hansi123
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Hallo,
in einer unserer Wohnungen gibt es noch ein fensterloses Bad ohne Lüftung. Der Mieter verlangt nun nach einem Badlüfter, der bereits zu Mietbeginn nicht vorhanden war. Bislang musste er mehrmals täglich über das Fenster des angrenzenden Zimmers lüften. Nun verlangt er einen Badlüfter und beruft sich auf zwei Paragraphen:
Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein § 44 LBO | Landesnorm Schleswig-Holstein | - Sanitäre Anlagen, Wasserzähler | Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22. Januar 2009 | gültig ab: 01.05.2009
umwelt-online-Demo: Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen - Schleswig-Holstein (1)
Grundsätzlich bin ich mit dem Einbau einverstanden, möchte den Mieter jedoch an den Kosten beteiligen - er natürlich nicht. Bin ich dazu verpflichtet die gesamten Kosten für den Einbau zu tragen?
Hansi
in einer unserer Wohnungen gibt es noch ein fensterloses Bad ohne Lüftung. Der Mieter verlangt nun nach einem Badlüfter, der bereits zu Mietbeginn nicht vorhanden war. Bislang musste er mehrmals täglich über das Fenster des angrenzenden Zimmers lüften. Nun verlangt er einen Badlüfter und beruft sich auf zwei Paragraphen:
Gesetze-Rechtsprechung Schleswig-Holstein § 44 LBO | Landesnorm Schleswig-Holstein | - Sanitäre Anlagen, Wasserzähler | Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) vom 22. Januar 2009 | gültig ab: 01.05.2009
umwelt-online-Demo: Bauaufsichtliche Richtlinie über die Lüftung fensterloser Küchen, Bäder und Toilettenräume in Wohnungen - Schleswig-Holstein (1)
Grundsätzlich bin ich mit dem Einbau einverstanden, möchte den Mieter jedoch an den Kosten beteiligen - er natürlich nicht. Bin ich dazu verpflichtet die gesamten Kosten für den Einbau zu tragen?
Hansi