mieter betreibt gewerbe

Diskutiere mieter betreibt gewerbe im WEG - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Wohnungseigentum; Hallo, ich bin neu hier und hab auch gleich mal eine Frage: ich bin Eigentümer einer ETW in einer Wohnanlage mit 27 Wohneinheiten, aufgeteilt in...
  • mieter betreibt gewerbe Beitrag #1

bianca

Hallo, ich bin neu hier und hab auch gleich mal eine Frage: ich bin Eigentümer einer ETW in einer Wohnanlage mit 27 Wohneinheiten, aufgeteilt in drei Häuser.
In unserem Haus (12 WE) betreibt ein Mieter ein Gewerbe (Ebay-Verkauf). Da er im obersten Stockwerk wohnt, muß der Paketbote täglich ca. 20 Kisten von unten nach oben und umgekehrt schleppen. Das Treppenhaus wird dadurch extrem verschmutzt.
Noch dazu werden die Pakete, die bei dem Mieter durch die Post abgeholt werden, täglich ca. 1/2 Stunde im Treppenhaus gelagert.
Bei den Versammlungen wurde dieses Thema schon x-mal besprochen. Hier hat uns der Vermieter gesagt, er wird sich darum kümmern. Leider hat sich die Lage seit einigen Monaten nicht geändert.
Was können wir tun? Ist es überhaupt erlaubt, in einem Wohnhaus mit mehreren Parteien ein Gewerbe auszuüben?

Würde mich über Hilfe freuen. Danke!
 
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  • mieter betreibt gewerbe Beitrag #2

Capo

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Ein Gewerbe mit Publikumsverkehr darf ein Mieter nicht betreiben -> Abmahnung -> evtl kü wegen gewerbl Nutzung
In diesem Fall ist jedoch kein Publikumsverkehr zu erwarten. Die postalische Mehrbelastung des Treppenhauses ist eigentlich kein Problem.
Lösungsvorschlag: Der Mieter mietet zusätzlich eine Garage an und gibt einen Schlüssel dem Paketdienst. So sollte das ohne beeinträchtigung laufen.

So am Rande: Was ist jetzt, wenn er kein Gewerbe betreibt, aber dafür jeden Tag party feiert. Der Besucheransturm verschmutzt das Treppenhaus zusätzlich ;)
Sorry, aber finde es wichtiger, dass er Geld verdient... :)
 
  • mieter betreibt gewerbe Beitrag #3

Beluga

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Ob in einer WEG einzelner Eigentümer/Mieter Gewerbe treiben darf, wird
meistens in der Gemeinschaftsordnung geregelt. - schau´da erst mal rein. :vertrag

Der Miteigentümer als Vermieter verteidigt meistens seinen mietzahlenden Mieter, und will ungern kündigen. Wobei die Gemeinschaft keine direkte Handhabe gegen die Mieter hat.
- Also keine leichte Sache.

Als Ergänzung zu Capo`s Vosrschlag:
Betr. Mieter anbieten in eine EG Wohnung einzuziehen. - ggf. Mietertausch.
:bier
 
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