Kündigungsfrist!

Diskutiere Kündigungsfrist! im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bin vor kurzem in eine wg gezogen. ich habe einen mietvertrag unterschrieben, in dem ich mich verpflichte, inden ersten 3 jahren...
  • Kündigungsfrist! Beitrag #1

Gesinchen

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Hallo,

ich bin vor kurzem in eine wg gezogen. ich habe einen mietvertrag unterschrieben, in dem ich mich verpflichte, inden ersten 3 jahren jeweils nur zum oktober auszuziehen. danach habe ich eine kündigungsfrist von 3 monaten. nun bin ich aber in der lage, dass ich in eine andere stadt ziehe.

kann ich den mietvertrag trotzdem kündigen? als ich diesen unterschrieb, meinte der vermieter, ich soll den vertrag niemanden zeigen. außerdem meinte ein freund, dass immer eine 3-monatige kündigungsfrist besteht.

danke.
 
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  • Kündigungsfrist! Beitrag #2

Insolvenzprofi

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ich empfhele dir, ein Gutachten anfertigen zu lassen, denn hier ist die frage ob der Kündigungsausschluss wirksam ist, halt mich mal auf dem laufenden...
 
  • Kündigungsfrist! Beitrag #3

Gesinchen

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das bedeutet?

also muss ein gutachter her?

wäre vielleicht es auch einen versuch wert, mit dem vermieter zu spreche, vielleicht stimmt er ja zu?

und dann noch eine frage: im vertrag steht, dass dieser gekündigt wird, wenn man 2 monate lang keine miete zahlt. kann ich es im notfall drauf ankommen lassen und 2 monate keine miete zahlen? die ich danach selbsverständlich zahlen würde.
 
  • Kündigungsfrist! Beitrag #4

RMHV

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Original von Insolvenzprofi
ich empfhele dir, ein Gutachten anfertigen zu lassen, denn hier ist die frage ob der Kündigungsausschluss wirksam ist, halt mich mal auf dem laufenden...

Die Frage ist im wesentlichen vom BGH mit der Entscheidung VIII ZR 27/04 vom 06.04.2005 beantwortet. Ein Kündigungsausschöluss wird nur dann unwirksam sein, wenn die Dauer 4 Jahre übersteigt. Da hier die Kündigung 3 mal für jeweils ein Jahr ausgeschlossen sein soll, sind vier Jahre erkennbar nicht überschritten.

Wenn 4 Jahre vollständiger Kündigungsausschluss den Mieter nicht unangemessen benachteiligen, dürfte die Begründung für eine unangemessenen Benachteiligung im hier dargestellten Fall schwierig werden, da der Mieter während der 3-jährigen Laufzeit des Kündigungsausschlusses 2 mögliche Kündigungstermine hat.
 
  • Kündigungsfrist! Beitrag #5

Gesinchen

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und was ist mit meiner grandiosen idee, einfach keine miete zu zahlen?

ich meine, dann wird das mietverhältnis doch eh aufgehoben?
 
  • Kündigungsfrist! Beitrag #6

RMHV

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Original von Gesinchen
und was ist mit meiner grandiosen idee, einfach keine miete zu zahlen?

ich meine, dann wird das mietverhältnis doch eh aufgehoben?

Herr, lass es Hirn regnen... :wand:

Ein Mietverhältnis wir bei Zahlungsrückstand nicht aufgehoben, sondern in der Regel fristlos gekündigt. Die Folge ist ein Schadenersatzanspruch des Vermieters wegen Nichterfüllung der Verpflichtungen aus dem Mietvertrag. Das bedeutet, dass der Mieter aus der Wohnung raus ist und im Extremfall die Miete trotzdem bis zum nächstmöglichen Zeitpunkt einer ordentlichen Beendigung des Mietverhältnisses zu zahlen hat. Verzugszinsen werden noch dazu kommen.

Alternativ könnte der Vermieter auch einfach auf eine fristlose Kündigung verzichten und die ausstehenden Zahlungen einklagen. Dann wird der Mieter Anwalts- und Gerichtskosten zu tragen haben und obendrauf auch noch Verzugszinsen.
 
  • Kündigungsfrist! Beitrag #7

Gesinchen

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ja war ja nur ne frage. bin 19. ich hab noch nicht mietrecht studiert. also, herr lass es verständnis regnen.
 
  • Kündigungsfrist! Beitrag #8

Cesar

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Ja, regen ist nicht immer schön :zwinker

Also Du hast eine vertragsgemäße Kündigungsfrist von 3 Monaten i.d.R.. :vertrag
Das dein Vermieter sagt das Du diesen Vertrag niemanden Zeigen sollst ist höchst unseriös. :x

Sprich am besten mit deinem Vermieter und komm nicht auf die Idee deine Miete nicht zu Zahlen!!! siehe kommentar von RMHV aber lass den regen weg :lol

Gruß

Cesar :hase
 
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