Kündigungsfrist

Diskutiere Kündigungsfrist im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich brauche mal Hilfe bei der Berechnung einer Kündigungsfrist. Das Mietshaus in dem wir wohnen wurde Anfang 2006 verkauft. Nun haben wir von...
  • Kündigungsfrist Beitrag #1

Cat

Ich brauche mal Hilfe bei der Berechnung einer Kündigungsfrist.

Das Mietshaus in dem wir wohnen wurde Anfang 2006 verkauft. Nun haben wir von unserem neuen Vermieter eine Mieterhöhung bekommen (bzw. zum 01.10.2006). Begründet wurde diese mit Anpassung der ortsüblichen Vergleichsmiete und wegen Modernisierungsarbeiten.

Das Schreiben ist uns am 29.07.2006 zugegangen.

Die Wohnung die wir bewohnen ist recht klein und zu diesem Preis und gleicher Lage könnten wir eine grössere Wohnung beziehen.

Nun haben wir uns eine Wohnung angeschaut und könnten dort zum 01.09. oder 01.10.2006 einziehen.

Wenn wir das Mietverhältnis nach § 561 BGB jetzt kündigen würden, wann könnten wir dann frühstens ausziehen um die Kündigunsgfrist einzuhalten?

Danke vorab für eure Antworten.
 
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  • Kündigungsfrist Beitrag #2

Insolvenzprofi

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Original von Cat

Wenn wir das Mietverhältnis nach § 561 BGB jetzt kündigen würden, wann könnten wir dann frühstens ausziehen um die Kündigunsgfrist einzuhalten?

Danke vorab für eure Antworten.

Hi cat,
zum 30.09.06...wenn du noch tipps brauchst sag bescheid
 
  • Kündigungsfrist Beitrag #3

Capo

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Innerhalt von diesen 3 Monaten darf zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Also 2 Monate bzx zum 31.10.06 ;)
 
  • Kündigungsfrist Beitrag #4

Insolvenzprofi

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Original von capo
Innerhalt von diesen 3 Monaten darf zum Ablauf des übernächsten Monats gekündigt werden. Also 2 Monate bzx zum 31.10.06 ;)

??????? also bitte, wenn die Erhöhungim juli zugeht, dann zum beginn des 3. monats (1.8, 1.9, 1.10) wird die erhöhung fällig bis zum ablauf des 2. monats nach dem erhöhungschreiben kann sie das Sonderkündigungsrecht aussprechen, dass heisst, (30.8 < 1 monat, 30.9< 2. monat!)

also cat keine sorge, du kannst zum 30.9 ausziehen
 
  • Kündigungsfrist Beitrag #5

Capo

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Nur wenn umgehend gekündigt wurde. Es zählt der Zugang der Kü!
 
  • Kündigungsfrist Beitrag #6

Insolvenzprofi

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stimmt, aber es wurde sofort gekündigt..wenn nicht, hat capo sicherlich recht, wenn sie erst jetzt kündigen würde dann zum ablaub des übernächtsen monats
 
  • Kündigungsfrist Beitrag #8

RMHV

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Original von Cat
Ok alles klar danke für eure antworten! :wink

Wirklich alles klar? Ich behaupte einfach mal, dass bisher beide falsch liegen.

Das Sonderkündigungsrecht nach § 561 BGB kann ausgeübt werden bis zum Ende des 2. Monats nach Zugang der Erhöhungserklärung. Im Beispiel könnte also ausgehend vom 29.07. die Kündigung bis zum 30.09. ausgesprochen werden. Die Kündigung beendet das Mietverhältnis dann zum Ablauf des übernächsten Monats. Das würde bei einer Kündigung nach § 561 BGB also am 30.11. enden. Eine frühzeitige Kündigung wird nicht zu einem früheren Ende des Mietverhältnisses führen.
Soweit dies nicht ausgeschlossen ist, kann der Mieter selbstverständlich auch bei einer Mieterhöhung ordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist wären dann mit größter Wahrscheinlichkeit 3 Monate. Soweit dies unmittelbar nach Zugang der Erhöhungserklärung, also bis zum 3. Werktag im August erfolgt wäre, würde das Mietverhältnis am 31.10. enden. Nun lautete die gestellte Frage aber "Wenn wir das Mietverhältnis nach § 561 BGB jetzt kündigen würden...". Nach meinem Verständnis der deutschen Sprache kann man daraus nur schließen, dass eine Kündigung zum Zeitpunkt der Fragestellung (23.08.) noch nicht erfolgt war. Durch eine ordentliche Kündigung würde das Mietverhältnis daher frühestens am 30.11. enden können.
Es gibt also u.U. unterschiedliche Termine bei der ordentlichen Kündigung und der Kündigung nach § 561 BGB. Darüber hinaus wird bei einer ordentlichen Kündigung die Mieterhöhung wirksam, während die Mieterhöhung bei einer Kündigung nach § 561 BGB nicht eintritt.
 
  • Kündigungsfrist Beitrag #9

Insolvenzprofi

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eben nicht ....... die frist nach 561 BGB hast du leider falsch formuliert, denn die frist ist dafür da um in der frist eine kündigung auszusprechen, die dann mit wirkung zum ablauf des übernächsten monats läuft, d. h. wenn sie morgen die kündigung abgibt, dann mit ablauf des septembers und mit ablauf des oktobers, also ende oktober.... die 2 monatige überlegungsfrist muss nicht erst ablaufen, damit die andere wirksam wird....ich hatte mich nur vertan, weil capo recht hatte, dass die frist erst dann läuft, wenn die kündigung ausgesprochen wird.....

[Beitrag editiert von DiplomHM / Veranlassung: persönliche Angriffe gegen andere User sind nicht gewünscht und werden nicht gedultet!!! Anmerkungen sind sachlich zu äußern! Die Forenregeln dürften mittlerweile bekannt sein!]
 
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