LiZe
Hallo,
ich bin hier neu und seit kurzem auch neuer Vermieter eines geerbten Mehrfamilienwohnhauses. Nun kommt schon die erste Forderung seitens eines Mieters.
Dieser langjährige Mieter hat die Wohnung mit einem Gasanschluss für den Herd gemietet und bis heute als solches auch genutzt.
Nun hat er sich eine neue Küche mit einem Elektroherd gekauft, die in einem Monat geliefert werden soll. Er fordert mich auf einen Starkstromanschluss zu installieren und die Elektroleitungen in der Wohnung zu ergänzen und zu ändern (Lichtschalter versetzen, zusätzliche Steckdosen über der Arbeitsplatte nach Planung der Küchenfirma).
Diese Änderung hat einen erheblichen finzanziellen und technischen Aufwand zur Folge, so wie mir eine Elektrofirma gesagt hat.
Dazu ist zu sagen, dass das Haus von 1957 ist und gerade diese Wohnung noch in diesem alten Zustand hinsichtlich der Elektroinstallation. Dieses bedeutet, dass es nur eine Sicherung für die gesamte Wohnung exsistiert. Eine Starkstromanschluss gibt es in dieser Wohnung überhaupt noch nicht. Bis war dieses auch noch kein Problem.
Ich glaube mal gelesen oder gehört zu haben, dass zwar der Vermieter für die Elektroinstallation zuständig ist und eigentlich auch dafür die Kosten tragen muss, aber wenn der Mieter eine Wohnung mit Gasanschluss gemietet hat, jetzt nicht vom Vermieter verlangen kann einen Starkstromanschluss zu verlegen.
Ich habe dem Mieter gesagt, dass er in diesem Fall die Kosten für die Elektroinstallation übernehmen muss. Dieses lehnte er natürlich mit der Begründung ab, dass das Sache des Vermieters sei und diese Kosten tragen müßte. *streit*
Aber was kann ich dafür, wenn der Mieter sich eine Küche kauft, ohne auf die Gegebenheiten der Wohnung zu achten bzw. zu berücksichtigen.
Liege ich mit meiner Meinung richtig oder habe ich da einen Gedankenfehler.
Vielen Dank für eine Hilfe
ich bin hier neu und seit kurzem auch neuer Vermieter eines geerbten Mehrfamilienwohnhauses. Nun kommt schon die erste Forderung seitens eines Mieters.
Dieser langjährige Mieter hat die Wohnung mit einem Gasanschluss für den Herd gemietet und bis heute als solches auch genutzt.
Nun hat er sich eine neue Küche mit einem Elektroherd gekauft, die in einem Monat geliefert werden soll. Er fordert mich auf einen Starkstromanschluss zu installieren und die Elektroleitungen in der Wohnung zu ergänzen und zu ändern (Lichtschalter versetzen, zusätzliche Steckdosen über der Arbeitsplatte nach Planung der Küchenfirma).
Diese Änderung hat einen erheblichen finzanziellen und technischen Aufwand zur Folge, so wie mir eine Elektrofirma gesagt hat.
Dazu ist zu sagen, dass das Haus von 1957 ist und gerade diese Wohnung noch in diesem alten Zustand hinsichtlich der Elektroinstallation. Dieses bedeutet, dass es nur eine Sicherung für die gesamte Wohnung exsistiert. Eine Starkstromanschluss gibt es in dieser Wohnung überhaupt noch nicht. Bis war dieses auch noch kein Problem.
Ich glaube mal gelesen oder gehört zu haben, dass zwar der Vermieter für die Elektroinstallation zuständig ist und eigentlich auch dafür die Kosten tragen muss, aber wenn der Mieter eine Wohnung mit Gasanschluss gemietet hat, jetzt nicht vom Vermieter verlangen kann einen Starkstromanschluss zu verlegen.
Ich habe dem Mieter gesagt, dass er in diesem Fall die Kosten für die Elektroinstallation übernehmen muss. Dieses lehnte er natürlich mit der Begründung ab, dass das Sache des Vermieters sei und diese Kosten tragen müßte. *streit*
Aber was kann ich dafür, wenn der Mieter sich eine Küche kauft, ohne auf die Gegebenheiten der Wohnung zu achten bzw. zu berücksichtigen.
Liege ich mit meiner Meinung richtig oder habe ich da einen Gedankenfehler.
Vielen Dank für eine Hilfe