Mahnung für unpünktlichen Mieteingang

Diskutiere Mahnung für unpünktlichen Mieteingang im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo an alle, ich beschäftige mich gerade mit folgendem Problem: Meine Mieter nehmen es mit der pünktlichen Mietzahlung nicht so genau. Kann...
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #1

tooltime

Hallo an alle,

ich beschäftige mich gerade mit folgendem Problem:

Meine Mieter nehmen es mit der pünktlichen Mietzahlung nicht so genau. Kann oder muss ich sogar, wenn die Miete nach dem 3. Werktag des Monats nicht auf meinem Konto ist, dem Mieter eine Mahnung schreiben? Ich will nicht in irgendwelche Gesetzeslücken stolpern, sollten die Zahlungen einmal länger oder ganz ausbleiben.

Diesen Monat ist es z.B. so dass ich nur die halbe Miete auf meinem Konto hatte. Nach Aussage meines Mieters kommt der Rest diesen Monat direkt vom Sozialamt. Ein kurzes Gespräch mit dem Amt ergab was ich schon befürchtet hatte. Das Sozialamt weiß leider nichts von seinem Glück.

Ich würde daher gerne eine Mahnung für die offene Miete schreiben.


Zwei kurze Fragen hätte ich noch:
Wenn eine Mahnung OK ist, gibt es dann auch eine Mahngebühr?
Kann ich die offene Miete in der Zwischenzeit von dem Sparbuch mit der Kaution auf mein Konto umbuchen?


Danke für eure Hilfe
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #2

wolle

Eine Mahnung würde ich empfehlen, jedoch erst am 5-7 Werktag. Es kann auch mal zu verzögerungen kommen (Überweisung, etc), dann ist diese Wartezeit nur fair (finde ich, aber wenn man seine Mieter stressen will..)

Eine Mahngebühr ist ebenfalls okay, da du schließlich Auslagen hast. (Arbeit, Porto)
Auch hier würde ich nur unwesentlich über dem Briefporto bleiben.

An die Kaution darf der Vermieter nicht gehen. Erst nach dem Mietverhältnis ist das okay. (Kü nach 2 fehlenden Monatsmieten, Kaution sind 3 Monatsmieten, wie auch die reguläre Kü Frist; richtig sinnig solche Festlegungen :D wenn die Gerichte da auch so schnell wären...)

Der Vermieter darf während der Mietzeit nicht ohne Einverständnis an die Kaution.
Deswegen sind Mietkonten auch meist UND-Konten :gehtnicht
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #3

tooltime

Danke für die Antworten.

Ich war leider in der letzten Zeit etwas beschäftigt.
Die Miete für Oktober ist übrigens noch immer nur zur Hälfte bezahlt. Eine Mahnung habe ich diesen Montag eingeworfen.
Sollte jetzt noch immer nicht gezahlt werden, wie soll ich dann weiter verfahren?

Gruß
tooltime
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #4

alex

Wenn die nächste Miete nicht kommt, nochmal mahnen und Frist setzen.
Mieter auf mögliche Kündigung hinweisen. Wenn er dann immer noch nicht bezahlt, kannst Du Ihm kündigen.

Gruß Alex
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #5

tooltime

Original von alex
Wenn die nächste Miete nicht kommt, nochmal mahnen und Frist setzen.

Bei der aktuellen Mahnung halbe ich keine Frist gesetzt, sondern geschrieben, dass die fehlende Miete unverzüglich überwiesen werden soll.
Sollte kein Geld kommen, welche Frist ist dann angemessen bzw. üblich?
Wie viele Mahnungen soll ich eigentlich schreiben wenn nie etwas kommt?

Original von alex
Wenn er dann immer noch nicht bezahlt, kannst Du Ihm kündigen.

In meinem Fall fehlt ja nur die halbe Miete.
Wenn ich alles richtig verstanden habe, müssen zwei Monatsmieten offen sein um einem Mieter zu kündigen.
Heißt das dann, das ich theoretisch ewig auf die fehlende Miete warten kann, und ich nicht kündigen kann, solange nur eine oder eine halbe Monatsmiete fehlt?


Gruß
tooltime
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #6

wolle

Genau so ist das nicht. Wenn mehr wie eine Miete aus 2 aufeinanderfolgenden Terminen fehlt, dann kannst du kündigen.

Also zB Miete (Kalt) ist 500€
Feb 04: 250€ gezahlt
Fall 1:
märz 04: 250 € gezahlt -> Kü nicht möglich
nicht mehr wie eine kaltmiete aus 2 Terminen
Fall 2:
märz 04: 249,99€ gezahlt -> Kü möglich
mehr wie eine Kaltmiete aus 2 Terminen
Fall 3:
März 04: 500€ gezahlt
April 04 nichts bezahlt: Kü nicht möglich.
Termine nicht aufeinanderfolgend...

Alles klar?
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #7

Nils

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ewig warten musst du natrülich nicht, da das vertragsverhältnis deines mieters ja nicht erfüllt wird (also die mietzahlung)m also ich würde mit fristsetzung wie auch schon beschrieben mahnen und dann mahnbescheid und wenn das nix bringt klage auf vertragserfüllung.

übrigens müssen nicht zwingend zwei aufeinanderfolgende mieten offen sein um eine kündigung auszusprechen...

Ist ein Mieter in Zahlungsverzug, kann der Vermieter das Vertragsverhältnis kündigen Es handelt sich um einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung. Diese Kündigung muss schriftlich (vgl. § 568 Absatz 1 BGB) unter Angabe des wichtigen Grundes (vgl. § 569 Absatz 4 BGB) erfolgen.

Nach § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB liegt ein wichtiger Grund insbe-sondere dann vor, wenn der Mieter für zwei aufeinander folgende Termine mit der Entrichtung der Miete ......" oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine er-streckt, mit der Entrichtung der Miete in Höhe eines Betrages in Verzug ist, der die Miete für zwei Monate erreicht"
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #8

tooltime

Danke für eure Tipps.

Habe gerade die 2. Mahnung geschrieben.
Ich habe eine Frist festgelegt und bei weiterer Nichtbezahlung auf weitere Schritte verwiesen.

Zu den Zahlen:
Die Monatskaltmiete ist 980,- € und der ausstehende Betrag ist 530,- €.

@Nils
Der § 543 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 BGB kling sehr viel versprechend. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, wird wieder alles im § 569 Absatz 3 BGB aufgehoben. Hier steht: ... ist der rückständige Teil der Miete nur dann als nicht unerheblich anzusehen, wenn er die Miete für einen Monat übersteigt.
Da es sich ja nicht um eine volle Monatsmiete handelt, wie verhält es sich jetzt, wenn die nächsten Mieten pünktlich kämen?

@Capo
Sehe ich es Richtig dass nach deiner Rechnung es einem Mieter somit reichen würde, wenn er jedes 2. mal seine Miete bezahlt? Kling nicht sehr gut.

Gruß
tooltime
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #9

wolle

Ihm würde es nicht reichen. Wenn ernur jede 2te miete bezahlt, dann hat er bald einen Mietkonto-rückstand über 2 Monatsmieten und dann darfst du immer kündigen.

Denn darum geht es ja. die Kaution ist ja 3 Monatsmieten, also sollte das passen.
äh..eigentlich...wenn die Gerichte schneller wären...

wiederholte späte Zahlung berechtigt ebenfalls zur Kü, wenn eben vorher (wie du jetzt) gemahnt wurde.
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #10

Unregistriert

Moin ...ich habe das Problem das mein noch Vermieter ( wir ziehen bald aus da wir die Kündigung wegen Eigenbedarfs bekommen haben ) mir durch seinen Anwalt eine Mahnung hat zukommen lassen da die Miete angeblich noch nicht auf seinem Konto ist und ich habe am 17 Überwiesen Kontoauszug belegt dies auch !! "dazu muss ich anmerken " Stichtag zu Mietzahlung ist der 15 jedes Monats ..so nun war ein WE dazwischen und die Miete ging am 17 ab nun hab ich ne frist bekommen bis zum 30 des Monats und gleich dazu Kosten des Anwalts von 100 Euro ...muss ich mir das gefallen lassen ? ich muss dazu sagen , seit wir die Kündigung bekommen haben wird hier Mopping betrieben das es kein Morgen mehr gibt weil wir mit Hund Katze und zwei Kindern so schnell wie gewünscht nichts neues gefunden haben !

lG
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #11

Unregistriert

Mietrückstand

Ein leidiges Thema, bei dem der Mieter auch noch glaubt im Recht zu sein. Ein Wochenende dazwischen ist eine sehr zweifelhafte Aussage, da die Überweisungen automatisch ausgelöst werden und nicht an Feiertagen im Orbit stecken bleiben.
Zusätzlich ist der Stichtag zwingend einzuhalten. Am besten bei der Bank nachfragen ob es durch ein Wochenende zu Verspätungen kommen kann. Wenn ja, Bank wechseln! Bei mir kam es ebenfalls zu dieser Aussage und die Nachfrage bei meiner Bank bestätige, dass es nicht so ist.
Es scheint, dass es bereits vor diesem Anwaltsanschreiben zu Unstimmigkeiten kam, die hier nicht angeführt wurden.
Stellen Sie sich nur einmal vor, dass Sie der Vermieter wären und auf die Miete warten müssten oder Ihr Arbeitgeber würde nach Gutdünken Ihr Gehalt verspätet auszahlen. Wären sie damit einverstanden?. Bei mir wird der Eindruck erweckt, dass wiedereinmal die Vermieter Schuld an allem sind und ja ruhig auf ihr Geld warten können. Die haben ja keine Ausgaben.
An diesen zwei Tagen wird es folglich nicht gelegen haben. Noch ein Tip: Sehen Sie einmal in Ihrem Mietvertrag nach. Sollte es ein sogenannter Einheitsmietvertrag sein, sind die Bedingungen einwandfrei, mit Mahngebühren und prozentualen Aufschlag für die verspätete Mietzahlung aufgeführt.
Wenn eine Rechtschutzversicherung mit Mietrecht vorhanden ist können Sie ggf. gegen das anwaltliche Vorgehen angehen. Sonst Pech gehabt und besser die Miete pünktlich bezahlen.
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #12

Nürnberg

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Hallo

ich kann dir zwar jetzt keinen super rechtlichen Rat geben, aber ich möchte schon das was der Vorredner (Gast) geschrieben hat abmildern! Ich finde nicht dass du jetzt dem Vermieter an allem die Schuld gegeben hast und ich finde auch das er wegen zwei Tage späteren Zahlungseingang nicht sterben wird. Allerdings befürchte ich das du die Anwaltskosten tragen musst, egal ob die Reaktion vom Vermieter übertrieben ist oder nicht.
Ich finde das Verhalten dir "Kosten zu verursachen" auch kontraproduktiv, da ihr zum Umziehen das Geld braucht.

Je nach dem ob ihr die 100 Euro gleich übrig habt oder nicht, würde ich mit dem Vermieter direkt reden, das er das Geld dann z.B. von der Kaution nimmt. Damit die Kosten für den Umzug gedeckt sind usw Denn so wie ich das sehe wird er, wenn ihr nicht zahlt oder nicht wenigstens euch zahlungswillig zeigt den Anwalt weiter schreiben lassen und wenn jeder Brief 100 Euro kosten dann Gute Nacht.

Aber vielleicht sagt ja jemand von denen die sich hier richtig gut auskennen, das ich falsch liege und du so im Recht bist das du es darauf ankommen lassen kannst.
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #13
Soontir

Soontir

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Ein leidiges Thema, bei dem der Mieter auch noch glaubt im Recht zu sein. Ein Wochenende dazwischen ist eine sehr zweifelhafte Aussage, da die Überweisungen automatisch ausgelöst werden und nicht an Feiertagen im Orbit stecken bleiben.
Zusätzlich ist der Stichtag zwingend einzuhalten. Am besten bei der Bank nachfragen ob es durch ein Wochenende zu Verspätungen kommen kann. Wenn ja, Bank wechseln! Bei mir kam es ebenfalls zu dieser Aussage und die Nachfrage bei meiner Bank bestätige, dass es nicht so ist.
Es scheint, dass es bereits vor diesem Anwaltsanschreiben zu Unstimmigkeiten kam, die hier nicht angeführt wurden.
Stellen Sie sich nur einmal vor, dass Sie der Vermieter wären und auf die Miete warten müssten oder Ihr Arbeitgeber würde nach Gutdünken Ihr Gehalt verspätet auszahlen. Wären sie damit einverstanden?. Bei mir wird der Eindruck erweckt, dass wiedereinmal die Vermieter Schuld an allem sind und ja ruhig auf ihr Geld warten können. Die haben ja keine Ausgaben.
An diesen zwei Tagen wird es folglich nicht gelegen haben. Noch ein Tip: Sehen Sie einmal in Ihrem Mietvertrag nach. Sollte es ein sogenannter Einheitsmietvertrag sein, sind die Bedingungen einwandfrei, mit Mahngebühren und prozentualen Aufschlag für die verspätete Mietzahlung aufgeführt.
Wenn eine Rechtschutzversicherung mit Mietrecht vorhanden ist können Sie ggf. gegen das anwaltliche Vorgehen angehen. Sonst Pech gehabt und besser die Miete pünktlich bezahlen.

Tja nur ist es hier so, dass der Mieter sehr wohl im Recht ist. Wenn ich mich noch recht entsinne, habe ich mal in der Schule gelernt, dass zur Begleichung einer Schuld das rechtzeitge aufgeben der Zahlung reicht (ausser beim Finanzamt). Sprich habe ich einen Kontoauszug, auf welchem ersichtlich ist, dass die Miete am 15. bezahlt wurde, reicht das.
Im Gesetz ist auch definiert dass wenn ein Zahlungstermin auf einem Wochenende fällt, dass sich dieser Termin auf den nächsten Arbeitstag verschiebt.
Ausserdem werden Zahlungen von Banken auch nur an Bankarbeitstagen ausgeführt, also nicht an Wochenenden.
Ich glaube du kannst lange suchen bis du eine Bank in Deutschland findest die auch am Wochenden cleart.
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #14

Mieter1962

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Hast du diese Info von der Seite: Wann die Miete eingehen muss - Nachrichten welt_print - Wirtschaft - WELT ONLINE ?
Da steht zwar, dass es aud die Absendung und nicht auf den Eingang ankommt. Aber das muss deshalb nicht richtig sein. z.B. steht dort ja auch, dass der Samstag ein Werktag ist, obwohl der BGH zwischenzeitlich entschieden hat, dass für Mietzahlungen der Samstag kein Werktag ist, weil die Banken dann nicht arbieten.

Auf anderen Seiten (z.B. bei diesem Anwalt Die Flligkeit der Miete - wann muss gezahlt werden? ) steht, dass es nämlich sehr wphl auf den Eingang ankommt.

Wenn ich nun die Wahl habe einer Zeitung oder einem Anwalt zu glauben, wähle ich den Anwalt und bin in jedem Fall pünklich.

EDIT: Das Amtsgericht Kassel hat übrigens am 6. Januar 2010 ein Urteil gefällt, wo es genau darum ging. Das AG war der Auffassung, dass es auf den Zahlungseingang beim Vermieter ankommt, da die Mietzahlung eine Bringschuld ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #15
Syker

Syker

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Hallo zusammen,

jetzt mal ganz abgesehen davon ob es auf die rechzeitige Absendung, oder der rechzeitige Eingang der Zahlung ankommt.

Hat der Gast-User meiner Meinung schon ein Problem,

...
die Miete angeblich noch nicht auf seinem Konto ist und ich habe am 17 Überwiesen Kontoauszug belegt dies auch !! "dazu muss ich anmerken " Stichtag zu Mietzahlung ist der 15 jedes Monats
...

Ich kenn das so, dass Daueraufträge dann früher ausgeführt werden.
Ist bei meinen beiden Banken so, und ich denke mal keine Ausnahme.
Wenn Gast immer selbst überweist, muss er halt früher zur Bank.
 
  • Mahnung für unpünktlichen Mieteingang Beitrag #16
Soontir

Soontir

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Hallo Syker,

muss ich dir leider wiedersprechen, bei vielen Banken werden die Daueraufträge, sollte der Ausführungstermin an einem Wochenende liegen, am nächsten Arbeitstag ausgeführt.
 
Thema:

Mahnung für unpünktlichen Mieteingang

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