Klaus Kalweit
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Hallo!
Ich bin neu hier und starte meinen ersten Versuch.
Meine Frau und ich wohnen im 2-Fam.-Haus und haben unserem Mieter gerade fristlos gekündigt wegen Einmietbetrugs.
Damals erschien der Bewerber allein bei uns im Haus und zeigte uns eine Gehaltsbescheinigung vom selbigen Monat. Ich machte eine schnelle Kopie mit unserem Fax. Er bekam den Mietvertrag und zog mit seiner Frau ein.
Nach schlimmen Erfahrungen mit unseren Mietern fragten wir beim Arbeitgeber nach. Wir vermuteten, daß die vom Mieter vorgelegte Gehaltsbescheinigung vielleicht die letzte gewesen sein oder er bereits die Kündigung erhalten haben könnte, was dieser dann hätte sagen müssen, um keine arglistige Täuschung zu begehen. Der Arbeitgeber antwortete sofort. Unserem Mieter sei unter sehr unschönen Umständen gekündigt worden, zu dem Zeitpunkt der vorgelegten Gehaltsabrechnung sei er schon ein halbes Jahr weg gewesen. Die Abrechnung müsse manipuliert sein.
Einem fast sechzigjährigen Arbeitslosen (Frau auch ohne Beschäftigung) mit der Berufsangabe Bauleiter, also ohne erlerntem Beruf, hätten wir niemals einen Mietvertrag gegeben. Wir kündigten nunmehr fristlos wegen Einmietbetrugs.
Doch jetzt läuft der Mieter zu ungeahnter Niedertracht auf. Er erfindet Treffen und Ereignisse, die nie stattgefunden haben und bringt chronologische Begebenheiten in eine neue Reihenfolge. So versucht er seine unfaßbare Anschuldigung zu untermauern, nicht er selbst, sondern wir hätten die Gehaltsabrechnung gefälscht. Er behauptet zum Beispiel, uns die Gehaltsabrechnung einige Tage überlassen zu haben, dabei hatte ich sie in seiner und meiner Frau Gegenwart nur Sekunden in der Hand. Außerdem fordert er eine Entschuldigung für die unterstellte Fälschung, anderenfalls erstatte er Strafantrag.
Der Leser vergegenwärtige sich das Geschehen. Unser Mieter begeht Einmietbetrug, beschuldigt dann uns, die von ihm selbst begangene Straftat begangen zu haben und ist bereit, vor Gericht wissentlich die unschuldigen Vermieter für die selbst begangene Tat zu verleumden.
Hier tun sich menschliche Abgründe auf, ein schockierend widerwärtiges Verhalten.
Wir werden unter gar keinen Umständen eine nicht begangene Straftat einräumen.
Was nun?
Ich bin neu hier und starte meinen ersten Versuch.
Meine Frau und ich wohnen im 2-Fam.-Haus und haben unserem Mieter gerade fristlos gekündigt wegen Einmietbetrugs.
Damals erschien der Bewerber allein bei uns im Haus und zeigte uns eine Gehaltsbescheinigung vom selbigen Monat. Ich machte eine schnelle Kopie mit unserem Fax. Er bekam den Mietvertrag und zog mit seiner Frau ein.
Nach schlimmen Erfahrungen mit unseren Mietern fragten wir beim Arbeitgeber nach. Wir vermuteten, daß die vom Mieter vorgelegte Gehaltsbescheinigung vielleicht die letzte gewesen sein oder er bereits die Kündigung erhalten haben könnte, was dieser dann hätte sagen müssen, um keine arglistige Täuschung zu begehen. Der Arbeitgeber antwortete sofort. Unserem Mieter sei unter sehr unschönen Umständen gekündigt worden, zu dem Zeitpunkt der vorgelegten Gehaltsabrechnung sei er schon ein halbes Jahr weg gewesen. Die Abrechnung müsse manipuliert sein.
Einem fast sechzigjährigen Arbeitslosen (Frau auch ohne Beschäftigung) mit der Berufsangabe Bauleiter, also ohne erlerntem Beruf, hätten wir niemals einen Mietvertrag gegeben. Wir kündigten nunmehr fristlos wegen Einmietbetrugs.
Doch jetzt läuft der Mieter zu ungeahnter Niedertracht auf. Er erfindet Treffen und Ereignisse, die nie stattgefunden haben und bringt chronologische Begebenheiten in eine neue Reihenfolge. So versucht er seine unfaßbare Anschuldigung zu untermauern, nicht er selbst, sondern wir hätten die Gehaltsabrechnung gefälscht. Er behauptet zum Beispiel, uns die Gehaltsabrechnung einige Tage überlassen zu haben, dabei hatte ich sie in seiner und meiner Frau Gegenwart nur Sekunden in der Hand. Außerdem fordert er eine Entschuldigung für die unterstellte Fälschung, anderenfalls erstatte er Strafantrag.
Der Leser vergegenwärtige sich das Geschehen. Unser Mieter begeht Einmietbetrug, beschuldigt dann uns, die von ihm selbst begangene Straftat begangen zu haben und ist bereit, vor Gericht wissentlich die unschuldigen Vermieter für die selbst begangene Tat zu verleumden.
Hier tun sich menschliche Abgründe auf, ein schockierend widerwärtiges Verhalten.
Wir werden unter gar keinen Umständen eine nicht begangene Straftat einräumen.
Was nun?