Kündigungsfristen- Altmietvertrag

Diskutiere Kündigungsfristen- Altmietvertrag im Kündigung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo! Ein paar Fragen! Wie sieht es mit Altverträgen aus, wenn dort noch Kündigungsfristen von 12 Monaten drin stehen, bei einer Mietzeit von...
  • Kündigungsfristen- Altmietvertrag Beitrag #1

Unterfranke

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Hallo!

Ein paar Fragen! Wie sieht es mit Altverträgen aus, wenn dort noch Kündigungsfristen von 12 Monaten drin stehen, bei einer Mietzeit von mehr als 10 Jahren? Gelten diese dann, oder die aktuellen und wie sind diese bei über 10 Jahren?

Wie sieht das aus, wenn der Mieter das Haus verkommen (vermüllen) lässt?

Wie ist das, wenn er vom Sozial/Arbeitsamt nicht mehr die volle Miete gewährt bekommt, aber noch zahlt?

Wie sieht das aus bei Eigenbedarfskündigung, wenn im Vertrag (1987) die 12 Monate drin stehen für die über 10 Jährige Mietdauer?

Dann hätte ich noch zwei Fragen zur Hausbesichtigung. Er hat sich bisher immer gedrückt davor, trotz schriftlicher Anmeldung (Schwiegermutter/Vermieterin hat keinen Schlüssel vom Haus), wie kommen wir rein, können wir einen Schlüsseldienst holen? Wie sieht das aus, wenn er da ist, aber nicht aufmacht, oder den Schlüssel von innen stecken lässt?

LG Andreas
 
  • Kündigungsfristen- Altmietvertrag Beitrag #2

wolle

uhi, das sind ja gleich mehrere Wünsche auf einmal ;)
Hier dein Ü-Ei ;)
Original von Unterfranke
Wie sieht es mit Altverträgen aus, wenn dort noch Kündigungsfristen von 12 Monaten drin stehen, bei einer Mietzeit von mehr als 10 Jahren? Gelten diese dann, oder die aktuellen und wie sind diese bei über 10 Jahren?
die aktuellen Kü Fristen gelten. Also ab 8 Jahren 12 Monate ;)
Wie sieht das aus, wenn der Mieter das Haus verkommen (vermüllen) lässt?
Solange die Bausubstanz nicht in Gefahr ist, kann man als Vermieter wenig machen. Wenn jedoch Ungezieferbefall und Geruchsbelästigung bestehen, darf der Vermieter einschreiten. Gnädig von den Gerichten, gelle? :stupid
Wie ist das, wenn er vom Sozial/Arbeitsamt nicht mehr die volle Miete gewährt bekommt, aber noch zahlt?
Wenn aus mehr als 1 Termin die Miete rückständig ist, müssen 2 volle Monatsmieten fällig sein, um zu kündigen. Das summiert sich dann eben auf. (ohne Betriebskostenvorrauszahlungen) Sobald 2 Monatsmieten erreicht sind: Aufstellung der Überweisung mit den Forderungen und fristgerecht kündigen.
Wie sieht das aus bei Eigenbedarfskündigung, wenn im Vertrag (1987) die 12 Monate drin stehen für die über 10 Jährige Mietdauer?
Bei Eigenbedarf kommen gleich noch mal 3 Monate hinzu. Also 15 Monate! Bitte hier an die Sperrfrist denken, wenn vorher das Objekt in Eigentum umgewandelt wurde.
Dann hätte ich noch zwei Fragen zur Hausbesichtigung. Er hat sich bisher immer gedrückt davor, trotz schriftlicher Anmeldung (Schwiegermutter/Vermieterin hat keinen Schlüssel vom Haus), wie kommen wir rein, können wir einen Schlüsseldienst holen?

Dass der Vermieter KEINEN Schlüssel hat, ist auch gut so, denn das ist Gesetz.
Eine Wohnungsbesichtigung ist immer schwierig. Ein paar Vorschriften, die man "nutzen" kann:
Eine Ablesung muss mind alle 2 Jahre erfolgen, da nur eine Abrechnung geschätzt werden darf.
Der Schornsteinfeger arf jederzeit das Haus betreten, um Kontrollen durch zu führen (Gasboiler, Kamin)
Wenn ein unmittelbarer Schaden abgewendet werden kann, darf sich auch ein Handwerker zur Not, wenn der Mieter nicht erreichbar ist, gewaltsam Zutritt zur Wohnung verschaffen (Rohrbruch, uä)
Wie sieht das aus, wenn er da ist, aber nicht aufmacht, oder den Schlüssel von innen stecken lässt?
Wenn die Gefahr gegeben ist und der Handwerker unbedingt Zutritt zur Wohnung braucht, darf auch geknackt werden ;)
 
  • Kündigungsfristen- Altmietvertrag Beitrag #3

samoniaki69

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Also das mit der Kündigungsfrist bei Eigenbedarf 12 + 3 Monate, stimmt meiner Meinung nach nicht ganz. Bei der Eigenbedarfskündigung bleibt die Frist bei 12 Monaten, nur in 2-Fam Häusern bei erleichterter Kündigung (ohne Grundangabe möglich) verlängert sich die Frist um 3 Monate. :top
 
  • Kündigungsfristen- Altmietvertrag Beitrag #4

Capo

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Jupp, so ist das
 
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