broky25
Guten Morgen...
Bin neu hier und auch "noch" kein Eigentümer...
Mich bedrückt eine Frage ganz besonders...
Ich interessiere mich für ein sog. Stadthaus, es ist Teil einer Anlage mit 56 Wohneinheiten, bestehend aus 46 Eigentumwohnungen und den besagten 10 Stadthäusern.
Ursprünglich hat ein einziger Eigentümer die Anlage gekauft und verkauft sie jetzt Einheit für Einheit!!!
Momentan sind aber erst wenige Einheiten verkauft und der urspr. Eigentümer hat somit noch die absolute Mehrheit an Wohnungen und somit natürlich auch prozentualen Anteilen am Gesamten!!!
Meine Frage bezieht sich jetzt auf Mehrheitsbeschlüsse einer Eigentümerversammlung...
Hat dieser eine "grosse" Eigentümer automatisch die absolute Mehrheit oder gibt es da anderweitige zwingende Regelungen, denn man kommt ja quasi nicht gegen ihn an...
Hoffe meine Frage ist verständlich...vielen Dank für Antworten!!!
broky25
Bin neu hier und auch "noch" kein Eigentümer...
Mich bedrückt eine Frage ganz besonders...
Ich interessiere mich für ein sog. Stadthaus, es ist Teil einer Anlage mit 56 Wohneinheiten, bestehend aus 46 Eigentumwohnungen und den besagten 10 Stadthäusern.
Ursprünglich hat ein einziger Eigentümer die Anlage gekauft und verkauft sie jetzt Einheit für Einheit!!!
Momentan sind aber erst wenige Einheiten verkauft und der urspr. Eigentümer hat somit noch die absolute Mehrheit an Wohnungen und somit natürlich auch prozentualen Anteilen am Gesamten!!!
Meine Frage bezieht sich jetzt auf Mehrheitsbeschlüsse einer Eigentümerversammlung...
Hat dieser eine "grosse" Eigentümer automatisch die absolute Mehrheit oder gibt es da anderweitige zwingende Regelungen, denn man kommt ja quasi nicht gegen ihn an...
Hoffe meine Frage ist verständlich...vielen Dank für Antworten!!!
broky25