Heinblöd
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Hallöchen,
seit heute bin hier Mitglied und natürlich interessiert, meinen Ärger welchen ich mit Mietern in der Vergangenheit hatte, in Zukunft etwas eindämmen zu können. Ich hoffe auf fruchtbaren Gedankenaustausch und bin gerne bereit meine Erfahrungen in Teilbereichen des Mietrechts mit anderen Teilnehmern hier auszutauschen.
Grundsätzlich stellt sich ja in der heutigen Zeit die Frage, in welcher Form generell in Zukunft mit Problemen im Mietrecht umzugehen ist, da ja der Gesetzgeber schon sehr oft mehr zu Gunsten des Mieters in Rechtsfragen entscheidet. Also ist der Vermieter im Vorfeld gefragt, seine Vermietertätigkeit so zu gestalten, daß möglichst keine oder wenig Probleme entstehen können. So bin ich z. B. dazu übergegangen, bei einer Neuvermietung den jeweiligen Zustand der Wohnung vorher durch Fotos genau zu dokumentieren und den Mieter das bei Vetragsabschluß bestätigen zu lassen. Auch wird er in einem gesonderten Merkblatt auf bestimmte Punkte, z. B. Qualität der Wandfarbe etc. bei Renovierungen (mit Bezug auf Grundsatzurteile und Fachliteratur) hingewiesen. Dieses Merkblatt ist dann ebenfalls Bestandteil des Mietvertrages und wird durch seine Unterschrift anerkannt. (Man glaubt gar nicht, was Mietern bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht plötzlich alles einfällt, warum die Miete gekürzt, oder gar nicht gezahlt wurde.)
Interessieren würde mich im Vorfeld jetzt erst einmal, in welcher Art überhaupt eine Mietkaution vom Mieter zu erbringen ist, und wie anschließend damit, für Mieter und Vermieter am besten zu verfahren ist. Als Mietkaution sind mir folgende Arten bekannt.
1. Sparbuch in Höhe von 2 oder besser 3 Monatsnettomieten
2. Bankbürgschaft des Mieters
3. Sparvertrag oder Depoteinzahlung des Mieters in Höhe von 2 oder 3 Monatsnettomieten auf seinen Namen, jedoch per Verfügung für die Mietdauer an den Vermieter abgetreten.
zu 1.
Das herkömmliche Sparbuch erscheint mir nicht mehr zeitgemäß, da ja der Zinssatz relativ niedrig ist und der Gesetzgeber wieder einmal die Freibeträge für festverzinsliche Geldanlagen nach unten korrigiert hat.
zu 2.
Eine Bankbürgschaft wird i. d. R. nicht so gerne genommen, da sie jährlich Gebühren kostet, was bei vielen Mietinteressenten oft mit Zähneknirschen oder gar Reduzierung der Kaltmiete, um eben diese Gebühr angenommen wird. Auf der anderen Seite ist sie natürlich interessant, da sie jemand, dem finanziell die Hose brennt, gleich im Vorfeld aussortiert. Auch braucht sich der Vermieter keine Gedanken um jährliche Zinsgutschriften, wie beim Sparbuch zu machen.
zu 3.
Eine Depoteinzahlung von Seiten des Mieters mit der Abtretung dieses Depots an den Vermieter, für die Dauer des Mietverhältnisses, erscheint mir eigendlich als die beste Variante, da sie die Nachteile aus 1. und 2. nicht hat. Hierbei wäre für mich wichtig in Erfahrung zu bringen, ob die Banken bei Mietzahlungsverzug des Mieters, keine Probleme mit der Freigabe an den Vermieter machen.
Ich freue mich auf Antworten.
Grüße aus München, bis denn, denn.
seit heute bin hier Mitglied und natürlich interessiert, meinen Ärger welchen ich mit Mietern in der Vergangenheit hatte, in Zukunft etwas eindämmen zu können. Ich hoffe auf fruchtbaren Gedankenaustausch und bin gerne bereit meine Erfahrungen in Teilbereichen des Mietrechts mit anderen Teilnehmern hier auszutauschen.
Grundsätzlich stellt sich ja in der heutigen Zeit die Frage, in welcher Form generell in Zukunft mit Problemen im Mietrecht umzugehen ist, da ja der Gesetzgeber schon sehr oft mehr zu Gunsten des Mieters in Rechtsfragen entscheidet. Also ist der Vermieter im Vorfeld gefragt, seine Vermietertätigkeit so zu gestalten, daß möglichst keine oder wenig Probleme entstehen können. So bin ich z. B. dazu übergegangen, bei einer Neuvermietung den jeweiligen Zustand der Wohnung vorher durch Fotos genau zu dokumentieren und den Mieter das bei Vetragsabschluß bestätigen zu lassen. Auch wird er in einem gesonderten Merkblatt auf bestimmte Punkte, z. B. Qualität der Wandfarbe etc. bei Renovierungen (mit Bezug auf Grundsatzurteile und Fachliteratur) hingewiesen. Dieses Merkblatt ist dann ebenfalls Bestandteil des Mietvertrages und wird durch seine Unterschrift anerkannt. (Man glaubt gar nicht, was Mietern bei Rechtsstreitigkeiten vor Gericht plötzlich alles einfällt, warum die Miete gekürzt, oder gar nicht gezahlt wurde.)
Interessieren würde mich im Vorfeld jetzt erst einmal, in welcher Art überhaupt eine Mietkaution vom Mieter zu erbringen ist, und wie anschließend damit, für Mieter und Vermieter am besten zu verfahren ist. Als Mietkaution sind mir folgende Arten bekannt.
1. Sparbuch in Höhe von 2 oder besser 3 Monatsnettomieten
2. Bankbürgschaft des Mieters
3. Sparvertrag oder Depoteinzahlung des Mieters in Höhe von 2 oder 3 Monatsnettomieten auf seinen Namen, jedoch per Verfügung für die Mietdauer an den Vermieter abgetreten.
zu 1.
Das herkömmliche Sparbuch erscheint mir nicht mehr zeitgemäß, da ja der Zinssatz relativ niedrig ist und der Gesetzgeber wieder einmal die Freibeträge für festverzinsliche Geldanlagen nach unten korrigiert hat.
zu 2.
Eine Bankbürgschaft wird i. d. R. nicht so gerne genommen, da sie jährlich Gebühren kostet, was bei vielen Mietinteressenten oft mit Zähneknirschen oder gar Reduzierung der Kaltmiete, um eben diese Gebühr angenommen wird. Auf der anderen Seite ist sie natürlich interessant, da sie jemand, dem finanziell die Hose brennt, gleich im Vorfeld aussortiert. Auch braucht sich der Vermieter keine Gedanken um jährliche Zinsgutschriften, wie beim Sparbuch zu machen.
zu 3.
Eine Depoteinzahlung von Seiten des Mieters mit der Abtretung dieses Depots an den Vermieter, für die Dauer des Mietverhältnisses, erscheint mir eigendlich als die beste Variante, da sie die Nachteile aus 1. und 2. nicht hat. Hierbei wäre für mich wichtig in Erfahrung zu bringen, ob die Banken bei Mietzahlungsverzug des Mieters, keine Probleme mit der Freigabe an den Vermieter machen.
Ich freue mich auf Antworten.

Grüße aus München, bis denn, denn.