - das ist meine spezielle Meinung. Ganz gleich ob ich als Verwalter oder als Mieter (der ich auch bin) handele. Es sind Unstimmigkeiten da, die geklärt werden müssen.

Aber die Dummheit (Tschuldigung nochmal) liegt wohl auf beiden Seiten.
 
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