emilkaspar
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Guten Abend,
hatte in einem anderen Beitrag bereits erwähnt, dass ich bei einem Mieterwechsel vor kurzem eine Nettokaltmiete an den Verwalter meines Zinshauses entrichten musste.
In diesem Fall kam mir der Verwalter sogar entgegen, indem er nur eine, anstelle von ZWEI NKM berechnete weil der Nachmieter von dem Vormieter gestellt und von mir akzeptiert wurde, somit keine Besichtigungstermine stattfanden.
Dieser Nachmieter wurde von einem externen, uns unbekannten Makler, dem Vormieter vorgestellt und musste die volle Maklerprovision zahlen.
Es stimmt auch, dass ich einen Passus im Sondereigentumsauftrag unterschrieben habe, in dem es in etwa heißt: Bei Mieterwechsel ist der Verwalter berechtigt für den Vermieter kostenfrei einen Makler zu beauftragen. Sollte kein Makler beauftragt werden, so werden zwei Nettomonatskaltmieten an den Verwalter gezahlt.
Nun frage ich mich, was ist, wenn ich selbst einen Mieter aussuchen und mit ihm handelseinig werde. Im besten Fall, wenn es ein Bekannter von mir ist, bin ich denn wirklich verpflichtet, auch dann zwei NKM zu entrichten?
Würde mich sehr über Eure Erfahrungen und Tipps freuen.
Frohe Weihnachten
Emil Kaspar
hatte in einem anderen Beitrag bereits erwähnt, dass ich bei einem Mieterwechsel vor kurzem eine Nettokaltmiete an den Verwalter meines Zinshauses entrichten musste.
In diesem Fall kam mir der Verwalter sogar entgegen, indem er nur eine, anstelle von ZWEI NKM berechnete weil der Nachmieter von dem Vormieter gestellt und von mir akzeptiert wurde, somit keine Besichtigungstermine stattfanden.
Dieser Nachmieter wurde von einem externen, uns unbekannten Makler, dem Vormieter vorgestellt und musste die volle Maklerprovision zahlen.
Es stimmt auch, dass ich einen Passus im Sondereigentumsauftrag unterschrieben habe, in dem es in etwa heißt: Bei Mieterwechsel ist der Verwalter berechtigt für den Vermieter kostenfrei einen Makler zu beauftragen. Sollte kein Makler beauftragt werden, so werden zwei Nettomonatskaltmieten an den Verwalter gezahlt.
Nun frage ich mich, was ist, wenn ich selbst einen Mieter aussuchen und mit ihm handelseinig werde. Im besten Fall, wenn es ein Bekannter von mir ist, bin ich denn wirklich verpflichtet, auch dann zwei NKM zu entrichten?
Würde mich sehr über Eure Erfahrungen und Tipps freuen.
Frohe Weihnachten
Emil Kaspar