dego
Hallo,
ich wohne seit 22 Jahren in einer Wohnung zur Miete. Nun möchte ich umziehen. Ich habe verwucht mich im Internet über Kündigungsfristen zu informieren, aber leider ist das alles nicht sehr aufschlussreich. Es gibt alte und neue Gesetze?? Ich möchte meinem Vermieter nicht ahnungslos gegenüber stehen wenn er eine lange Kündignungsfrist will, weil er Angst hat keinen neuen Mieter zu finden, denn die Wohnungen sind hier nicht gerade gefragt.
Infos:
Jan. 1984 geschlossen, auf unbestimmte Zeit,
zur Kündigung im Verrtag steht: Der Mietvertag muss nach den gesetzl. Kündigungsfristen der §§ 565 ff. BGB schriftlich unter angabe des Kündigungsgrunden gekümdigt werden.
Wie lange ist denn die Kündigungsfrist für mich? Drei Monate oder länger? Wie lang genau? Und kann der Vermieter anderes verlangen an Fristen?
Würde sich die Kündigungsfrist nach weiteren 2 Jahren noch verändern?
Vielen Dank
Gruss dego
ich wohne seit 22 Jahren in einer Wohnung zur Miete. Nun möchte ich umziehen. Ich habe verwucht mich im Internet über Kündigungsfristen zu informieren, aber leider ist das alles nicht sehr aufschlussreich. Es gibt alte und neue Gesetze?? Ich möchte meinem Vermieter nicht ahnungslos gegenüber stehen wenn er eine lange Kündignungsfrist will, weil er Angst hat keinen neuen Mieter zu finden, denn die Wohnungen sind hier nicht gerade gefragt.
Infos:
Jan. 1984 geschlossen, auf unbestimmte Zeit,
zur Kündigung im Verrtag steht: Der Mietvertag muss nach den gesetzl. Kündigungsfristen der §§ 565 ff. BGB schriftlich unter angabe des Kündigungsgrunden gekümdigt werden.
Wie lange ist denn die Kündigungsfrist für mich? Drei Monate oder länger? Wie lang genau? Und kann der Vermieter anderes verlangen an Fristen?
Würde sich die Kündigungsfrist nach weiteren 2 Jahren noch verändern?
Vielen Dank
Gruss dego