Joachim
Hallo zusammen, ich würde gerne aus meiner jetzigen Mietwohnung ausziehen, in der ich seit 01.12.04 wohne. Im Mietvertrag ist folgendes festgesetzt:
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarf- und Verwertungskündigungen für 3 Jahre ausgeschlossen. Die Kündigungsvorraussetzungen richten sich im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen. (siehe §§ 17 bis 22 dieses Mietvertrages)
Im Paragraph 17 - 1 ist festgesetzt:
Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
Beziehen sich die 3 Jahre in denen das Mietverhältnis nicht gekündigt werden kann, nur auf den Vermieter? Ich könnte dann also in Einhaltung der 3 Monate das Mietverhältnis jederzeit kündigen?
Vielen Dank für eure Hilfe.
Die Vertragspartner streben ein längerfristiges Mietverhältnis an, deshalb sind Eigenbedarf- und Verwertungskündigungen für 3 Jahre ausgeschlossen. Die Kündigungsvorraussetzungen richten sich im übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften und den vertraglichen Absprachen. (siehe §§ 17 bis 22 dieses Mietvertrages)
Im Paragraph 17 - 1 ist festgesetzt:
Der Mieter kann den Mietvertrag von unbestimmter Dauer jederzeit unter Einhaltung der Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.
Beziehen sich die 3 Jahre in denen das Mietverhältnis nicht gekündigt werden kann, nur auf den Vermieter? Ich könnte dann also in Einhaltung der 3 Monate das Mietverhältnis jederzeit kündigen?
Vielen Dank für eure Hilfe.