bluemchenblau
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Hallo!
Ich habe eine Frage zu meiner Kündigungsfrist.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
Beide Parteien verzichten bis zum .... auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. (kein Datum eingestetzt, gestrichen)
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zweingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist meine Frist nun 4 Wochen? Mich irrietiert das "des ersten Monats"...
Danke für die Hilfe!
Ich habe eine Frage zu meiner Kündigungsfrist.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
Beide Parteien verzichten bis zum .... auf eine ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses. (kein Datum eingestetzt, gestrichen)
Die Kündigung muss schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigungsfrist zugehen. Bei der ordentlichen Kündigung eines Mietverhältnisses richtet sich die Länge der Kündigungsfrist nach den zweingenden Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Ist meine Frist nun 4 Wochen? Mich irrietiert das "des ersten Monats"...
Danke für die Hilfe!