Beluga
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der Hausverwalter will den Eigentümern die Teilnahme an Lastschriftverfahren
erzwingen, indem er in dem mit dem Beirat abgeschlossenen Verwaltervertrag das Lastschriftverfahren vereinbart.
Eigentümer, die dem Verwalter keine Einzugsermächtigung erteilt, wird mit
Strafgeld belastet.
Frage:
1. Darf der Beirat ohne Einholung von Einverständnissen der Eigentümer mit
dem Verwalter das Lastschriftverfahren vereinbaren ?
- Bedenken:
Für Lastschriftverfahren muss Eizugsermächtigung vorliegen. Einzugs-
ermächtigung, die Eingriff in fremdes Bankkonto darstellt, setzt Vertrauen
voraus. Wobei Vertrauen eine sehr persönliche Sache und Entscheidung,
ist.
2. Hat solche Vereinbarung nun Gültigkeit ?
Habt Ihr nicht dasselbe Zwangsvertrauen-Problem ? :motzki
erzwingen, indem er in dem mit dem Beirat abgeschlossenen Verwaltervertrag das Lastschriftverfahren vereinbart.
Eigentümer, die dem Verwalter keine Einzugsermächtigung erteilt, wird mit
Strafgeld belastet.

Frage:
1. Darf der Beirat ohne Einholung von Einverständnissen der Eigentümer mit
dem Verwalter das Lastschriftverfahren vereinbaren ?
- Bedenken:
Für Lastschriftverfahren muss Eizugsermächtigung vorliegen. Einzugs-
ermächtigung, die Eingriff in fremdes Bankkonto darstellt, setzt Vertrauen
voraus. Wobei Vertrauen eine sehr persönliche Sache und Entscheidung,
ist.
2. Hat solche Vereinbarung nun Gültigkeit ?
Habt Ihr nicht dasselbe Zwangsvertrauen-Problem ? :motzki