rudicarmen
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In meinem Wohnhaus lebt ein Wohnberechtigter (Alter: 74), auf Lebenszeit (lebenslanges Wohnrecht). Auf Grund von massiven Streitigkeiten, gab es einen Zivilprozess im Jahr 2003 beim Landgericht. In diesem Prozess wurde der Wohnberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verurteilt und die Art der Abrechnung nach "billigem Ermessen" nach richterlichen Hinweis festgelegt. Dieser arme Mann hat eine monatliche Rente in Höhe von 990 Euro. Diese Rente wird allerdings monatlich von einem "Vorsorgeberechtigten" abgehoben und ist dann spurlos verschwunden.
Jegliche Betriebskostenabrechnungen werden ignoriert und Differenzbeträge nicht gezahlt. Bei der Betriebskostenabrechnung von 2005, welche fristgerecht per Einschreiben abgesendet wurde habe ich ihm mitgeteilt, dass er eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 90 Euro monatlich zahlen soll. Daraufhin kam keine Reaktion. Es sind noch Betriebskostennachzahlungen von 2003 und 2005 offen. Monatlich zahlt der Wohnberechtigte für 70 qm Wohnfläche für die von ihm genutzte Heizung (Öl), Wasser- und Abwasser, Schornsteinfegergebühren, Strom, Wartung und Pflege der Heizung monatlich nur 45 Euro, so dass sich unwillkürlich jedes Jahr eine hohe Betriebskostennachzahlung- Aufforderung einstellt.
Meine Frage:
Kann man bei Gericht eine Klage auf Festlegung der Höhe über Betriebskosten Vorauszahlung einreichen?
1. Es gibt das Urteil worin er verurteilt wurde Betriebskosten zu zahlen und wie die Abrechnung zu erfolgen hat.
2. Es gibt schon weit über 2000 Euro offene Beträge auf Grund von Betriebskostennachzahlungen.
Wer kann mir dazu einen Rat geben und hat eventuell schon von einem Urteil gelesen, in dem Mieter zur Zahlung von einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung in bestimmter Höhe verurteilt wurden?
Der gute alte Mann beherbergt einen Dauergast und verschwendet Strom und Wasser um mich zu schädigen.
MfG
rudicarmen
Jegliche Betriebskostenabrechnungen werden ignoriert und Differenzbeträge nicht gezahlt. Bei der Betriebskostenabrechnung von 2005, welche fristgerecht per Einschreiben abgesendet wurde habe ich ihm mitgeteilt, dass er eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 90 Euro monatlich zahlen soll. Daraufhin kam keine Reaktion. Es sind noch Betriebskostennachzahlungen von 2003 und 2005 offen. Monatlich zahlt der Wohnberechtigte für 70 qm Wohnfläche für die von ihm genutzte Heizung (Öl), Wasser- und Abwasser, Schornsteinfegergebühren, Strom, Wartung und Pflege der Heizung monatlich nur 45 Euro, so dass sich unwillkürlich jedes Jahr eine hohe Betriebskostennachzahlung- Aufforderung einstellt.
Meine Frage:
Kann man bei Gericht eine Klage auf Festlegung der Höhe über Betriebskosten Vorauszahlung einreichen?
1. Es gibt das Urteil worin er verurteilt wurde Betriebskosten zu zahlen und wie die Abrechnung zu erfolgen hat.
2. Es gibt schon weit über 2000 Euro offene Beträge auf Grund von Betriebskostennachzahlungen.
Wer kann mir dazu einen Rat geben und hat eventuell schon von einem Urteil gelesen, in dem Mieter zur Zahlung von einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung in bestimmter Höhe verurteilt wurden?
Der gute alte Mann beherbergt einen Dauergast und verschwendet Strom und Wasser um mich zu schädigen.
MfG
rudicarmen