sumsi
Hallo,
nach Versand einer Zahlungserinnerung für die Betriebskosten und angemessener Wartezeit, darf ich den Mietern eine Mahnung zukommen lassen. Welche Formvorschriften sind hier zu beachten und wie viele Mahnungen sind nötig um u.U. weitere rechtliche Schritte einleiten zu können?
Schon mal Danke für die Hilfe!
Gruß, Sumsi
nach Versand einer Zahlungserinnerung für die Betriebskosten und angemessener Wartezeit, darf ich den Mietern eine Mahnung zukommen lassen. Welche Formvorschriften sind hier zu beachten und wie viele Mahnungen sind nötig um u.U. weitere rechtliche Schritte einleiten zu können?
Schon mal Danke für die Hilfe!
Gruß, Sumsi