ct78
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 09.01.2007
- Beiträge
- 3
- Zustimmungen
- 0
Hallo,
ich besitze eine Eigentumswohnung und Ende Dezember ist meine Mieterin ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurden 2 Mängel festgestellt und wurden im Übergabeprotokoll festgehalten (Türe muß gestrichen werden + Teile einer Balkonverkleidung müssen erneuert werden da die Mieterin die Satschüssel fest an der Verkleidung verschraubt hat)
Jetzt ist die Frage wie zeige ich die Mängel an und wie lange ist die Frist die ich der Mieterin setzen muß/kann. Wenn innerhalb dieser Frist die Mängel nicht behoben werden, kann ich dieses Mängel zu Kosten des Mieters beheben lassen richtig?
Danke für euere Hilfe
Gruß
Christian
ich besitze eine Eigentumswohnung und Ende Dezember ist meine Mieterin ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurden 2 Mängel festgestellt und wurden im Übergabeprotokoll festgehalten (Türe muß gestrichen werden + Teile einer Balkonverkleidung müssen erneuert werden da die Mieterin die Satschüssel fest an der Verkleidung verschraubt hat)
Jetzt ist die Frage wie zeige ich die Mängel an und wie lange ist die Frist die ich der Mieterin setzen muß/kann. Wenn innerhalb dieser Frist die Mängel nicht behoben werden, kann ich dieses Mängel zu Kosten des Mieters beheben lassen richtig?
Danke für euere Hilfe
Gruß
Christian