Miete kalt oder warm?

Diskutiere Miete kalt oder warm? im Heizung Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo zusammen, kurzer Beschreibung: 2 Fam Haus: wir wohnen unten 1 Fam. mit 2 Kinder, wir sind Besitzer. Die obere Wohnung gehört die...
  • Miete kalt oder warm? Beitrag #1

patecroute

Hallo zusammen,
kurzer Beschreibung:
2 Fam Haus: wir wohnen unten 1 Fam. mit 2 Kinder, wir sind Besitzer. Die obere Wohnung gehört die Schwiegermutter und wird vermietet und ich darf die Nebenkostenabrechnung für das Gesamt durchführen.
Probleme sind die Heizkosten:
Wie soll ich die Heizkosten abrechnen?:
- ist eine Abrechnung /m2 Wohnfläche (die Wohnung ist unter eine Schräge) + /m3 Wasserzubereitung zulassig wenn ja wie hoch sind diese Abrechnung kosten?
- was kostet mir die Einführung von Wärmezähler und wie ist die Verteilung Mieter Vermieter?
Danke für die Hilfe
 
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  • Miete kalt oder warm? Beitrag #2

wolle

HeizKV §7

Artikel 1
Von den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage sind mindestens 50 vom Hundert, höchstens 70 vom Hundert nach dem erfaßten Wärmeverbrauch der Nutzer zu verteilen. Die übrigen Kosten sind nach der Wohn- oder Nutzfläche oder nach dem umbauten Raum zu verteilen; es kann auch die Wohn- oder Nutzfläche oder der umbaute Raum der beheizten Räume zugrunde gelegt werden.


Artikel 2
Zu den Kosten des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstromes, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch einen Fachmann, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraumes, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Berechnung und Aufteilung.


Artikel 3
Für die Verteilung der Kosten der Wärmelieferung gilt Absatz 1 entsprechend.


Artikel 4
Zu den Kosten der Wärmelieferung gehören das Entgelt für die Wärmelieferung und die Kosten des Betriebs der zugehörigen Hausanlagen entsprechend Absatz 2.




Zusätzlich kommt bei Dir dann noch zur Wohnraumberechnung die WoflV (Wohnflächenverordnung) hinzu.
die Wohnfläche ab einer Raumhöhe von 2m wird voll angerechnet.
die Wohnfläche Raumhöhe zwischen 1m und 2m wird zur Hälfte angerechnet.
die Wohnfläche unter einer Raumhöhe wird nicht angerechnet.
Der Balkon zählt 1/4 bis 1/2 zur Wohnfläche
Das mal ganz grob. Zur Berechnung sollte das reichen.

Einbau von Wärmezähler:
Mieter: NISCHT
Vermieter ALLES.
Die Wartung der Geräte gehört jedoch zu den Betriebskosten und damit zahlt der Mieter dieses. Die Instandsetzungen bleiben Vermietersache.
Bsp: Wartungsmonteur entdeckt beim warten ein def Bauteil:
Neue Bauteil: Kosten 100€
Einbau: 60min Monteur: 40€
Wartung der Anlage: 400€
Rechnung:540€ +Märchensteuer
Mieter übernimmt 400€ + Märchensteuer (Verteilung auf die Monate)
Vermieter: 140€uronen + Märchensteuer

Der Einbau hängt von der Art der Zähler ab
Es gibt digitale, analoge, und funkzähler.
zwischen 100€ und 6000€ dürfte alles dabei sein.
Die kann man auch mieten. dann müßte das der Mieter mit seinen Betriebskosten ebenfalls zahlen...
 
  • Miete kalt oder warm? Beitrag #3

patecroute

Hallo Capo,

danke für die Infos.
Noch einige Frage sind bei mir offen.
Gibt´s eine Abrechnungsallternative (o. Zähler Einbau)?
In dem Fall wie ist die Verteilung zwischen Warmeswasser Zubereitung und Heizung, da muss doch eine Pauschale Abrechnung Modell geben?

Gruß und danke
 
  • Miete kalt oder warm? Beitrag #5

patecroute

Hallo Capo,

Lt. Heizkostenverordnung siehe unten muss ich als Vermieter dieser Austattung zur Verbrauchserfassung einbauen.

b) Räume, die vor dem 1. Januar 1991 bezugsfertig geworden sind und in denen die nach der Verordnung erforderliche Ausstattung zur Verbrauchserfassung noch nicht vorhanden ist, sind bis spätestens zum 31. Dezember 1995 auszustatten. Der Gebäudeeigentümer ist berechtigt, die Ausstattung bereits vor dem 31. Dezember 1995 anzubringen.

In der Praxis ist ein abkommen zwischen Mieter und Vermieter für eine pauschale Belastung möglich!?
In dem Fall gibt´s Vorlage oder Grundinfos wieviele pro m² verlangt werden kann?

Gruß
 
  • Miete kalt oder warm? Beitrag #6

wolle

Eine Pauschale legt der Vermieter fest. Der kalkuliert einfach, wieviel verbraucht wird. Liegt die Pauschale drunter, wird sie erhöht. liegt sie drüber, wird sie wieder gesenkt. Eine Pauschale ist möglich, aber meistens mit einem Verlust für den Vermieter verbunden. Die Nachzahlung fällt ja weg.
 
  • Miete kalt oder warm? Beitrag #7

patecroute

Ja, wie sieht die Kalkulation aus.
wie sind die Richwerte Heizkosten und Wrmwasserzubereitung für so eine Kalkulation.
z.B:
--- X 100m² Wohnfläche= soviel Heizkosten
---x 100m³ WarmWasser= soviel Warmwasserzubereitung
Danke für die Hilfe
 
  • Miete kalt oder warm? Beitrag #8

wolle

Die Kalkulation gestaltet sich sehr schwierig.
Erfahrungsgemäß verbrauchen ältere Menschen mehr Heizenergie, während jüngere mehr Wasser verbrauchen. Frauen mehr warmwasser, wie männer...
Wenn die Dämmung am Gebäude gut ist, verbraucht man weniger.
Wenn der Mieter ständig heizt und lüftet, verbraucht man noch mehr.
 
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