Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation

Diskutiere Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ich bin hier neu und seit kurzem auch neuer Vermieter eines geerbten Mehrfamilienwohnhauses. Nun kommt schon die erste Forderung seitens...
  • Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation Beitrag #1

LiZe

Hallo,

ich bin hier neu und seit kurzem auch neuer Vermieter eines geerbten Mehrfamilienwohnhauses. Nun kommt schon die erste Forderung seitens eines Mieters.
Dieser langjährige Mieter hat die Wohnung mit einem Gasanschluss für den Herd gemietet und bis heute als solches auch genutzt.
Nun hat er sich eine neue Küche mit einem Elektroherd gekauft, die in einem Monat geliefert werden soll. Er fordert mich auf einen Starkstromanschluss zu installieren und die Elektroleitungen in der Wohnung zu ergänzen und zu ändern (Lichtschalter versetzen, zusätzliche Steckdosen über der Arbeitsplatte nach Planung der Küchenfirma).
Diese Änderung hat einen erheblichen finzanziellen und technischen Aufwand zur Folge, so wie mir eine Elektrofirma gesagt hat.

Dazu ist zu sagen, dass das Haus von 1957 ist und gerade diese Wohnung noch in diesem alten Zustand hinsichtlich der Elektroinstallation. Dieses bedeutet, dass es nur eine Sicherung für die gesamte Wohnung exsistiert. Eine Starkstromanschluss gibt es in dieser Wohnung überhaupt noch nicht. Bis war dieses auch noch kein Problem.

Ich glaube mal gelesen oder gehört zu haben, dass zwar der Vermieter für die Elektroinstallation zuständig ist und eigentlich auch dafür die Kosten tragen muss, aber wenn der Mieter eine Wohnung mit Gasanschluss gemietet hat, jetzt nicht vom Vermieter verlangen kann einen Starkstromanschluss zu verlegen.

Ich habe dem Mieter gesagt, dass er in diesem Fall die Kosten für die Elektroinstallation übernehmen muss. Dieses lehnte er natürlich mit der Begründung ab, dass das Sache des Vermieters sei und diese Kosten tragen müßte. *streit*
Aber was kann ich dafür, wenn der Mieter sich eine Küche kauft, ohne auf die Gegebenheiten der Wohnung zu achten bzw. zu berücksichtigen.

Liege ich mit meiner Meinung richtig oder habe ich da einen Gedankenfehler.

Vielen Dank für eine Hilfe
 
  • Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation Beitrag #2

wolle

Da liegst du richtig. :finger010.gif:

Die Elektroinstall. ist wohl Vermietersache, aber dabei nur die Instandhaltung. Also wenn die Stromleitungen eine Brandgefahr darstellen oder den üblichen Anforderungen nicht mehr genügen (ständige Stromausfälle, offene Leitungen oder fehlende Sicherungen), muss der Vermieter reagieren.

In deinem Fall jedoch sollte das der Fall sein, wenn die Gasleitung nicht funzt...

Grundsatz: Wie gesehen, so gemietet. Wenn ihm der Gasanschluss früher gereicht hat, dann ist das auch weiterhin so.
Wenn der Gasanschluss jetzt entfernt wird und dafür ein Starkstromanschluss gelegt wird, wäre das eine Modernisierung und somit 11% der Kosten umlegbar. (Er spart Gas und Strom als ersatz als nachhaltige Einsparung angesehen werden).

Du hast also 2 Möglichkeiten: Entweder gar nichts machen, oder eben Modernisieren und damit die Erhöhung gültig ist, die Modernisierungsmaßnahme ankündigen (mit der zu erwarteten Erhöhung).

Sollte der Mieter weiterhin Probs verursachen, würde ich im Zweifelsfall einen RA einschalten. Die Chancen, dass der Mieter berappen muss, stehen sehr gut! ;)
 
  • Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation Beitrag #3

LiZe

Danke für Deine Hilfe.
Vorhin hat der Mieter angerufen, er hat sich anscheinend auch erkundigt und teilt mir jetzt auf einmal mit, dass er öfters zum Stromkasten laufen müßte, um die Sicherung wieder einzuschalten, die immer wieder rausspringen würde. Davon hat er aber früher nie was gesagt, auch nicht als meine Mutter noch Vermieterin war (ich habe ja da auch schon etwas mitgeholfen) und jetzt plötzlich wittert er wohl Oberwasser.
Ich muss dieses noch einmal mit meinem Elektriker besprechen, ob man zumindest dieses anscheinende Problem ohne weiteres beheben kann. Auf die Änderung der Elektroinstallation und Anschluss eines Starkstronanschlusses werden ich mich wohl nicht einlassen.

Naja, mal sehen.
 
  • Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation Beitrag #4

wolle

Auf die Änderung der Elektroinstallation und Anschluss eines Starkstronanschlusses werden ich mich wohl nicht einlassen.

würde ich auch nicht machen. Der Elektriker misst das ganze durch und erstellt ein Messprotokoll. Sollte es an den Leitungen liegen, dass die Sicherung rausfliegt, dann ist das dein Ding. Wenn jedoch an den Leitungen noch alles okay ist (was das Protokoll beweisen würde), liegt das Prob wohl doch am Mieter, der in der Wohnung zuviele Stromabnehmer hat (Schweissgerät, WaMa, ... :D)
 
  • Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation Beitrag #5

Nils

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hallo,

also auf jeden fall gibt es gerage bei elektroleitungen einen bestandsschutz, d.h. es kann erst mal der mieter nicht verlangen das du die leitung erneuerst und beispielsweise mit FI-Schutzaschlter absicherst...
maßgebend ist aber was dazu im mietvertrag steht, denn diese vereinbarung zählt, also ich würd den mietvertrag mal von nem fachmann oder am besten RA prüfen lassen und wenn da nichts konkretes drin steht würd ich nix machen. denn die versorgung ist ja mittels gasanschluß gesichert.. oder eben wie capo gesagt hat als modernisierung...

wenn er aber sagt das die leitung ne ausreichend ist und die sicherung immer kommt bist du als vermieter für die instandhaltung verantwortlich und musst diese auch zahlen und da hast du momentan nach den geltenden rechtssperechnungen als vermieter immer schlechte karten da der mieter den mangel nur anzeigen und nicht beweisen muss....
 
  • Mieter fordert einen Starkstromanschluss und Änderung der Elektroinstallation Beitrag #6

hase101

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tja, es gibt halt keine Billigküche mit Gasherd.

Kann sie ihm als Vermieter anbieten, selber Steckdosen zu legen ( bzw . die erlaubnis erteilen? ) oder wird sowas auch schon wieder falsch ausgelegt?

Denn bauliche Umbaumassnahmen seitens des Mieters müssen ja auch ne schriftliche Zusage des Vermieters vorangegangen sein.
 
Thema:

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