byster
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Hallo,
Ich hatte am 31.12. eine Wohnungsübergabe als Vermieter.
Bei der Übergabe stellte ich noch Mängel fest die auch in das Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten sind.Die Mängel sollten gleich am Dienstag oder Mittwoch beseitigt werden doch tat sich leider nichts.
Nun meine Frage kann ich den Mieter formlos auffordern die Mängel zu beseitigen, oder ist es besser, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten??
Ich möchte auch keine weitere Zeit verlieren.
Vielleicht hat ja jemand so ein formloses Schreiben
im Internet schon gesehen und kann mir ein Link senden.
Vielen Dank im voraus
Ich hatte am 31.12. eine Wohnungsübergabe als Vermieter.
Bei der Übergabe stellte ich noch Mängel fest die auch in das Wohnungsübergabeprotokoll festgehalten sind.Die Mängel sollten gleich am Dienstag oder Mittwoch beseitigt werden doch tat sich leider nichts.
Nun meine Frage kann ich den Mieter formlos auffordern die Mängel zu beseitigen, oder ist es besser, gleich einen Rechtsanwalt einzuschalten??
Ich möchte auch keine weitere Zeit verlieren.
Vielleicht hat ja jemand so ein formloses Schreiben

Vielen Dank im voraus
