Chritian_324
Guten Tag Forum,
ich habe da ein Problem und würde mich freuen wenn man mir einen kleinen Ratschlag geben kann. Ich hoffe ich bin hier richtig und bekomme eine faire Auskunft, unabhängig ob Mieter oder Vermieter.
Ich habe eine Wohneinheit in einem 25 Parteien-Haus gemietet und seit mehreren Quartalen wird immer mal wieder wochenweise an den Wänden rumgebohrt, etc. Da habe ich bisher nichts gemacht, weil ich 'mitgefühl' mit den Vermieter hatte, die Leitungen müssen schliesslich irgendwann neu gemacht werden.
Anfang Dezember bekahm ich dann eine Mitteilung, dass meine Wohnung an der Reihe ist, und ich gefälligst die Tür aufzumachen, Platz schaffen, etc. In der Mitteilung stand drin, dass die Arbeiten vorraussichtlich 1 Woche dauern würden.
Tja, und nun ist es kurz vor Weihnachten, seit 16 Tagen kann ich die Küche komplett nicht benutzen - kein Wasser, überall Dreck, im Flur sind Folien ausgebreitet und der Rest der Wohnung ist mit Küchenmöbeln voll. Und ich will auch mal wieder was warmes Essen.
Meine Fragen sind nun:
- Wurde in dem Brief absichtlich eine kurze Sanierungsdauer angegeben? Es ist ja nicht die erste Leitung die Saniert wurde und der Klemptner macht Pünklich um 16 Uhr Feierabend. Was kann man da machen. Hätte ich gewußt, dass es mehrere Wochen dauert, hätte ich mir ein Hotelzimmer o.Ä. genommen.
- Ist es Verhältnismässig, das ein Einmann-Klemptner eine 25-Parteienhaus über mehrere Monate und Quartale hinweg saniert, muss man nicht im Interesser der Mieter einfach mal einen 'richtigen' Betrieb anfordern?
- Ich bezahle meine Miete immer im Vorraus, was muss ich da machen wenn ich eine Mietminderung beantragen will - einfach im Januar weniger bezahlen ( mit vorheriger Ankündigung) ?
- Um welchen Prozentsatz kann ich die Miete mindern. Ich habe gelesen, wenn die Küche nicht funktioniert 50% und bei Baulärm 50%. Ist das auf die Kaltmiete und muss ich das auf die Anzahl der tatsächlichen Tage reduzieren (18Tage*50% minderung) oder kann ich sagen 'für den ganzen Monat 50% auf die Kaltmiete'
- Wie reagiere ich, wenn der Vermieter schreibt, das er die Mietminderung nicht anerkennen (auch wenn sie eigentlich in Ordnung ist) wird - kann ich das Schreiben zu einem Anwalt bringen, der sich um alles weitere kümmert und wer muss das dann bezahlen ?
Vielen Dank für Antworten., Christian
ich habe da ein Problem und würde mich freuen wenn man mir einen kleinen Ratschlag geben kann. Ich hoffe ich bin hier richtig und bekomme eine faire Auskunft, unabhängig ob Mieter oder Vermieter.
Ich habe eine Wohneinheit in einem 25 Parteien-Haus gemietet und seit mehreren Quartalen wird immer mal wieder wochenweise an den Wänden rumgebohrt, etc. Da habe ich bisher nichts gemacht, weil ich 'mitgefühl' mit den Vermieter hatte, die Leitungen müssen schliesslich irgendwann neu gemacht werden.
Anfang Dezember bekahm ich dann eine Mitteilung, dass meine Wohnung an der Reihe ist, und ich gefälligst die Tür aufzumachen, Platz schaffen, etc. In der Mitteilung stand drin, dass die Arbeiten vorraussichtlich 1 Woche dauern würden.
Tja, und nun ist es kurz vor Weihnachten, seit 16 Tagen kann ich die Küche komplett nicht benutzen - kein Wasser, überall Dreck, im Flur sind Folien ausgebreitet und der Rest der Wohnung ist mit Küchenmöbeln voll. Und ich will auch mal wieder was warmes Essen.
Meine Fragen sind nun:
- Wurde in dem Brief absichtlich eine kurze Sanierungsdauer angegeben? Es ist ja nicht die erste Leitung die Saniert wurde und der Klemptner macht Pünklich um 16 Uhr Feierabend. Was kann man da machen. Hätte ich gewußt, dass es mehrere Wochen dauert, hätte ich mir ein Hotelzimmer o.Ä. genommen.
- Ist es Verhältnismässig, das ein Einmann-Klemptner eine 25-Parteienhaus über mehrere Monate und Quartale hinweg saniert, muss man nicht im Interesser der Mieter einfach mal einen 'richtigen' Betrieb anfordern?
- Ich bezahle meine Miete immer im Vorraus, was muss ich da machen wenn ich eine Mietminderung beantragen will - einfach im Januar weniger bezahlen ( mit vorheriger Ankündigung) ?
- Um welchen Prozentsatz kann ich die Miete mindern. Ich habe gelesen, wenn die Küche nicht funktioniert 50% und bei Baulärm 50%. Ist das auf die Kaltmiete und muss ich das auf die Anzahl der tatsächlichen Tage reduzieren (18Tage*50% minderung) oder kann ich sagen 'für den ganzen Monat 50% auf die Kaltmiete'
- Wie reagiere ich, wenn der Vermieter schreibt, das er die Mietminderung nicht anerkennen (auch wenn sie eigentlich in Ordnung ist) wird - kann ich das Schreiben zu einem Anwalt bringen, der sich um alles weitere kümmert und wer muss das dann bezahlen ?
Vielen Dank für Antworten., Christian