sonnenstern228
Vermittelt ein Eigentümer, Vormieter oder Vermieter eine Wohnung, darf er dafür keine Provision verlangen. Unterschiedlich urteilen die Gerichte jedoch in der Frage, ob einem Verwalter die Provision zusteht.
Das Landgericht Bonn entschied zum Beispiel, daß er in keinem Fall Geld für die Vermittlung bekommt. Das Oberlandesgericht Osnabrück hingegen meint: "Allein die Tätigkeit eines Maklers als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist nicht geeignet, eine wirtschaftliche Verflechtung und einen Interessenkonflikt zu begründen." Solange keine Interessenkollision vorliege, habe der Verwalter Anspruch auf Provision.
Landgericht Bonn, 8 S 122/95; Oberlandesgericht Osnabrück, 12 S 232/97
Das Landgericht Bonn entschied zum Beispiel, daß er in keinem Fall Geld für die Vermittlung bekommt. Das Oberlandesgericht Osnabrück hingegen meint: "Allein die Tätigkeit eines Maklers als Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage ist nicht geeignet, eine wirtschaftliche Verflechtung und einen Interessenkonflikt zu begründen." Solange keine Interessenkollision vorliege, habe der Verwalter Anspruch auf Provision.
Landgericht Bonn, 8 S 122/95; Oberlandesgericht Osnabrück, 12 S 232/97