Cat
Ich brauche mal Hilfe bei der Berechnung einer Kündigungsfrist.
Das Mietshaus in dem wir wohnen wurde Anfang 2006 verkauft. Nun haben wir von unserem neuen Vermieter eine Mieterhöhung bekommen (bzw. zum 01.10.2006). Begründet wurde diese mit Anpassung der ortsüblichen Vergleichsmiete und wegen Modernisierungsarbeiten.
Das Schreiben ist uns am 29.07.2006 zugegangen.
Die Wohnung die wir bewohnen ist recht klein und zu diesem Preis und gleicher Lage könnten wir eine grössere Wohnung beziehen.
Nun haben wir uns eine Wohnung angeschaut und könnten dort zum 01.09. oder 01.10.2006 einziehen.
Wenn wir das Mietverhältnis nach § 561 BGB jetzt kündigen würden, wann könnten wir dann frühstens ausziehen um die Kündigunsgfrist einzuhalten?
Danke vorab für eure Antworten.
Das Mietshaus in dem wir wohnen wurde Anfang 2006 verkauft. Nun haben wir von unserem neuen Vermieter eine Mieterhöhung bekommen (bzw. zum 01.10.2006). Begründet wurde diese mit Anpassung der ortsüblichen Vergleichsmiete und wegen Modernisierungsarbeiten.
Das Schreiben ist uns am 29.07.2006 zugegangen.
Die Wohnung die wir bewohnen ist recht klein und zu diesem Preis und gleicher Lage könnten wir eine grössere Wohnung beziehen.
Nun haben wir uns eine Wohnung angeschaut und könnten dort zum 01.09. oder 01.10.2006 einziehen.
Wenn wir das Mietverhältnis nach § 561 BGB jetzt kündigen würden, wann könnten wir dann frühstens ausziehen um die Kündigunsgfrist einzuhalten?
Danke vorab für eure Antworten.