Lebenslanges Wohnrecht

Diskutiere Lebenslanges Wohnrecht im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; In meinem Wohnhaus lebt ein Wohnberechtigter (Alter: 74), auf Lebenszeit (lebenslanges Wohnrecht). Auf Grund von massiven Streitigkeiten, gab es...
  • Lebenslanges Wohnrecht Beitrag #1

rudicarmen

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In meinem Wohnhaus lebt ein Wohnberechtigter (Alter: 74), auf Lebenszeit (lebenslanges Wohnrecht). Auf Grund von massiven Streitigkeiten, gab es einen Zivilprozess im Jahr 2003 beim Landgericht. In diesem Prozess wurde der Wohnberechtigte zur Zahlung von Betriebskosten verurteilt und die Art der Abrechnung nach "billigem Ermessen" nach richterlichen Hinweis festgelegt. Dieser arme Mann hat eine monatliche Rente in Höhe von 990 Euro. Diese Rente wird allerdings monatlich von einem "Vorsorgeberechtigten" abgehoben und ist dann spurlos verschwunden.
Jegliche Betriebskostenabrechnungen werden ignoriert und Differenzbeträge nicht gezahlt. Bei der Betriebskostenabrechnung von 2005, welche fristgerecht per Einschreiben abgesendet wurde habe ich ihm mitgeteilt, dass er eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung in Höhe von 90 Euro monatlich zahlen soll. Daraufhin kam keine Reaktion. Es sind noch Betriebskostennachzahlungen von 2003 und 2005 offen. Monatlich zahlt der Wohnberechtigte für 70 qm Wohnfläche für die von ihm genutzte Heizung (Öl), Wasser- und Abwasser, Schornsteinfegergebühren, Strom, Wartung und Pflege der Heizung monatlich nur 45 Euro, so dass sich unwillkürlich jedes Jahr eine hohe Betriebskostennachzahlung- Aufforderung einstellt.
Meine Frage:
Kann man bei Gericht eine Klage auf Festlegung der Höhe über Betriebskosten Vorauszahlung einreichen?
1. Es gibt das Urteil worin er verurteilt wurde Betriebskosten zu zahlen und wie die Abrechnung zu erfolgen hat.
2. Es gibt schon weit über 2000 Euro offene Beträge auf Grund von Betriebskostennachzahlungen.
Wer kann mir dazu einen Rat geben und hat eventuell schon von einem Urteil gelesen, in dem Mieter zur Zahlung von einer monatlichen Betriebskostenvorauszahlung in bestimmter Höhe verurteilt wurden?
Der gute alte Mann beherbergt einen Dauergast und verschwendet Strom und Wasser um mich zu schädigen.
MfG
rudicarmen
 
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  • Lebenslanges Wohnrecht Beitrag #2
Martens

Martens

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moin,

mal ganz vorne angefangen, wenn jemand verurteilt wird, irgendetwas zu zahlen, dann gibt es einen Titel. Den kann man nehmen und daraus vollstrecken, das ist der Sinn solcher Urteile. Also macht man z.B. eine Kontenpfändung und ist somit vor dem "Vorsorgeberechtigten" an der Reihe.

Habe ich bis hierhin irgendetwas falsch verstanden?

Betriebskostenvorauszahlungen sollten neu festgesetzt werden, wenn die Höhe zur Begleichung der entstandenen Kosten nicht ausreicht. Alternativ klagt man jedes Jahr die Nachzahlung ein und verfährt mit dem Titel nach o.g. Muster.

Man sollte das Problem also auf ein ganz normales Zahlungsproblem reduzieren und dann nach Schem F verfahren.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Lebenslanges Wohnrecht Beitrag #3

rudicarmen

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Danke, Herr Martens

Der 74 jährige Mann wird bereits gepfändet aus einem Urteil von 2003. Er wurde damals verurteilt zur Zahlung von Betriebskosten und Anwalts- Gerichtskosten. Er hat monatlich einen Geldbetrag in Höhe von 990 Euro, nach Abzug des Pfändungsbetrages. Im Moment haben wir ein Inkassobüro eingeschalten. Gerichtsvollzieherin war schon 2x da, er hat den Offenbarungseid unterzeichnet und lacht uns aus, er behauptet er sei unvermögend. Das Konto wurde auch schon gepfändet, aber nach seinem Widerspruch und Antrag wieder frei gegeben, warum auch immer. Das hat alles die Rechtsanwältin aus dem damaligen Gerichtsprozess veranlaßt und pfändet bereits von der Rentenversicherungsanstalt 41 Euro monatlich, was über dem Selbstbehalt liegt.
Kann ich nach § 560 BGB Absatz 4 eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung einklagen? Kontaktiere mich derzeit mit dem Rechtsanwalt der Gegenpartei, wegen Inanspruchnahme eines Inkassobüros meinerseits und diesen interessiert es überhaupt nicht das ich eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung erbat.
MfG
 
  • Lebenslanges Wohnrecht Beitrag #4
Martens

Martens

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moin,

viele Dinge sind also schon passiert, das ist gut, aber es scheint nicht auszureichen.

Ein Anwalt verdient an den Pfändungen praktisch nichts, entsprechend gering ist die Motivation - nach einiger Zeit - hier noch viel Energie hineinzustecken. Also offen mit dem Anwalt darüber reden, was hier getan werden kann und soll, ggfs. einen frischen Anwalt nehmen und den verschleißen...

Die Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlungen ist ein einseitiger deklaratorischer Akt, der nur an ein paar Formerfordernisse gebunden ist.

Also machen (lassen) und über die jeweils monatlich fehlenden Beträge einen Mahnbescheid erstellen (lassen).

Wenn der Mann tatsächlich eine EV abgegeben hat, ist natürlich nichts mehr zu holen. Liegt das Protokoll der EV vor und sind die dort gemachten Angaben überprüft - soweit möglich?

Ich würde auch ich die angeblich pfändungsfreien 990 Euro überprüfen lassen, das sieht mir relativ viel aus für eine Person, die zudem noch mietfrei wohnt, da sollte noch etwas zu pfänden sein.

Inkassobüros sind dann sinnvoll, wenn formal nichts mehr zu holen ist, der Schuldner aber vermutlich über weitere, nicht angegebene Vermögenswerte verfügt. Inwieweit die Kosten des Inkassobüros auf den Schuldner abgewälzt werden können, weiß ich nicht, ich vermute eher nicht.

viel Erfolg weiterhin,
Christian Martens
 
  • Lebenslanges Wohnrecht Beitrag #5

rudicarmen

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Danke für die Antworten. Ja das Inkassobüro bleibt zunächst am Ball und erstellt auch einen Mahnbscheid. Das der alte Mann 990 Euro haben darf, ist mir auch unerklärlich. Werde mich mit meiner Rechtsschutz kontaktieren und weitere Schritte einleiten. Denn es ist offensichtlich das der alte Mann zahlen kann, aber nicht will. Er hat mir ja in der Vergangenheit versprochen, solange er in dem Haus lebt, werden wir keine Freude mehr haben. Es ist eben so, dass wir als 3-Pesonenhaushalt mittlerweile eine "Bedarfsgemeinschaft" sind und das Geld hinten und vorne fehlt und wir für den alten Mann alles mit begleichen müssen. Wenn man bedenkt was einem ALG 2 Empfänger für Beträge monatlich zustehen und was einem alten Mann als pfändungsfreier Betrag zusteht, fragt man sich wirklich nach dem "Recht".
 
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