sonnenstern228
Mieteinnahmen aus der Vermietung von Dachflächen für Mobilfunkantennen sind keine Erträge im Sinne der Berechnungsverordnung
Einnahmen des Vermieters aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne stellen keine Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV dar. Sie sind in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen.
>> BGH, Urteil vom 02.11.2005, VIII ZR 310/04
Einnahmen des Vermieters aus der Vermietung von Dachflächen zum Betrieb einer Mobilfunkantenne stellen keine Erträge im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 II. BV dar. Sie sind in einer Wirtschaftlichkeitsberechnung im preisgebundenen Wohnraum nicht zu berücksichtigen.
>> BGH, Urteil vom 02.11.2005, VIII ZR 310/04