Triple-J
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Hallo zusammen,
ich habe mal ein paar Fragen zum o. g. altbekannten Thema. Bisher bin ich hiervon verschont worden, da alle Ex-Mieter (auch meine "schwierige" Ex-Mieterin) ohne großes Gemurre einfach gestrichen haben. Daher habe ich mir bisher hierüber weniger Gedanken gemacht. Je mehr ich jetzt danach googele und den Mietvertrag durchlese, desto verwirrter bin ich.
Mein bisheriger Mieter wohnte ziemlich genau vier Jahre in einer 2-Zimmer-Wohnung, welche vor seinem Einzug frisch renoviert wurde (u. a. frisch gestrichen). Dann ist er verstorben. Im damaligen Übergabeprotokoll ist festgehalten, dass die Wohnung renoviert übergeben wurde.
Die Tochter wollte den MV zum nächst möglichen Zeitpunkt beenden. Neue Mieter konnten glücklicherweise schnell (zum 01.10.) gefunden werden, die Kündigungsfrist wurde im Sinne der Tochter um zwei Monate verkürzt.
Bei einem Besichtigungstermin äußerte die Tochter in irgendeinem Zusammenhang gegenüber einer Mietinteressentin, dass man die Wohnung vor Auszug streichen werde.
Die neuen Mieter meldeten sich bereits Ende letzten Monats telefonisch bei mir und fragten, ob man bereits zwei Wochenenden früher in die Wohnung rein könne, um diese sauber zu machen und zu streichen. Da ich zu dem Zeitpunkt noch davon ausging, dass die Tochter streichen muss, habe ich dies gegenüber den neuen Mietern erstmal unkommentiert gelassen und lediglich den Wunsch vermerkt, dass man in die Wohnung früher rein möchte, falls möglich (wenn die Tochter bei Auszug streichen müsste, ich das jetzt aber den neuen Mietern überlasse, kann ich das von denen bei einem späteren Auszug nicht verlangen, da diese ja dann bei Einzug nicht gestrichen war, so war mein damaliger spontaner Gedanke).
Ich hatte die Tochter ein paar Tage später angerufen und gefragt, ob sie dies ermöglichen könnte/möchte, die neuen Mieter 1-2 Wochenenden früher reinzulassen. Ich erwähnte auch, dass sie ja vorher noch streichen würde. Sie meinte, sie bespreche das mit ihrer Schwester und melde sich wieder.
Jetzt hat sie sich heute zurückmeldet mit folgender Email:
"[...]können wir es einrichten, die Wohnung zum 15.09.2021 besenrein zu übergeben. Eine Renovierung werden wir allerdings nicht durchführen - dies sieht zum einen der von meinem Vater unterzeichnete Mietvertrag nicht vor, zum anderen gibt es verschiedene Urteile des BGH, die zu Renovierung bei Auszug dahingehend entschieden haben, dass dies nicht notwendig sei. Weiterhin übergeben wir die zusätzlichen Schlüssel, die auf eigenen Kosten angefertigt wurden, überlassen die Küche und die halbe Miete für den Monat September 2021, wodurch die Kosten einer möglichen notwendigen Renovierung gedeckt sein sollten. [,..] Ich wünsche eine zeitnahe Erstattung der Mietkaution in voller Höhe, da keine Mängel an der Wohnung bestehen. Weiterhin bitte ich zeitnah um eine Nebenkostenabrechnung an meine Adresse: [...] Die Erstattung bitte ich auf folgendes Konto anzuweisen: [...]"
Die Email hat mich in dieser Form jetzt schon etwas überrascht.
Was den Mietvertrag betrifft (Haus&Grund):
Ich möchte der Tochter jetzt folgende Dinge zurückschreiben:
a) Dass ich die Angelegenheit bezüglich dem Streichen der Wände rechtlich anders einschätze (sofern Ihr mir da zustimmt) und hierzu auch auf die Regelungen in §12 des Vertrages hinweise. Aus praktischen Gründen werde ich ihr aber gleichzeitig mitteilen, dass ich mit den neuen Mietern vereinbart habe, dass diese die Wohnung streichen werden, da diese im Gegenzug zwei Wochen früher "mietfrei" die Wohnung übergeben bekommen.
b) Ggfls. weise ich auch darauf hin, dass die Wohnung gemäß §23 des MV eigentlich gereinigt zurückgegeben werden muss (nix mit "besenrein")
c) Bezüglich der Mietkaution "in voller Höhe", weil "keine Mängel", möchte ich diplomatisch, aber bestimmt, darauf hinweisen, dass die Mängel erst bei der Wohnungsübergabe geprüft werden und die Kautionsabrechnung anschließend in angemessener Frist erfolgen wird (in der Regel mache ich dies ca. 4-6 Wochen nach Rückgabe der Wohnung). Außerdem ist "in voller Höhe" ohnehin nicht drin, wegen einem Einbehalt für die NK-Abrechnung 2021, siehe d).
d) Dass ich die Nebenkostenabrechnung 2020 ebenfalls in angemessener Frist vornehmen werde (ich habe die Abrechnungsunterlagen der Hausverwaltung für 2020 erst Ende Juli erhalten). Bezüglich der NK-Abrechnung 2021 werde ich darauf hinweisen, dass ich diese voraussichtlich erst im Herbst 2022 durchführen kann, sobald ich auch dafür die Abrechnungsunterlagen der Hausverwaltung erhalten habe.
Irgendwelche Bedenken?
Ansonsten noch ganz allgemein die Frage, auch für zukünftige Fälle:
Kann ich in einem solchen Fall das Streichen der Wände von der Mietpartei verlangen?
Danke.
ich habe mal ein paar Fragen zum o. g. altbekannten Thema. Bisher bin ich hiervon verschont worden, da alle Ex-Mieter (auch meine "schwierige" Ex-Mieterin) ohne großes Gemurre einfach gestrichen haben. Daher habe ich mir bisher hierüber weniger Gedanken gemacht. Je mehr ich jetzt danach googele und den Mietvertrag durchlese, desto verwirrter bin ich.
Mein bisheriger Mieter wohnte ziemlich genau vier Jahre in einer 2-Zimmer-Wohnung, welche vor seinem Einzug frisch renoviert wurde (u. a. frisch gestrichen). Dann ist er verstorben. Im damaligen Übergabeprotokoll ist festgehalten, dass die Wohnung renoviert übergeben wurde.
Die Tochter wollte den MV zum nächst möglichen Zeitpunkt beenden. Neue Mieter konnten glücklicherweise schnell (zum 01.10.) gefunden werden, die Kündigungsfrist wurde im Sinne der Tochter um zwei Monate verkürzt.
Bei einem Besichtigungstermin äußerte die Tochter in irgendeinem Zusammenhang gegenüber einer Mietinteressentin, dass man die Wohnung vor Auszug streichen werde.
Die neuen Mieter meldeten sich bereits Ende letzten Monats telefonisch bei mir und fragten, ob man bereits zwei Wochenenden früher in die Wohnung rein könne, um diese sauber zu machen und zu streichen. Da ich zu dem Zeitpunkt noch davon ausging, dass die Tochter streichen muss, habe ich dies gegenüber den neuen Mietern erstmal unkommentiert gelassen und lediglich den Wunsch vermerkt, dass man in die Wohnung früher rein möchte, falls möglich (wenn die Tochter bei Auszug streichen müsste, ich das jetzt aber den neuen Mietern überlasse, kann ich das von denen bei einem späteren Auszug nicht verlangen, da diese ja dann bei Einzug nicht gestrichen war, so war mein damaliger spontaner Gedanke).
Ich hatte die Tochter ein paar Tage später angerufen und gefragt, ob sie dies ermöglichen könnte/möchte, die neuen Mieter 1-2 Wochenenden früher reinzulassen. Ich erwähnte auch, dass sie ja vorher noch streichen würde. Sie meinte, sie bespreche das mit ihrer Schwester und melde sich wieder.
Jetzt hat sie sich heute zurückmeldet mit folgender Email:
"[...]können wir es einrichten, die Wohnung zum 15.09.2021 besenrein zu übergeben. Eine Renovierung werden wir allerdings nicht durchführen - dies sieht zum einen der von meinem Vater unterzeichnete Mietvertrag nicht vor, zum anderen gibt es verschiedene Urteile des BGH, die zu Renovierung bei Auszug dahingehend entschieden haben, dass dies nicht notwendig sei. Weiterhin übergeben wir die zusätzlichen Schlüssel, die auf eigenen Kosten angefertigt wurden, überlassen die Küche und die halbe Miete für den Monat September 2021, wodurch die Kosten einer möglichen notwendigen Renovierung gedeckt sein sollten. [,..] Ich wünsche eine zeitnahe Erstattung der Mietkaution in voller Höhe, da keine Mängel an der Wohnung bestehen. Weiterhin bitte ich zeitnah um eine Nebenkostenabrechnung an meine Adresse: [...] Die Erstattung bitte ich auf folgendes Konto anzuweisen: [...]"
Die Email hat mich in dieser Form jetzt schon etwas überrascht.
Was den Mietvertrag betrifft (Haus&Grund):
Ich möchte der Tochter jetzt folgende Dinge zurückschreiben:
a) Dass ich die Angelegenheit bezüglich dem Streichen der Wände rechtlich anders einschätze (sofern Ihr mir da zustimmt) und hierzu auch auf die Regelungen in §12 des Vertrages hinweise. Aus praktischen Gründen werde ich ihr aber gleichzeitig mitteilen, dass ich mit den neuen Mietern vereinbart habe, dass diese die Wohnung streichen werden, da diese im Gegenzug zwei Wochen früher "mietfrei" die Wohnung übergeben bekommen.
b) Ggfls. weise ich auch darauf hin, dass die Wohnung gemäß §23 des MV eigentlich gereinigt zurückgegeben werden muss (nix mit "besenrein")
c) Bezüglich der Mietkaution "in voller Höhe", weil "keine Mängel", möchte ich diplomatisch, aber bestimmt, darauf hinweisen, dass die Mängel erst bei der Wohnungsübergabe geprüft werden und die Kautionsabrechnung anschließend in angemessener Frist erfolgen wird (in der Regel mache ich dies ca. 4-6 Wochen nach Rückgabe der Wohnung). Außerdem ist "in voller Höhe" ohnehin nicht drin, wegen einem Einbehalt für die NK-Abrechnung 2021, siehe d).
d) Dass ich die Nebenkostenabrechnung 2020 ebenfalls in angemessener Frist vornehmen werde (ich habe die Abrechnungsunterlagen der Hausverwaltung für 2020 erst Ende Juli erhalten). Bezüglich der NK-Abrechnung 2021 werde ich darauf hinweisen, dass ich diese voraussichtlich erst im Herbst 2022 durchführen kann, sobald ich auch dafür die Abrechnungsunterlagen der Hausverwaltung erhalten habe.
Irgendwelche Bedenken?
Ansonsten noch ganz allgemein die Frage, auch für zukünftige Fälle:
Kann ich in einem solchen Fall das Streichen der Wände von der Mietpartei verlangen?
Danke.

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