Hallo erstmal, dann nehme ich mal Stellung dazu:
1. Ja, wir sind datenschutzrechtlich genehmigt und wir nehmen nur Urteile unter strengen Auflagen in unsere Datenbank auf. Somit liegen also keine Einträge vor, wenn da nichts hinter steht. Unsere Bedingungen für die Aufnahme in die Datenbank sind also auch noch weit strenger, als dies z.B. bei der Schufa wäre.
2. Zum Verhältnis Preis/Nutzen:
Rechnen wir mal eine Einzelabfrage zum Preis von 24,65 gegen das Risiko:
Eine Kündigung z.B. wegen Mietrückständen ist ab zwei Monatsmieten möglich. Somit ist der Mindestschaden mit 2 Monatsmieten anzusetzen.
Wenn man wirklich einen richtigen Mietnomanden ins Haus bekommt stellt es sich allerdings eher wir folgt da:
2 Monatsmieten bis man rechtlich vorgehen kann.
Anwaltskosten für die Kündigung.
ca. min. 3 Monatsmieten bis zur Gerichtsverhandlung. (das wäre schnell und setzt voraus, dass der Mieter sich nicht wehrt.)
Gerichts- und Anwaltskosten(Kläger muss vorleisten. Wenn er gewinnt, muss er dass Geld erstmal eintreiben lassen.)
ca. 2 Monatsmieten, bis der Gerichtsvollzieher zwangsräumt.
Kosten des Gerichtsvollziehers für die Zwangsräumung.
In den meisten Fällen Kosten für Entrümplung, Renovierung.
Mietausfall während obiger Maßnahmen.
Dies kann sich jeder nun selber ausrechnen, aber mit 5.000 Euro wäre man dabei sehr billig und glücklich weggekommen. 5-stellige Beträge kommen oft vor und auch 6-stellige Beträge kommen vor. Zeit, Aufwand und Nerven sind hier natürlich nicht aufzählbar. Oder eine Vorabcheck für ca. 25 Euro (Einzelabfrage, alles andere wird günstiger).
Für weitere Fragen stehe ich gerne zu Verfügung.
Christian Pentzek
Justitiar der Vpaz
www.vpaz.org
Ich hoffe dieser Beitrag und der Link wird nicht als nicht gewünschte Werbung verstanden, er sollte als Antwort auf die Fragen zu uns hier dienen.