leere Whg./Stromanschlüsse

Diskutiere leere Whg./Stromanschlüsse im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, unsere Eigentumswohnung steht z.Z. leer, daher haben wir den Strom abstellen lassen um Kosten zu sparen. Denke das ist durchaus üblich...
  • leere Whg./Stromanschlüsse Beitrag #1

Mietze

Hallo,

unsere Eigentumswohnung steht z.Z. leer, daher haben wir den Strom abstellen lassen um Kosten zu sparen.
Denke das ist durchaus üblich.

Die Whg. liegt im Dachgeschoss und teilt sich einen Eingang mit der vermieteten Wohnung im Erdgeschoss.
Diese Wohnung gehört nicht uns.

Nun mahnen uns die Mieter der unteren Wohnung ab, wir sollten den Strom wieder anstellen lassen, da an unseren Anschlüssen auch ihre Klingel hängt.
Einen allgemeinen Stromzähler gibt es nicht, bauseits wurde der vergessen und scheinbar die Leitungen recht wirr verlegt. Wir sind aber immer davon ausgegangen, dass z.B. jede Klingel auch am entsprechend richtigen Stromzähler hängt.

Ich wollte ihnen nun schreiben, dass es sich um unsere Wohnungsanschlüsse handelt, sie laufen auf unseren Namen und unsere Rechnung und wären kein Allgemeingut.

Haben andere Mieter oder Eigentümer das Recht von uns zu verlangen, das wir den Strom für unsere Wohnung wieder anmelden?
 
  • leere Whg./Stromanschlüsse Beitrag #2

Capo

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Nein. Die Klingel sollte dann auf den jeweiligen Eigentümer/Mieter umgeklemmt werden. Das ist muss so sein. Das ist ein Baumangel... und sollte die erbauende firma richten lassen.
 
  • leere Whg./Stromanschlüsse Beitrag #3

Mietze

Danke schön :wink

Nur leider ist die erbauende Firma kurze Zeit nach Fertigstellung in Konkurs gegangen-also mit Gewährleistung usw. war bei uns nichts. Leider.

Trotzdem sollte alles korrekt umgelegt werden, denke ich. Jetzt weiss man ja, dass z.B. die Klingeln falsch geschaltet sind.

Ich fands auch ein wenig merkwürdig, das die Mieter uns abgemahnt haben, wir sollten das Problem beheben.
Grob gesehen, sind wir ja nicht Betreiber von allgemeinen Anlagen und auch nicht wirklich verantwortlich für das Problem. Wir haben lediglich momentan einen Leerstand und uns abgemeldet um Kosten zu sparen...durchaus üblich denke ich.

Es sind eigene Anschlüsse für jede der beiden Wohnungen vorhanden, ich gehe erstmal davon aus, dass ich unseren Strom nicht wieder anstellen muss.
 
  • leere Whg./Stromanschlüsse Beitrag #4

Maja

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Flensburg
Dann muss der Vermieter von der Wohnung ohne jetzt funktionierende Klingel die Klingel umlegen lassen.

Das hilft ja alles nicht.
 
  • leere Whg./Stromanschlüsse Beitrag #5

Dieter

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Hallo Maja,
ich denke Mal, dass es nichts nützt, nur die Klingel umklemmen zu lassen. Denn dann würde der umgekehrte Fall eintreten, andere Wohnung ohne Strom, bei Euch keine Klingel.
Der Klingeltrafo muß immer auf den Allgemeinstrom angeschlossen sein, in jeder Wohnung ist nur ein zugehöriger Taster, der dann die Klingel auslöst.
Du schreibst, es gibt bei Euch keinen Allgemeinstromzähler.
Wie ist es mit der Treppenhausbeleuchtung?. Wie mit der Kellerbeleuchtung? Wie mit der Außenbeleuchtung? Und der größte Verbraucher ist die Heizungsanlage, (woher kommt der Stom für die Wasserpumpen, und das können im Jahr mehrere Hundert Euro sein)?
Ich denke, Ihr müßt erst Mal den Streit beenden und ausprobieren von welcher Wohnung welcher Verbraucher eingespeist wird.
Also, auch bei anderer Wohnung Sicherungen raus und schauen, was alles nicht mehr geht.
Danach kann man nach einer Lösung (evtl. mit Hilfe eines Elektrikers einen privaten Hilfszähler setzen, der den Verbrauch an Allg. Strom mißt) suchen.

Gruß

Dieter
 
  • leere Whg./Stromanschlüsse Beitrag #6

RMHV

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Der Fall dürfte mehrere Aspekte haben.
Zunächst wird man unterstellen können, dass der Wohnungseiogentümer bei dem dargestellten Mangel der Elektroinstallation die Stromversorgung des Gemeinschaftseigentums nicht beenden darf. Gleichzeitig hat der Eigentümer selbstverständlich einen Anspruch auf Ausgleich der Kosten. Dies dürfte sich aus § 14 WEG ergeben.
Darüber hinaus wird die Gemeinschaft die mangelhafte Elektroinstallation instandsetzen müssen durch Installation eines Zählers für den Allgemeinstrom.
 
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