Mehrheit!!!

Diskutiere Mehrheit!!! im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Guten Morgen... Bin neu hier und auch "noch" kein Eigentümer... Mich bedrückt eine Frage ganz besonders... Ich interessiere mich für ein sog...
  • Mehrheit!!! Beitrag #1

broky25

Guten Morgen...

Bin neu hier und auch "noch" kein Eigentümer...
Mich bedrückt eine Frage ganz besonders...

Ich interessiere mich für ein sog. Stadthaus, es ist Teil einer Anlage mit 56 Wohneinheiten, bestehend aus 46 Eigentumwohnungen und den besagten 10 Stadthäusern.
Ursprünglich hat ein einziger Eigentümer die Anlage gekauft und verkauft sie jetzt Einheit für Einheit!!!
Momentan sind aber erst wenige Einheiten verkauft und der urspr. Eigentümer hat somit noch die absolute Mehrheit an Wohnungen und somit natürlich auch prozentualen Anteilen am Gesamten!!!

Meine Frage bezieht sich jetzt auf Mehrheitsbeschlüsse einer Eigentümerversammlung...
Hat dieser eine "grosse" Eigentümer automatisch die absolute Mehrheit oder gibt es da anderweitige zwingende Regelungen, denn man kommt ja quasi nicht gegen ihn an...

Hoffe meine Frage ist verständlich...vielen Dank für Antworten!!!

broky25
 
#
schau mal hier: Mehrheit!!!. Dort wird jeder fündig!

Registrieren bzw. einloggen, um diese und auch andere Anzeigen zu deaktivieren
  • Mehrheit!!! Beitrag #2
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin,

die Frage ist verständlich und auch berechtigt.

Die Stimmverhältnisse auf den Eigentümerversammlungen stehen in der Teilungserklärung, steht dort nichts, geht es nach WEG also nach Miteigentumsanteilen.

Es ist davon auszugehen, daß der Mehrheitseigentümer die Abstimmungen dominiert, er zahlt ja letztlich auch den größten Anteil.

Jedoch darf ein Mehrheitseigentümer seine Stellung nicht zum Nachteil der WEG ausnutzen, also nötige Instandsetzungen verhindern (bei einem Neubau unwahrscheinlich) oder unsinnige Maßnahmen erzwingen (wir streichen dieses Jahr alle Fassaden grün/weiß gepunktet).

Passiert so etwas, kann man auch Mehrheitsbeschlüsse erfolgreich anfechten, muß aber damit vor Gericht.

Das Risiko in solchen Situationen ist immer, ob das Konzept des verkaufenden Eigentümers aufgeht und er alle (zumindest die meisten) Einheiten rechtzeitig und zum geplanten Preis verkaufen kann. Wenn nicht, droht oft die Insolvenz mit entsprechenden Konsequenzen für die übrigen Eigentümer der WEG, Stichwort gesamtschuldnerische Haftung.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Mehrheit!!! Beitrag #3

RMHV

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
16.07.2005
Beiträge
3.909
Zustimmungen
185
Original von Martens
Die Stimmverhältnisse auf den Eigentümerversammlungen stehen in der Teilungserklärung,...
soweit stimme ich selbstverständlich zu. Nicht zutreffend ist aber
... steht dort nichts, geht es nach WEG also nach Miteigentumsanteilen.
Auch wenn es vermutlich nur selten vorkommen wird, gilt ohne abweichende Vereinbarung für Abstimmungen nach § 25 Abs. 2 WEG das Kopfprinzip. Jeder Eigentümer hat eine Stimme.
 
  • Mehrheit!!! Beitrag #4
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
urgs,

ich sollte bei solchen Sachen vielleicht doch besser vorher nachsehen?!?
RMHV hat mal wieder recht, danke für die Korrektur.

Im WEG steht das Kopfprinzip, also jeder Eigentümer hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Einheiten oder deren Miteigentumsanteilen.

Das würde im vorliegenden Fall bedeuten, daß der verkaufende Alleineigentümer bereits bei zwei weiteren Eigentümern nicht mehr dominieren könnte - sofern die TE eben keinen anderen Abstimmungsmodus vorsieht.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Mehrheit!!! Beitrag #5

Lurgi

Mit einem Mehrheitseigentümer in einem Boot, ist immer so eine Sache.

Wir haben auch einen, es gibt nur Streit und das kostet viel Geld. :stupid
 
  • Mehrheit!!! Beitrag #6

Lurgi

Original von Martens


Im WEG steht das Kopfprinzip, also jeder Eigentümer hat eine Stimme, unabhängig von der Anzahl seiner Einheiten oder deren Miteigentumsanteilen.

es muss aber auch in der Teilungserklärung drinne stehen, wenns da nicht steht, dann schlechte Karten.

Wir wollten auch eine T-ergänzung (Kopf) nichts zu machen, darum sage ich,Finger weg von solchen Anlagen.

:vertrag
 
  • Mehrheit!!! Beitrag #7

broky25

Vielen Dank erstmal für eure Antworten!!! ;o)

Habe jetzt auch die Teilungserklärung erhalten und es steht leider drin, dass das Stimmrecht nach MEA gezählt wird!!! Somit hat der "grosse" Eigentümer die absolute Mehrheit, wie ich das sehe!? Desweiteren sind aber auch noch kleine Eigentümergemeinschaften abgespalten, somit sind die Eigentumswohnungen von den Stadthäusern getrennt, aber nur wenn es um Dinge geht, die sie selbst betreffen...sehe ich das richtig, das die Abstimmung über den Wirtschaftsplan nicht darunter fällt!?!?


Noch eine Frage zum zweiten Beitrag, von Martens!!!
Was wäre denn der "worst case" bei einer Insovenz des Investors!? Betr.: gesamtschuldnerische Haftung!?
Welche Konsequenzen wären das denn und wie gross seht ihr das Risiko, wenn die meisten Wohnungen in seinem Besitz noch vermietet sind!?

Danke für eure Mühen...
 
  • Mehrheit!!! Beitrag #8
Martens

Martens

Erfahrener Benutzer
Dabei seit
05.04.2006
Beiträge
2.909
Zustimmungen
160
Ort
Berlin
moin,

Risikoabschätzungen kann niemand machen, niemand kennt die Situation der WEG oder dieses Eigentümers...

Wenn aber eine WEG z.B. zu 75% aus einem insolventen Eigentümer besteht, zahlen die verbleibenden 25% eben alle Kosten, also das Vierfache des "eigentlichen" Anteils.
Das ist gesamtschuldnerische Haftung, es muß nicht so kommen, aber es kann passieren.

Vermutlich werden die meisten Kosten über die gemeinsame Kasse laufen, so daß hierfür (Abrechnung, Wirtschaftsplan) die Gesamtheit der Eigentümer zu entscheiden hat, der Schlüssel sind dann eben die MEA.

Man sollte nicht davon ausgehen, daß der Mehrheitseigentümer nur Schlechtes will, es ergeben sich in einer WEG immer irgendwelche Mehrheiten - und diese sind nicht immer zum Wohle des Ganzen.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
Thema:

Mehrheit!!!

Mehrheit!!! - Ähnliche Themen

Verwaltungskosten für eine separate, einzelne Garage?: Ich bin Eigentümer einer Garage mitsamt dem Grund, auf dem sie steht. Sie gehörte früher zu einem Haus bei uns in der Nachbarschaft. Jenes Haus...
WEG-Verwaltungsbeirat seine Rechte u. Pflichten: Ist meine Interpretation „Verwaltungsbeirat“ ein Lapsus? Oder habt ihr andere Recherchen, Informationen/Rechtsgrundlagen zum Thema Beirat? Achtung...
Wussten Sie, dass Strom weltweit nur 2-5Ct pro kWh kostet ?: Hier mal eine interessante Email die bei uns ankam, die ich hier so gut es geht versuche einzukopieren: ****************** Wussten Sie, dass...
Wirtschaftsplan 2011 / Hausgeld aus div. Gründen falsch - Verwaltung reagiert nicht: Hallo, ich habe am 03.08.2011 eine Wohnung mit 50m² in Aachen im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben, welche ich an die bisherige...
Eigentumsverwalter - Wohnungseigentumsgesetz: Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (Wohnungseigentumsgesetzgesetz - WEG) vom 15. März 1951, in der im Bundesgesetzblatt Teil...

Sucheingaben

stimmverhältnisse WEG

,

weg stimmverhaeltnisse

,

mehrheit bei ETV nach stimmen oder anteilen

,
Abstimmungsverhältnis für Fassade streichen bei Eigentümergemeinschaft
, kopfprinzip abstimmung mehrheit, fassadenstreichen mehrheitsbeschluss, boots-miteigentumsanteile, mehrheitsbeschluß bei fassadenanstrich weg immer, fassade streichen beschluss, hauswand neu streichen mehrheitsbeschluß, streichen der fassade nur mit mehrheitsbeschluß, mehrheitseigentümer vorteile nachteile, fassadenanstrich weiß abstimmung weg, weg mehrheitsbeschluss neuer Fassadenanstrich, stimmenmehrheit bei fassadenanstrich, fassade streichen abstimmung, mehrheit bei kopfprinzip , mehrheit fassadenanstrich, wohnungseigentum mehrheit berechtigt wer den größten anteil hat, mehrheitseigentümer vor- und nachteile, teilungserklärung jede eigentümer hat eine stimme, abstimmung mehrheit weg, mehrheitseigentümer, absolute stimmenmehrheit bei Eigentumswohnungen, weg at stimmverhältnis
Oben