"legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung

Diskutiere "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo zusammen, ich bin über dieses Immocation-Video gestolpert: Keine Sorge, ihr müsst euch die vierzig Minuten nicht antun. Ich fasse mal...
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #1

Gerd1719

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Hallo zusammen,

ich bin über dieses Immocation-Video gestolpert:

Keine Sorge, ihr müsst euch die vierzig Minuten nicht antun. Ich fasse mal zusammen:

Der Herr im Video mietet sich mit seiner gewerblichen GmbH (GmbH 1) in eine normale Mietwohnung ein (In seinem Fall gehört die Mietwohnung seiner eigenen vv GmbH (GmbH 2)).
Dadurch hat er auf Ebene der Vermietung einen langfristigen Mieter, nämlich GmbH 1, und GmbH 2 ist dadurch weder gewerblich geprägt, noch hat sie Probleme rund um die Kurzzeitvermietung.
Laut Mietvertrag darf untervermietet werden. Und das tut GmbH 1 in Form von Kurzzeitvermietung über booking.com, AirBnB und Co. Und anscheinend mit ganz guter Rendite.

Nun frage ich mich, wie legal die ganze Sache ist. Und zwar in Hinsicht auf die Umgehung der Zweckentfremdung für Wohnraum.
Wie ich hier im Forum lernen durfte, ist ja klar geregelt, für welche Zwecke, welche Räumlichkeiten genutzt werden dürfen (gewerbliche/wohnen). Umnutzungen müssen beantragt werden.

Kann ich mich wirklich mit einer Gesellschaft in Wohnraum einmieten und sie zu 100% für gewerbliche Zwecke nutzen (Vorausgesetzt der Vermieter spielt mit) und so irgendwelche Umnutzungsänderungen umgehen?
Wo ist da die Grenze? Ich werde ja sicherlich nicht zb an eine Zahnarztpraxis untervermieten dürfen ...

Ich hatte ja bereits in einem anderen Thread geschrieben, dass ich am Rande der Essener City unterm Dach ein kleines Zimmer leer stehen habe, welches nicht vermietbar ist (keine sanitären Anlagen, außer Klo über Gemeinschaftsflur).
Könnte ich das tatsächlich einfach so gewerblich nutzbar machen, in dem ich es so verschachtel, daß ich einen "Dauermieter" drin habe, der gewerblich untervermietet?

Ganz konkret wird in meiner Immobilie bald eine recht große Wohnung frei, die vermutlich nicht ganz so leicht an den Mann zu kriegen ist. Grundsätzlich wäre mir ein ganz gewöhnlicher Dauermieter am liebsten und das werde ich auch forcieren, aber ich frage mich nun schon, ob nicht auch dieses Modell bei mir anwendbar wäre?
Dabei denke ich gar nicht mal unbedingt an Kurzzeitunterkunft. Dürfte ich zB die Wohnung als Malatelier, als Fotomietstudio (ich selbst bin semiprofessioneller Fotograf :-) ), als Konferenzräume oder ähnliches nutzen, wenn der Hauptmieter konstant ist?

Selbst wenn das alles so kappt, ist da nicht auch eine Grenze in Richtung Gestaltungsmissbrauch?

Bin mal gespannt, was ihr dazu sagt.

Betse Grüße Gerd
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #2
immobiliensammler

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Meines Erachtens müsste da nur jemand (z.B. ein Nachbar dem die ständig wechselnde Bewohner stören oder im Falle einer WEG die Gemeinschaft) das Bauamt informieren und schon hätte der gute Mann ein Problem (so nicht eine Umnutzung beantragt und genehmigt wurde - Stichwort: Beherbergungsbetrieb).

Um es noch krasser zu machen: Warum die Wohnung nicht tageweise an wechselnde Prostituierte vermieten? Ist doch auch nur gewerbliche Nutzung!
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #3

Gerd1719

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Hallo @immobiliensammler ,

ja, deinen krassen Vergleich hatte ich gedanklich auch schon.

Im Video wird tatsächlich gesagt, in WEGs ist das kaum umsetzbar, weil Untervermietung evtl in der Satzung eh verboten ist.
Ich unterstelle mal, dass alles im Video gesagte auch so von dem Herrn umgesetzt wird (und er anscheinend keinerlei rechtliche Probleme hat). Insofern drängt sich mir schon die Frage auf, wie genau kann das sein?
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #4
immobiliensammler

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Ich unterstelle mal, dass alles im Video gesagte auch so von dem Herrn umgesetzt wird (und er anscheinend keinerlei rechtliche Probleme hat). Insofern drängt sich mir schon die Frage auf, wie genau kann das sein?

Ich sehr mir solche Videos prinzipiell nicht an, wenn dann nur auf dem hier im Forum aufgezeigten Weg über die werbe- (und damit für den Herrn einkommens-)neutrale Version.

Ich würde Dir raten einfach mal den Herrn zu fragen ob er Dir Garantien gibt dass das problemlos geht (ich glaube ich kenne die Antwort). Denen geht es doch nur um Clicks, sonst nichts. Aber wenn Du meinst, setze das einfach um und berichte dann irgendwann hier im Forum über Deine Erfahrungen.
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #5

Gerd1719

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  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #7

Gerd1719

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danke für den Link.

Die Wohnraum-IDs sind ja nur für eine handvoll Städte eingerichtet worden.
Meine Immobilie steht in Essen, da gibt es keine ID.
(Und ich glaube die Immobilien des Herrn aus dem Video stehen irgendwo in Bayern)

Auf der Seite der Stadt Essen habe ich folgendes gefunden:


Demnach braucht es wohnungsrechtlich keine Genehmigung zur Zweckentfremdung, allerdings wohl bauordnungsrechtlich. (was auch immer dieser feine Unterschied für Auswirkungen haben mag?)

Die Frage ist nun auch: Wenn eine GmbH dauerhaft mietet und eine Einbauküche und irgendwo auch ein Bett rumsteht, ist das dann bauordnungsrechtlich zweckentfremdet?
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #8
immobiliensammler

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Demnach braucht es wohnungsrechtlich keine Genehmigung zur Zweckentfremdung, allerdings wohl bauordnungsrechtlich. (was auch immer diese feine Unterschied für Auswirkungen haben mag?)

Ein gravierender Unterschied! Baurechtlich unterliegt ein Beherbergungsbetrieb eben ganz anderen Voraussetzungen (Brandschutz, Stellplätze etc.) als eine Wohnung. Faktisch ist so eine Umnutzung finanziell meist absolut uninteressant.

Die Frage ist nun auch: Wenn eine GmbH dauerhaft mietet und eine Einbauküche und irgendwo auch ein Bett rumsteht, ist das dann bauordnungsrechtlich zweckentfremdet?

Die GmbH kann so viele Wohnungen mieten und mit Einbauküche und Bett ausstatten wie sie will, das ist bauordnungsrechtlich völlig egal. Zur Zweckentfremdung kommt es erst wenn die GmbH die Wohnungen zur Kurzzeitvermietung benutzt.
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #9

KeinPlanHaber

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Ich meine ja zu verstehen, dass das abhängig ist von der Anzahl der vermieteten Tage (???)

Wenn der Angestellte der Gmbh in der Wohnung wohnt und nur eine untergeordnete Anzahl an Tagen diese untervermietet wird das ggf nicht dre Fall sein?

Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass man zB auch einige Tage im Monat im GEwerbebüro schlafen darf ohne dass es baurechtliche eine Wohnimmobilie sein muss.

Das ist also also sehr fließend
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #10
immobiliensammler

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Ich meine ja zu verstehen, dass das abhängig ist von der Anzahl der vermieteten Tage (???)

Wenn der Angestellte der Gmbh in der Wohnung wohnt und nur eine untergeordnete Anzahl an Tagen diese untervermietet wird das ggf nicht dre Fall sein?

Irgendwo habe ich auch mal gelesen, dass man zB auch einige Tage im Monat im GEwerbebüro schlafen darf ohne dass es baurechtliche eine Wohnimmobilie sein muss.

Das ist also also sehr fließend

Wenn Du meinst dass das alles so zutrifft: Ausprobieren und mit den Folgen leben!
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #11

ehrenwertes Haus

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Demnach braucht es wohnungsrechtlich keine Genehmigung zur Zweckentfremdung, allerdings wohl bauordnungsrechtlich. (was auch immer dieser feine Unterschied für Auswirkungen haben mag?)

Lies deine Links bitte vollständig.
Nur frei finanzierten Wohnraum ist in Essen von der wohnungsrechtlichen Genehmigungspflicht für Zweckentfremdung ausgenommen. Ist deine Wohnung frei finanziert oder aus der Sozialbindung inzwischen raus?

Der Link verweist auf einen Entscheid von 2001. Keine Ahnung, ob das wirklich aktuell ist. Bei all dem Gejammer wegen Wohnraumnot, kommt mir das seltsam vor.
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #13
immobiliensammler

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den Link habe ich vollständig gelesen.
Auf meine Immobilie trifft dies zu.

Dann hole doch einfach die bauordnungsrechtliche Genehmigung ein und los geht´s! Berichte dann mal was dabei rausgekommen ist.
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #14

KeinPlanHaber

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Ruf doch erstmal da an.. steht ja eine Telnummer bei.
Und lass dies unverbindlich beraten ohne zuviele konkrete persönliche Details zu nennen
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #15

Ferdl

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Ich habe mir das Käsevideo nicht angesehen, aber so die du das erklärst, verlagert er die Verantwortlichkeit von der juristischen Person "GmbH1" auf die juristische Person "GmbH2".
Welchen Sinn das macht wenn beide zu 100% dem Veranstalter des Ganzen gehören???
Einziger wir bekannte Sinn ist, GmbH2 geht irgendwann sang- und klanglos in die Insolvenz ohne GmbH1 oder gar deren Besitzer zu tangieren. Anders weiß ich nicht wo der Sinn des Aufwandes sein soll. So eine GmbH gründet man auch nicht mal eben so und ganz billig ist das auch nicht.
 
  • "legale" Zweckentfremdung durch Untervermietung Beitrag #16
taxpert

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Der einzige Sinn in dem Ganzen ist es, clicks zu generieren um Werbeeinnahmen zu bekommen. Solch ein Blog braucht doch immer was neues, sonst schautcdoch keiner mehr rein! Also erzählt man einfach mal wie toll so ein Schwachsinn ist!

taxpert
 
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