Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt

Diskutiere Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt im Räumungsklage Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Ich habe eine Räumungsklage eingereicht gegen einen problematischen Mieter, der nicht ausziehen will. Kurz darauf (Zufall?) ist der...
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #1

beppi

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Ich habe eine Räumungsklage eingereicht gegen einen problematischen Mieter, der nicht ausziehen will.
Kurz darauf (Zufall?) ist der Namensschild-Halter an seinem Briefkasten kaputt gegangen und der Briefkasten war zeitweise ohne Namen. Der Mieter hat von mir ein neues Namensschild gefordert, aber ich habe ihm gesagt er soll das selber besorgen (und einen Link zum Ersatzteilversand des Briefkastenherstellers geschickt). Daraufhin hat er seinen Namen unfachmännisch an den Briefkasten geklebt.
Nun hat er offenbar dem Gericht geschrieben, dass er keine Post empfangen kann. Kann er mit diesem Argument den Prozess verzögern, z.B. indem ihm gewisse Bescheide nochmal zugeschickt und Fristen nochmal eingeräumt werden müssen?
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #2
immobiliensammler

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Nun hat er offenbar dem Gericht geschrieben, dass er keine Post empfangen kann. Kann er mit diesem Argument den Prozess verzögern, z.B. indem ihm gewisse Bescheide nochmal zugeschickt und Fristen nochmal eingeräumt werden müssen?

Eigentlich nicht, da die Klage ja mit Zustellungsnachweis erfolgt, sprich dem Gericht liegt ein Dokument vor, dass die Klage erfolgreich zugestellt wurde.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #3

ehrenwertes Haus

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Nun hat er offenbar dem Gericht geschrieben, dass er keine Post empfangen kann. Kann er mit diesem Argument den Prozess verzögern, z.B. indem ihm gewisse Bescheide nochmal zugeschickt und Fristen nochmal eingeräumt werden müssen?
Versuchen kann man es, die Erfolgschancen dürften gegen 0 gehen.

Die Zustellung kann auch ohne Namen am Briefkasten erfolgen, z.B. durch persönliche Übergabe.
Fehlende Namensschilder können durch provisorische Beschriftungen ersetzt werden.

Bei ganz hartnäckgen Empfangsverhinderern kann auch öffentlich zugestellt werden, als Aushang im Gericht.
Das ist üblich, wenn anders kein Zustellungsnachweis erbrcht werden kann.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #4
Andres

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Kurz darauf (Zufall?) ist der Namensschild-Halter an seinem Briefkasten kaputt gegangen und der Briefkasten war zeitweise ohne Namen. Der Mieter hat von mir ein neues Namensschild gefordert, aber ich habe ihm gesagt er soll das selber besorgen (und einen Link zum Ersatzteilversand des Briefkastenherstellers geschickt).
Sorry, wenn das nun mal kurz ein bisschen weniger höflich wird: Es ist idiotisch, auf eine solche Meldung in dieser Art zu reagieren. Davon abgesehen, dass es sich hier erkennbar um einen Mangel handelt, den der Vermieter zu beseitigen hat, hat der Vermieter doch ein ureigenes Interesse, dass der Mieter in einer laufenden förmlichen Zustellung einen empfangsbereiten Briefkasten hat.

Die Zustellung kann auch ohne Namen am Briefkasten erfolgen, z.B. durch persönliche Übergabe.
Das ist sogar der Regelfall, auch wenn das bei manchen Briefzustellern noch nicht angekommen ist.

Bei ganz hartnäckgen Empfangsverhinderern kann auch öffentlich zugestellt werden, als Aushang im Gericht.
Diese öffentlichen Zustellungen gibt es nur, wenn überhaupt keine Zustellung möglich ist, z.B. weil noch nicht einmal eine Adresse bekannt ist, an der man eine andere Zustellung überhaupt versuchen könnte. Wenn der Empfänger den Zugang an einer grundsätzlich bekannten Adresse nur besonders gut verhindert, kommt ein noch "besseres" Verfahren zur Anwendung: Das Schriftstück wird beim Amtsgericht hinterlegt (also nix öffentlich) und gilt dadurch als zugestellt.

Die Macher der ZPO waren eben auch nicht ganz blöd ...
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #5

Grimgerde

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Kann er mit diesem Argument den Prozess verzögern, z.B. indem ihm gewisse Bescheide nochmal zugeschickt und Fristen nochmal eingeräumt werden müssen?
Er kann natürlich förmliche Zustellungen dadurch verzögern, dass er bspw. Briefkasten und/oder Namensschilder abmontiert, etc.

Die ZPO bietet da einige Möglichkeiten, dem zu begegnen.

Jedoch braucht es immer jemand, meist einen Zusteller, der das auch umsetzt.

Der Otto-Normal-Zusteller geht zur Haustür und schaut nach dem Briefkasten.
Findet er keinen, geht er weiter, denn er hat noch mehr zu tun.

Die Vorstellung, er klettert dann die Dachrinne hoch oder recherchiert bei den Nachbarn an welcher Tür er das Schreiben anheften kann, ist tröstlich.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #6
Andres

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Der Otto-Normal-Zusteller geht zur Haustür und schaut nach dem Briefkasten.
Ich hätte die Hoffnung, dass Otto-Normal-Zusteller weiß, dass das nicht das richtige Verfahren ist. Bei einer förmlichen Zustellung muss der Zusteller die persönliche Übergabe versuchen. Erst wenn das scheitert, ist die Ersatzzustellung durch Einlegen in den Briefkasten möglich. Gibt schon Gründe, warum die Post für die PZU deutlich besser bezahlt wird, als für einen gewöhnlichen Brief.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #7

Ferdl

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Hier mal ganz offiziell:
Wie wird der PZA zugestellt?
Die förmliche Zustellung entsprechend der Zivilprozessordnung erfolgt entweder durch persönliche Übergabe an einen Empfangsberechtigten (Empfänger oder Ersatzempfänger), durch Einlegen in den Hausbriefkasten oder durch Niederlegung mit entsprechender Benachrichtigung. Das niedergelegte Schriftstück wird drei Monate zur Abholung bereitgehalten, auf Verlangen des Empfängers wird es entgeltpflichtig zugesandt. Wenn es innerhalb der Lagerfrist nicht ausgeliefert werden konnte, wird es an den Auftraggeber zurückgesandt. Der Auftraggeber erhält eine Urkunde als Bestätigung der Zustellung / Niederlegung.
Quelle: deutschepost.de
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #8
Andres

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Hier mal ganz offiziell:
Nein, offiziell ist die ZPO, §§ 166 ff. und ganz besonders § 180. Die Darstellung der Post geht in genau dem von mir reklamierten Punkt elegant an der Rechtslage vorbei, selbstverständlich ohne ausdrücklich falsch zu sein. Eigentlich dürfen die das Ding nicht einfach in den Briefkasten werfen.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #9

Ferdl

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Die von dir genante Rechtslage sagt: "Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt." Mag sein dass das anders gemeint oder Interpretiert werden kann, ändert aber nichts daran dass das so, legal, gehandhabt wird.

Nebenbei, mir wurde noch nie, wirklich niemals, ein PZA persönlich ausgehändigt und ich habe von den Dingern schon einige bekommen.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #10
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Nebenbei, mir wurde noch nie, wirklich niemals, ein PZA persönlich ausgehändigt und ich habe von den Dingern schon einige bekommen.

dito, auch hier nur Einwurf in den Briefkasten (ohne vorherigen Versuch ob jemand da ist).
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #11
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Die von dir genante Rechtslage sagt: "Mit der Einlegung gilt das Schriftstück als zugestellt." Mag sein dass das anders gemeint oder Interpretiert werden kann, ändert aber nichts daran dass das so, legal, gehandhabt wird.
Was steht im ersten Satz von § 180 ZPO? Bitte nicht nur selektiv das lesen, was die eigene Auffassung stützt.

dito, auch hier nur Einwurf in den Briefkasten (ohne vorherigen Versuch ob jemand da ist).
Keine Sorge, ist bei mir auch so. Nur bin ich nicht der einzige, dem schon aufgefallen ist, dass in der ZPO eigentlich etwas anderes steht. Ich weiß es nicht mehr und finde es spontan nicht, aber ich glaube, das war sogar mal bei Detlef Burhoff ein Thema.

Die Zusteller sind übrigens auch regelmäßig nicht in der Lage, das Datum der Zustellung zu vermerken. Dafür hat der Gesetzgeber immerhin Vorkehrungen getroffen, aber in Summe ist es schon hart, dass die Post nur die Leistung von zwei gewöhnlichen Briefen erbringt, obwohl sie für erheblich mehr bezahlt wird. Für den Preis stellt(e) DHL im Auftrag eines großen Versandhändlers zwei Pakte bis 32 kg zu ...
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #12

Kirque

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Davon abgesehen, dass es sich hier erkennbar um einen Mangel handelt, den der Vermieter zu beseitigen hat, hat der Vermieter doch ein ureigenes Interesse, dass der Mieter in einer laufenden förmlichen Zustellung einen empfangsbereiten Briefkasten hat.

Mir ist im trüben Gedächtnis, dass der Empfänger für die Empfangsmöglichkeit verantwortlich ist. Sollte tatsächlich ein vom Vermieter angebrachtes Schild kaputtgegangen sein, hielte ich es für zumutbar, zumindest provisorisch einen Zettel mit dem Namen anzubringen, bis das Schild wieder ordnungsgemäß angebracht wurde. Ansonsten müsste sich der Empfänger ein Scheitern der Zustellung zurechnen lassen, möchte ich meinen.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #13
Duncan

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Sollte tatsächlich ein vom Vermieter angebrachtes Schild kaputtgegangen sein, hielte ich es für zumutbar, zumindest provisorisch einen Zettel mit dem Namen anzubringen, bis das Schild wieder ordnungsgemäß angebracht wurde.
Kann man so sehen, ändert aber nichts daran, dass der Vermieter in der Pflicht ist, umgehend den Mangel zu beheben. Hier ist es auch noch äußerst positiv und wichtig für ihn, dass der Briefkasten in Ordnung und richtig beschriftet ist. Gar ein Provisorium ist hier zielführend. Das in einem solchen Fall bewusst zu verzögern oder an bekannt unzuverlässige Person zu delegieren, die zwingend widersprechende Interessen hat, kann man nur schwerlich anders einordnen als unter vorsätzlich dumm.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #14

Kirque

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Kann man so sehen, ändert aber nichts daran, dass der Vermieter in der Pflicht ist, umgehend den Mangel zu beheben. Hier ist es auch noch äußerst positiv und wichtig für ihn, dass der Briefkasten in Ordnung und richtig beschriftet ist. Gar ein Provisorium ist hier zielführend. Das in einem solchen Fall bewusst zu verzögern oder an bekannt unzuverlässige Person zu delegieren, die zwingend widersprechende Interessen hat, kann man nur schwerlich anders einordnen als unter vorsätzlich dumm.

Ein Vermieter hat sicherlich anderes zu tun, als womöglich lange Wege zurückzulegen, um Briefkastenschilder zu prüfen. Ich hielte es für regelrecht bizarr, wenn ein Vermieter so etwas tatsächlich täte. Die Lösung wäre hingegen vergleichsweise einfach: es spielt keine Rolle, die Zustellung gilt als erfolgt mit allen Folgen. Ob das in der Praxis so läuft, müssen Juristen beantworten. Angemessen fände ich es jedenfalls.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #15
Andres

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Die Lösung wäre hingegen vergleichsweise einfach: es spielt keine Rolle, die Zustellung gilt als erfolgt mit allen Folgen. Ob das in der Praxis so läuft, müssen Juristen beantworten. Angemessen fände ich es jedenfalls.
Die Zustellung gilt in diesem Fall erst als bewirkt, wenn das Schriftstück niedergelegt wird, und zwar beim Amtsgericht, wenn der GV persönlich zustellt, und bei einer durch die Post festgelegten Stelle (meist eine der wenigen verbleibenden "echten" Filialen), wenn über die Post zugestellt wird, und darüber eine Nachricht persönlich übergeben, in einen Briefkasten eingeworfen oder an die Türe der Wohnung angeheftet wird. Und damit sind wir wieder am Anfang: Wenn der Mieter die Türe nicht aufmacht und weder eine Briefkasten- noch ein Klingelschild vorhanden ist, wird das schwierig.

Ein Vermieter hat sicherlich anderes zu tun, als womöglich lange Wege zurückzulegen, um Briefkastenschilder zu prüfen.
Es ist nur eine einfache, pragmatische Lösung, sich selbst um die Beschriftung zu kümmern, und es beschleunigt das Verfahren, wenn die Zustellung der Klageschrift im ersten Versuch gelingt. Wer aus Prinzip stur sein möchte, dem bleibt das völlig unbenommen.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #16
Duncan

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Ein Vermieter hat sicherlich anderes zu tun, als womöglich lange Wege zurückzulegen, um Briefkastenschilder zu prüfen. Ich hielte es für regelrecht bizarr, wenn ein Vermieter so etwas tatsächlich täte.
Braucht er ja auch gar nicht, er weiß ja durch die Mangelmeldung schon, dass der Briefkasten defekt ist und das Briefkastenschild der Reparatur bedarf. Es muss sich also nur um die Mangelbeseitigung kümmern. Ob selbst oder durch Delegation an geeignete Person ist egal. Nur der TE hat egschildert es an die denkbar ungeeignetste Person delegiert zu haben, die maximales Interesse daran hat, dass die Reparatur (oder das Provisorium) so spät wie nur irgend möglich erfolgt.
Die Lösung wäre
Es einfach selbst zu machen, oder eine zuverlässige und geeignete Person zu beauftragen. Der streitige Mieter ist dies auf gar keinen Fall.

Wenn der Vermieter einen Prozess anstrengt, den er durch solches "hab was Besseres zu tun" platzen lässt, sollte er sich wirklich überlegen, was er da tut.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #17

Kirque

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Wenn der Vermieter einen Prozess anstrengt, den er durch solches "hab was Besseres zu tun" platzen lässt, sollte er sich wirklich überlegen, was er da tut.

Wir haben offenbar völlig unterschiedliche Vorstellungen von den Aufgaben eines Vermieters.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #18

Hutchinson Hatch

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Wir haben offenbar völlig unterschiedliche Vorstellungen von den Aufgaben eines Vermieters.
Bei einem schwierigen Mieter erledige ich die Dinge alle selbstständig, ohne von dem Wirken des Mieter in irgendeiner Weise abhängig zu sein. Für vermeintlich einfache Aufgaben wie Briefkastenschilder gibt es bei einer weiten Anreise auch andere Möglichkeiten wie eine Hausverwaltung oder Unternehmer vor Ort.
 
  • Mieter behauptet Räumungsklage wurde nicht zugestellt Beitrag #19

memetmü

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Als Vermieter weißt Du ja, wann die Zustellung erfolgt. Es soll auch Vermieter geben, die eigenmächtig am morgen der Zustellung schnell den Namen des Mieters wieder ankleben, den dieser mutwillig abgemacht hatte. Das sollte nicht verboten sein.
 
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