Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ?

Diskutiere Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo ! Wir haben aus gewissen Gründen (möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen) unsere Miete wegen gewisser Mängel seit 5 Monaten monatlich...
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #1

dynasti

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Hallo !
Wir haben aus gewissen Gründen (möchte jetzt nicht zu sehr ins Detail gehen) unsere Miete wegen gewisser Mängel seit 5 Monaten monatlich um 111€ gekürzt.
Wurde alles exakt ausgerechnet.
Wie lange hat denn der Vermieter Zeit um die Zahlung einzufordern bzw den Mangel zu beheben ? Sprich wann würde denn die Rückzahlung verjähren ?
Hat er 12 monate / 24 Moante oder 36 Monate Zeit um das Geld einzufordern ?
HHeißt also wann kann er denn 100% ig die einbehaltene Miete nicht mehr zurückfordern ?
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #2

Insolvenzprofi

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RE: Miete einbehalten ! Verjährung ?

solltest du alles beachtet haben, dann brauchst du das gemäß 536, 536a und 556b BGB nicht mehr zurück zahlen,
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #3

dynasti

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RE: Miete einbehalten ! Verjährung ?

Aber man kann es doch nicht sofort einbehalten. Es muss doch sicherlich eine gewisse Zeit vergehen damit der Vermieter kein Recht mehr hat das geld zurückzufordern
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #4

Insolvenzprofi

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RE: Miete einbehalten ! Verjährung ?

Original von dynasti
Aber man kann es doch nicht sofort einbehalten. Es muss doch sicherlich eine gewisse Zeit vergehen damit der Vermieter kein Recht mehr hat das geld zurückzufordern

du musst ihn auffordern, den mangel zu beseitigen (mit frist), in dem zeitpunkt wo der mangel eingetreten ist hast du ein kürzungsrecht,,,und zwar gemessen von der warmmiete

sollte er dagegen nichts unternehmen, kannst du es auf eigene kosten wiederherstellen und es gemäß 556 b bgb mit der miete verechnen,

ein kürzungsrecht hast du sowieso, dasss brauchst du nicht mehr zahlen,,, schließlich ist die tauglichkeit gemindert....
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #5

dynasti

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Meine Farge ist einfach die wielange er gegen die Kürzung etwas unternhemen kann !

Einfach kürzen kann man ja nicht und dann einfach das Geld behlaten. Das würde ja sonst jeder machen.
Es liegen 2 Mängel vor. Gegensprechalage funktioniert nicht und das thermostat ist kaputt . der Vermieter wurde vor ca 6 Moanten darauf aufmerksam gemacht und seit 5 Maonaten haben wir wie gesagt pro Monat 11€ einbehalte. Der Mangel ist immernoch. Und meine frage ist einfach we lange der vermieter zeit hat den Mangel zu beheben, bzw wann es zu spät für ihn ist den Mangel zu behebn und wir das Geld einbehalten können. das kann doch mit Sicherheit nicht sofort sein !
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #6

Capo

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Waren das jetzt 111€ oder nur 11€ ?? :gehtnicht
Wenn du eine Frist gestellt hast und das schriftl auch nachweisbar ist, dann kannst den Betrag als Mietminderung sehen. Obwohl 111€ mir etwas viel vorkommen, dafür dass das Thermostat und die Gegensprechanlage def ist. Das ist ja schon der Gegenwert pro Monat.

Die Minderung kann für die Dauer des Mangels beibehalten werden.

Sorry, aber ich bin kein Freund von Minderungen, weil das keine Lösung des Problems ist und der Vermieter ggfls dagegen vorgehen kann. Ende das Ganzen ist dann evtl vor Gericht und aus einem 80€ Thermostat wird ein 400€ Gerichtsstreit.

Mahne den Vermieter an, die Instandhaltung durchzuführen und setze eine Frist (4 Wochen). Ist die Frist abgelaufen, dann beauftrage einen Handwerker im Namen des Vermieters (das hast du natürlich bereits dem Vermieter mitgeteilt). Die Rechnung geht direkt an den Vermieter und der Mangel ist behoben.
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #7

dynasti

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Die 111€ setzen sich aus den beiden Mängeln und falscher Nebenkostenrechnungen zusammen, was ich vergaß zu erwähnen (Hausstrom , Entsorgung etc)
Aber da muss ich nochmals nachfragen . Wie lange hat der Vermieter das Recht etwas zu erwähnen oder ab wann kann er die Mietminderung nicht mehr zurückverlangen ?
z.B. der Schaden ist nach 14 Monaten immernoch. Dann repariert er die Sachen kann er dann 1500€ zurückverlangen ? Das meine ich damit
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #8

Capo

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Wenn die Mietminderung rechtens ist, kann er nichts zurückfordern.
Die Minderung muss aber angekündigt sein und die Prozente müssen im Verhältnis stehen.

Den def Heizkörper kannst du nur im Winter mindern. Also Vorsicht! Ein Ra hilft dabei.
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #9

dynasti

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Also nochmals im Klartext. Die Mietminderung setzt sich zusammen aus den mängel und der falschen nebenkostenrechnung (Hausstrom, Entsorgung etc)
Der Vermieter wurde aufgefordert die Nebenkostenrechnung konkret aufzulisten, woran er sich bis heute nicht darauf gemeldet hat.
Das ist jetzt meine Frage wie lange hat er zeit eine detaillierte Auflistung der Kostenzusammensetzungz schicken oder ab wann würde es verjähren ?
Hoffe jetzt ist die Frage verständlich.
ES GEHT UM DIE INKORREKTE NEBENKOSTENABRECHNUNG WARUM WIR DIE MIETE EINBEHALTE HABEN. ER WURDE AUFGEFORDERT, ÜBRIGENS DURCH UNTERSCHRIFTEN ALLER MIETER IN UNSEREM HAUS DIE NEBENKOSTENABRECHNUNG DETAILLIERT ZUZUSENDEN. ABER WIE GESAGT SEIT 5 MONATEN TUT SICH NICHTS. WIE LANGE MUSS MAN ALSO WARTEN BIS MAN DAS GELD BEHALTEN KANN ?
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #10

Capo

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Die Miete kann wegen einer unkorrekten Nebenkostenabrechnung nicht einbehalten werden, sondern nur die Kosten, die unklar sind.
Eine zusendung der korrigierten Abrechnung kann innerhalb der 12 Monate nach Abrechnngszeitraum erfolgen, wobei die Zeit vom Eingang der Abrechnung beim Mieter bis zum Erhalt des Einspruchs die Verjährung aussetzt.

Eine zusendung von Kopien der Rechnungen oder Erklärungen kann von Mietern nicht gefordert werden. eine Erklärung des Vermeiters der Abrechnung ist jedoch Vermieterpflicht und kann gefordert werden.

Weigert sich der Mieter jedoch, mit dem Vermieter einen Termin zu vereinbaren, um sich die Abrechnung erklären zu lassen, so hat der Vermieter nicht die Pflicht, dem Mieter Informationen zukommen zu lassen, die die Abrechnung erklären.
Eine Abrechnung muss selbsterklärend aufgebaut sein. Sämtliche Schlüssel sind anzugeben.

Sorry, aber so wie du das JETZT schilderst, ist das keine Mietminderung aufgrund von Mängeln, sondern die unerlaubte Einbehaltung von Vorrauszahlungen.
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #11

dynasti

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Und wenn die Enbehaltung rein wegen der Mängel ist. Auch wenn die Einbehaltung zu hoch erscheint. Wie lange kann denn der Vermieter dagegen was machen ?
Heißt das wenn man Ihn ein Shcreiben zugesandt hat, in dem man Ihn eine Frist setzt : wenn die Mängel nicht bis .... behoben wurde dass man die Miete nach eigenem Ermessen gemindert wird und die Frist abgelaufen ist ohne dass er sich schriftlich dazu äußert man die Mietminderung behalten kann ?
Wie gesagt bei Uns sind es mitlerweile 5 Monate a 111€ und weder eine Reperatur noch ein Schreiben von der Verwaltung
 
  • Miete/Nebenkosten einbehalten ! Verjährung ? Beitrag #12

Capo

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dass man die Miete nach eigenem Ermessen gemindert wird

eigenes Ermessen gibt's bei sowas nicht. Solange der Vermieter mit der Minderung in der Höhe einverstanden ist, gibt's keine Probs. Wenn nicht, muss das erst ein Richter entscheiden...
 
Thema:

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