sami
Ich brauche eure hilfe!
Ich habe am 14.01.2007 zum 15.04.2007 gekündigt.Mein Vermieter widerspricht mit der begründung:
In dem Mietvertrag,den Sie geschlossen haben,ist unter § 2 Ziffer 1 geregelt,dass
das Mietverhältnis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des Übernächsten Kalendermonats gekündigt werden kann.Eine Kündigung zum 15.eines Monats ist nicht vorgesehen.
Ihre kündigung ist damit nicht wirksam
Bitte helft mir wann muss ich kündigen das die kündigung fristgerecht ist.
Ich will so schnell wie möglich raus.
2.Frage: Ich habe ihm mängel gemeldet will aber jetzt keine Handwerker noch im Haus haben da ich so wie so ausziehe.Er besteht aber da drauf das die Handwerker
vor meinem auszug in die wohnung gelassen werden begründung ist das er das Recht hat die bekannt gewordenen Mängel zu beseitigen.
muss ich den Handwerker einlass gewähren obwohl ich miete zahle
Bitte helft mir! Ich werde euch dankbar sein
Ich habe am 14.01.2007 zum 15.04.2007 gekündigt.Mein Vermieter widerspricht mit der begründung:
In dem Mietvertrag,den Sie geschlossen haben,ist unter § 2 Ziffer 1 geregelt,dass
das Mietverhältnis spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den letzten Tag des Übernächsten Kalendermonats gekündigt werden kann.Eine Kündigung zum 15.eines Monats ist nicht vorgesehen.
Ihre kündigung ist damit nicht wirksam
Bitte helft mir wann muss ich kündigen das die kündigung fristgerecht ist.
Ich will so schnell wie möglich raus.
2.Frage: Ich habe ihm mängel gemeldet will aber jetzt keine Handwerker noch im Haus haben da ich so wie so ausziehe.Er besteht aber da drauf das die Handwerker
vor meinem auszug in die wohnung gelassen werden begründung ist das er das Recht hat die bekannt gewordenen Mängel zu beseitigen.
muss ich den Handwerker einlass gewähren obwohl ich miete zahle
Bitte helft mir! Ich werde euch dankbar sein