Schmidtchen
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 24.01.2017
- Beiträge
- 20
- Zustimmungen
- 5
Hallo ihr Wissenden,
ich würde mich sehr über euere Einschätzung und Tipps zum weiteren Vorgehen zu folgendem Vorgang freuen:
1. Wohnung wurde zum 30.04.2018 vom Mieter gekündigt und übergeben.
2. Die letzten beiden Mieten wurden nicht bezahlt mit Hinweis auf die Kaution
3. Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.07.2017 - 30.06.2018 wurde im Februar 2019 zugeschickt.
Daraus ergibt sich eine Nachzahlung, die zum Teil noch durch die übrige Kaution gedeckt wurde.
Der Rest in Höhe von ca. 100 Euro wurde bis heute nicht bezahlt, da die Forderungen aus 2017 angeblich im Februar 2019 verjährt waren.
Der Mieter wollte nicht verstehen, dass das Wirtschaftsjahr nicht das Kalenderjahr war...
Ausserdem wollte er auch generell keine Nebenkosten für April zahlen, weil er bereits im März ausgezogen ist.
Also sehr anstrengende Diskussionen, dann folgte eine längere Krankheit meinerseits und danach hatte ich nicht die Lust, mich weiter wegen 100 Euro rumzuärgern.
Das hat sich im Haus aber wohl rumgesprochen und es mehren sich solche Fälle.
Daher habe ich mir die alte Akte noch einmal vorgenommen und würde mich da jetzt doch gerne durchsetzen, wenn es mittlerweile nicht wirklcih schon verjährt ist. Aber wenigstens würde ich gerne aus so einem Fall für die Zukunft lernen.
Wäre es korrekt, wenn ich dem Mieter jetzt eine Mahnung mit 14 tägiger Zahlungsfrist zukommen lasse? Ich habe gelesen, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist, also Ende 2022.
Ist das so korrekt?
Also einfach eine Zahlungsaufforderung schicken, ohne weitere Diskussionen, ob man im April NK zahlen muss etc?
Was wäre, wenn ich ihm eine Mail schicke und er darauf abschlägig antwortet?
Dann wäre ja eigentlich bewiesen, dass er die Mahnung erhalten hat oder muss die Mahnung in Papierform geschehen?
Wenn der Mieter wieder nicht reagiert, muss ich dann auch noch eine weitere Mahnung schicken, dann vorzugsweise beweisbar zustellen lassen?
Wie funktioniert das? Ich wende mich an den hiesigen Gerichtsvollzieher und bitte ihn, das zu übernehmen? Das Haus befindet sich in einem anderen Bundesland oder muss ich mich an den dortigen Gerichtsvollzieher wenden?
Wie gehe ich dann weiter vor? Mahnbescheid beantragen?
Wie geht das? ich gehe zum hiesigen Amtsgericht und erledige das?
Wird es dann auch von dort rechtssicher zugestellt?
Kann ich die Mahnkosten, bzw. die Kosten für den Mahnbescheid auch den Mieter berechnen?
Es sind ziemlich viele Fragen, ich weiß. Aber das ist ein Thema mit dem ich mich bisher so gar nicht beschäftigen musste
und euere praxiserprobten Tipps sind hilfreicher, als die Theorie aus dem restlichen Netz.
Wäre für ein paar allgemeingültige Antworten dankbar, damit ich künfig besser mti solchen Situationen umgehen kann und direkt den Mahnbescheit beantrage, wenn die Mietzahlung ausbleibt.
Vielen Dank
Schmidtchen
ich würde mich sehr über euere Einschätzung und Tipps zum weiteren Vorgehen zu folgendem Vorgang freuen:
1. Wohnung wurde zum 30.04.2018 vom Mieter gekündigt und übergeben.
2. Die letzten beiden Mieten wurden nicht bezahlt mit Hinweis auf die Kaution
3. Heiz- und Betriebskostenabrechnung für das Wirtschaftsjahr 01.07.2017 - 30.06.2018 wurde im Februar 2019 zugeschickt.
Daraus ergibt sich eine Nachzahlung, die zum Teil noch durch die übrige Kaution gedeckt wurde.
Der Rest in Höhe von ca. 100 Euro wurde bis heute nicht bezahlt, da die Forderungen aus 2017 angeblich im Februar 2019 verjährt waren.
Der Mieter wollte nicht verstehen, dass das Wirtschaftsjahr nicht das Kalenderjahr war...
Ausserdem wollte er auch generell keine Nebenkosten für April zahlen, weil er bereits im März ausgezogen ist.
Also sehr anstrengende Diskussionen, dann folgte eine längere Krankheit meinerseits und danach hatte ich nicht die Lust, mich weiter wegen 100 Euro rumzuärgern.
Das hat sich im Haus aber wohl rumgesprochen und es mehren sich solche Fälle.
Daher habe ich mir die alte Akte noch einmal vorgenommen und würde mich da jetzt doch gerne durchsetzen, wenn es mittlerweile nicht wirklcih schon verjährt ist. Aber wenigstens würde ich gerne aus so einem Fall für die Zukunft lernen.
Wäre es korrekt, wenn ich dem Mieter jetzt eine Mahnung mit 14 tägiger Zahlungsfrist zukommen lasse? Ich habe gelesen, dass die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem sie entstanden ist, also Ende 2022.
Ist das so korrekt?
Also einfach eine Zahlungsaufforderung schicken, ohne weitere Diskussionen, ob man im April NK zahlen muss etc?
Was wäre, wenn ich ihm eine Mail schicke und er darauf abschlägig antwortet?
Dann wäre ja eigentlich bewiesen, dass er die Mahnung erhalten hat oder muss die Mahnung in Papierform geschehen?
Wenn der Mieter wieder nicht reagiert, muss ich dann auch noch eine weitere Mahnung schicken, dann vorzugsweise beweisbar zustellen lassen?
Wie funktioniert das? Ich wende mich an den hiesigen Gerichtsvollzieher und bitte ihn, das zu übernehmen? Das Haus befindet sich in einem anderen Bundesland oder muss ich mich an den dortigen Gerichtsvollzieher wenden?
Wie gehe ich dann weiter vor? Mahnbescheid beantragen?
Wie geht das? ich gehe zum hiesigen Amtsgericht und erledige das?
Wird es dann auch von dort rechtssicher zugestellt?
Kann ich die Mahnkosten, bzw. die Kosten für den Mahnbescheid auch den Mieter berechnen?
Es sind ziemlich viele Fragen, ich weiß. Aber das ist ein Thema mit dem ich mich bisher so gar nicht beschäftigen musste
und euere praxiserprobten Tipps sind hilfreicher, als die Theorie aus dem restlichen Netz.
Wäre für ein paar allgemeingültige Antworten dankbar, damit ich künfig besser mti solchen Situationen umgehen kann und direkt den Mahnbescheit beantrage, wenn die Mietzahlung ausbleibt.
Vielen Dank
Schmidtchen