Mal wieder gute Nachrichten aus diversen Newslettern

Diskutiere Mal wieder gute Nachrichten aus diversen Newslettern im Insider Forum Forum im Bereich Off-Topic; Betriebskosten: BGH verlängert die Abrechungsfrist für Vermieter Grundsätzlich müssen Sie als Vermieter über die Betriebskosten Ihres Mieters...
  • Mal wieder gute Nachrichten aus diversen Newslettern Beitrag #1

Capo

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
23.04.2006
Beiträge
4.801
Zustimmungen
5
Betriebskosten: BGH verlängert die Abrechungsfrist für Vermieter

Grundsätzlich müssen Sie als Vermieter über die Betriebskosten Ihres Mieters innerhalb eines Jahres abrechnen. Und zwar gerechnet ab dem Ende der letzten Abrechungsperiode. Erhält der Mieter die Abrechnung verspätet, muss er eine etwaige Nachzahlung nicht leisten. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB).

Soweit der Grundsatz. Der Bundesgerichtshof hat nun entschieden, dass Sie auch nach dieser einjährigen Frist noch abrechnen dürfen, wenn Sie diese Verspätung nicht verschuldet haben. Das steht für sich zwar auch schon im Gesetz und zwar in § 556 BGB. Doch haben die Karlsruher Richter dies jetzt für folgenden Fall präzisiert: Ein Vermieter hatte seinen Bescheid über die Grundsteuer erst nach der Abrechungsfrist erhalten, über diesen dann aber unverzüglich seinen Mietern gegenüber abgerechnet. Zu Recht, befanden die Richter. In diesem Fall verlängert sich die Abrechungsfrist nämlich um bis zu drei Monate, urteilten sie (BGH, Az. VII ZR 220/05).

"Immobilien-Berater-Redaktion“
RA Tobias Jan Mahlstedt, Berlin
 
Thema:

Mal wieder gute Nachrichten aus diversen Newslettern

Mal wieder gute Nachrichten aus diversen Newslettern - Ähnliche Themen

Mietminderung gemäß Hans-Joachim Bieber - Verständnisproblem bei Kapitel: Hallo Leute, ich muss für meine Abschlussprüfung in Wirtschaftsrecht einen Vortrag vorbereiten zum Thema Mietminderung, Hauptlektüre ist dabei...
Bundesgerichtshof klärt weitere Fragen zur Abrechnung von Betriebskosten im Wohnraummietrecht: Der Beklagte ist Mieter einer nicht preisgebundenen Wohnung der Klägerin in Berlin. Mit ihrer Klage hat die Klägerin unter anderem Zahlung...

Sucheingaben

bgb verlängerung abrechungsfrist

,

thobias mahlstedt RA Vermietung

Oben