Lastschriftverfahren

Diskutiere Lastschriftverfahren im Hausgeldabrechnung und Wirtschaftsplan Forum im Bereich Wohnungseigentum; der Hausverwalter will den Eigentümern die Teilnahme an Lastschriftverfahren erzwingen, indem er in dem mit dem Beirat abgeschlossenen...
  • Lastschriftverfahren Beitrag #1

Beluga

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der Hausverwalter will den Eigentümern die Teilnahme an Lastschriftverfahren
erzwingen, indem er in dem mit dem Beirat abgeschlossenen Verwaltervertrag das Lastschriftverfahren vereinbart.
Eigentümer, die dem Verwalter keine Einzugsermächtigung erteilt, wird mit
Strafgeld belastet. :vertrag

Frage:
1. Darf der Beirat ohne Einholung von Einverständnissen der Eigentümer mit
dem Verwalter das Lastschriftverfahren vereinbaren ?
- Bedenken:
Für Lastschriftverfahren muss Eizugsermächtigung vorliegen. Einzugs-
ermächtigung, die Eingriff in fremdes Bankkonto darstellt, setzt Vertrauen
voraus. Wobei Vertrauen eine sehr persönliche Sache und Entscheidung,
ist.

2. Hat solche Vereinbarung nun Gültigkeit ?

Habt Ihr nicht dasselbe Zwangsvertrauen-Problem ? :motzki
 
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  • Lastschriftverfahren Beitrag #2

CS Immobilien

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Der Verwalter darf dich nicht zum Einzugsverfahren zwingen, den das ist rechtswiedrig. Zu dem darf er dir kein Strafgeld aufdrücken.

Wenn aber in dem Verwaltervertrag das in einem Punkt steht und alle Eigentümer zustimmen, den ohne Zustimmung aller Eigentümer darf der Beirat auch nichts entscheiden, außer ihr habt dem Beirat eine Vollmacht erteilt, kann er es nicht durchführen.

Wenn ihr aber den Verwaltervertrag, in dem dieser Punkt drin steht, unterschrieben habt, dann habt ihr nicht aufgepasst.
 
  • Lastschriftverfahren Beitrag #3
Martens

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moin zusammen,

die grundsätzliche Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Lastschriften ist üblich und zulässig.

Wenn der Verwalter die Kosten so kalkuliert, daß LE vereinbart ist, kann er für diejenigen, die selbst zahlen wollen, eine zusätzliche Gebühr verlangen. Das ist möglich und rechtswirksam. Ich habe hier irgendwo eine LG Berlin Entscheidung darüber...

Hintergrund ist der, daß ich jede LE-Buchung automatisch verbuchen lassen kann, einzelne Zahlungseingänge jedoch immer anfassen muß. Mehr Aufwand, mehr Kosten. Ich kann den Eigentümer nicht zur Teilnahme am LE zwingen, aber er muß dann eben die Bearbeitungspauschale zahlen.

Wenn der Beirat von der Eigentümerversammlung bevollmächtigt wurde, den Verwaltervertrag auszuhandeln und abzuschließen, dann darf er das. Wenn nicht, kommt der Beirat in Erklärungsnot.

Da man als Kontoinhaber einem Lastschrifteinzug sechs Wochen lang ohne Angabe von Gründen widersprechen kann, ist das Risiko für den Eigentümer gleich Null.

Vertrauen sollte man natürlich schon haben, auch in den Verwalter :top

hoffe geholfen zu haben
Christian Martens
 
  • Lastschriftverfahren Beitrag #4

Beluga

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Danke CS. :respekt

Es war so:
Nach der Verwalterbestellung haben die Mehrheit der Eigentümer den Beirat zum Verwaltervertragabschluß beauftragt / bevollmächtigt.
Gibt es feiner Unterschied zwischen Auftrag und Vollmacht ?

Der Vertragsinhalt jedoch wurde den Eigentümern weder von dem bestellten Hausverwalter noch von dem Beirat vorgelegt. Wobei das Lastschriftverfahren mit Strafe bei Nichtteilnahme in altem Verwaltervertrag kein Vertragsbestandteil war, also sozusagen eine neue "Bedingung".

Weder Verwalter noch Beirat hat die Eigentümer anschließend über diesen Vertragsinhalt mitgeteilt, z.B. indem von Eigentümern Einzugs-
ermächtigungen angefordert, oder ihnen die Kopien des Verwaltervertrags
zugesandt werden.
Von solchem Vertragsinhalt erfahren die Eigentümer, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben, erst später bei Strafgeld-Aufbürdung.

Der Verwalter verweist wiederum auf "Verwaltervertrag"


Das ganze kommt mir wie Heimlichtuerei und Zwangsvertrauen vor -
Da bekommt man ja Gänsehaut.
 
  • Lastschriftverfahren Beitrag #5
Martens

Martens

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Es war so:
Nach der Verwalterbestellung haben die Mehrheit der Eigentümer den Beirat zum Verwaltervertragabschluß beauftragt / bevollmächtigt.
Gibt es feiner Unterschied zwischen Auftrag und Vollmacht ?

Dann dürfte das alles richtig gemacht worden sein!
Zum Unterschied:
Bei einer Vollmacht darf ich handeln,
bei einem Auftrag muß ich handeln.
Alles klar?

Dies ist übrigens ein "schönes" Beispiel dafür, daß eine Haftpflichtversicherung für Beiräte unter bestimmten Bedingungen sinnvoll sein kann.

Der Vertragsinhalt jedoch wurde den Eigentümern weder von dem bestellten Hausverwalter noch von dem Beirat vorgelegt.

Das ist schlechter Stil des Verwalters. Der Beirat muß aber keine Unterlagen verschicken...

Das ganze kommt mir wie Heimlichtuerei und Zwangsvertrauen vor -
Da bekommt man ja Gänsehaut.

Mal ganz offen gefragt, es gibt nicht viele Menschen, denen Du trauen würdest, nicht wahr? Das spricht aus fast jedem Deiner Beiträge, ich finde das irgendwie schade.

Nochmal, wenn "Ihr" (die WEG-Versammlung) jemanden beauftragt und bevollmächtigt, einen Vertrag für Euch abzuschließen, und derjenige das dann tut - wo ist das Problem? Heimlichtuerei? Hast Du je nach dem Vertrag gefragt, also Interesse an der Sache bekundet?

Warum soll der Vertrag mit dem neuen Verwalter genauso aussehen, wie der Vertrag mit dem bisherigen? Ihr wollt ja vermutlich auch andere Leistungen haben, als bisher, oder? :glas

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Lastschriftverfahren Beitrag #6

Beluga

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In einem Gasthaus muss Menü ausgehänt werden.
Was neu zu vereinbaren ist, muß doch vorher, und nicht naher, offengelegt werden.

Natürlich habe ich, nachdem ich von dem Zwangsgeld erfahren habe, von dem Verwalter die Kopie des Verwaltervertrags angefordert (sogar mehrmals), aber der Verwalter reagiert einfach nicht.
Auch den Beirat habe ich den Mißgeschickt angesprochen und um Stellungnahme gebeten, auch er reagiert nicht.
- Dies verursacht natürlich dann Mißtrauen.

Es ist primäre Aufgabe des Verwalters die Hausgeldeingänge zu kontrollieren. Diese Aufgabe entfällt ihm auch nicht, wenn er die Hausgelder per Lastschrit einziehen, denn die Lastschsriften könnten auch
mangel Masse zurückbelastet werden.

Wenn die Eigentümer die Hausgelder selbst überweisen, so ist dem Verwalter die Arbeit der Lastschrifteinziehung sogar erspart.
Von Mehrarbeit für den Verwalter kann daher nicht die Rede sein.

Mit Lastschriftverfahren wird die Kontrollarbeit sogar auf Eigentümer verlagert. Denn per Dauerauftrag/Überweisung hat Eigentümer kaum/weniger Kontrollarbeit.

Der Lastschriftverfahrenzwang stellt im Endeffekt die Arbeitserleichtung mit gleichzeitige verdeckte Kostenerhöhung zu Gunsten des Verwalters dar.

:wisper
 
  • Lastschriftverfahren Beitrag #7
Martens

Martens

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moin,

wir reden ständig aneinander vorbei, nicht wahr?!

Wenn Du jemand eine Vollmacht gibst, dann darf er in Deinem Namen handeln. Das ist hier so geschehen. Fertig.
Wenn Dir das Ergebnis nicht gefällt, hast Du ein Problem, aber nicht der Verwalter.

Wenn Dir der Verwalter den Vertrag nicht schickt, ist er ein armer Wicht, habe ich so oder so ähnlich schon geschrieben.

Zum LE-Verfahren:
Es ändern sich die Höhen der Wohngelder, nicht jedes Jahr, aber alle zwei oder drei. Was meinst Du, wie viele Eigentümer es nicht schaffen, ihre Daueraufträge richtig umzustellen und die Nachzahlungsbeträge auszugleichen?
Es sind einige...

Wenn Du das Verfahren nicht magst, ok, ich kenne diesen Standpunkt. Ich teile ihn nicht, akzeptiere ihn aber.

In jeder Verwalter-EDV (die ich kenne), sind die Lastschrifteinzüge (alle, ein paar tausend, jeden Monat) mit ein paar Tastendrücken / Mausklicks sowohl ausgelöst als auch verbucht, da kommt mir bitte niemand mit erhöhtem Aufwand.

Die Zeiten, wo die LE-Formulare jeden Monat ein paar Stunden aus dem Nadeldrucker quollen sind lange vorbei...

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
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