Kündigungsfristen Wohnraummietverträge

Diskutiere Kündigungsfristen Wohnraummietverträge im VF - Ankündigungen! Forum im Bereich Mieter- und Vermieterforum; Durch das am 01.09.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz wurde die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Mietverhältnisses über Wohnraum...
  • Kündigungsfristen Wohnraummietverträge Beitrag #1

DiplomHM

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Durch das am 01.09.2001 in Kraft getretene Mietrechtsreformgesetz wurde die gesetzlichen Kündigungsfristen bei Mietverhältnisses über Wohnraum geändert.

Hier wurden die Kündigungsfristen für Vermieter und Mieter neu geregelt.

Die Übergangsvorschrift für Mietverträge, die vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, ist mit Wirkung zum 01.06.2005 aufgehoben. Das heißt, ist ein Mietvertrag vor dem 01.09.2001 abgeschlossen worden und die Kündigung ging/geht nach dem 01.06.2005 ein, so gelten nun für Mieter die Kündigungsfristen nach § 573 c BGB und zwar 3 Monate.

Für Vermieter gelten folgende Kündigungsfristen weiterhin:
MV-Dauer weniger als 5 Jahre / Frist: 3 Monate
MV-Dauer nach 5 Jahre / Frist 6 Monate
MV-Dauer nach 8 Jahren / Frist: 9 Monate
MV-Dauer nach 10 Jahren / Frist: 12 Monate

Zusammenfassend gilt für Kündigungen, die nach dem 01.06.2005 ausgesprochen wurden oder künftig ausgesprochen werden:

1. Sind verlängerte Kündigungsfristen in den allgemeinen vorgedruckten Bestimmungen (AGB's) im Mietvertrag vorgesehen, gelten NICHT diese, sonder die gesetzliche Regelung mit der kurzen 3-monatigen Kündigungsfrist und zwar unabhängig davon, wann der Mietvertrag abgeschlossen wurde.

2. Sind verlängerte Kündigungsfristen allerdings nicht im Vertrag vorformuliert, sondern individuell ausgehandelt und erst dann in den Vertrag aufgenommen worden, so gelten, entgegen der Vorschrift des § 573 c, Abs. 4 BGB, diese Fristen und nicht die kurze Frist der gesetzlichen Regelung.
 
  • Kündigungsfristen Wohnraummietverträge Beitrag #2

Dr.No

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  • Kündigungsfristen Wohnraummietverträge Beitrag #3

Capo

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BGH VIII ZR 240/02 ; 324/02; 339/07; 355/02

Erstaunlich aber war. Eine Mischung aus alt und neu. Wie heißt diese komische Klausel: Zum Nachteil des Mieters blablub ?? Sowas ist das eben.
 
  • Kündigungsfristen Wohnraummietverträge Beitrag #4

Dr.No

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Ich hatte im ursprünglichen Postings etwas falsch verstanden, aber jetzt ist alles klar.

Vielen Dank :Blumen
 
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