Mietze
Hallo,
unsere Eigentumswohnung steht z.Z. leer, daher haben wir den Strom abstellen lassen um Kosten zu sparen.
Denke das ist durchaus üblich.
Die Whg. liegt im Dachgeschoss und teilt sich einen Eingang mit der vermieteten Wohnung im Erdgeschoss.
Diese Wohnung gehört nicht uns.
Nun mahnen uns die Mieter der unteren Wohnung ab, wir sollten den Strom wieder anstellen lassen, da an unseren Anschlüssen auch ihre Klingel hängt.
Einen allgemeinen Stromzähler gibt es nicht, bauseits wurde der vergessen und scheinbar die Leitungen recht wirr verlegt. Wir sind aber immer davon ausgegangen, dass z.B. jede Klingel auch am entsprechend richtigen Stromzähler hängt.
Ich wollte ihnen nun schreiben, dass es sich um unsere Wohnungsanschlüsse handelt, sie laufen auf unseren Namen und unsere Rechnung und wären kein Allgemeingut.
Haben andere Mieter oder Eigentümer das Recht von uns zu verlangen, das wir den Strom für unsere Wohnung wieder anmelden?
unsere Eigentumswohnung steht z.Z. leer, daher haben wir den Strom abstellen lassen um Kosten zu sparen.
Denke das ist durchaus üblich.
Die Whg. liegt im Dachgeschoss und teilt sich einen Eingang mit der vermieteten Wohnung im Erdgeschoss.
Diese Wohnung gehört nicht uns.
Nun mahnen uns die Mieter der unteren Wohnung ab, wir sollten den Strom wieder anstellen lassen, da an unseren Anschlüssen auch ihre Klingel hängt.
Einen allgemeinen Stromzähler gibt es nicht, bauseits wurde der vergessen und scheinbar die Leitungen recht wirr verlegt. Wir sind aber immer davon ausgegangen, dass z.B. jede Klingel auch am entsprechend richtigen Stromzähler hängt.
Ich wollte ihnen nun schreiben, dass es sich um unsere Wohnungsanschlüsse handelt, sie laufen auf unseren Namen und unsere Rechnung und wären kein Allgemeingut.
Haben andere Mieter oder Eigentümer das Recht von uns zu verlangen, das wir den Strom für unsere Wohnung wieder anmelden?