Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus

Diskutiere Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo ich hoffe mir kann einer helfen.es ist sehr dringend. Wie ich schon einmal im Forum geschrieben hatte müssen die Handwerker die...
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #1

Herbi50

Hallo ich hoffe mir kann einer helfen.es ist sehr dringend.
Wie ich schon einmal im Forum geschrieben hatte müssen die Handwerker die Wasserleitungen erneuern.Jetzt will der Mieter die Handwerker nicht ins Haus lassen bis er genau weiss was er an Mietminderung bekommt.Er will 3 Monatsmieten Mietminderung für 2,5 Wochen,so lange dauern die Arbeiten.Das ist viel zu hoch.Bin gewillt 1 Monatsmiete als Mietminderung zu akzetieren.Habe ihm das auch schon mitgeteilt.Was kann ich da machen.
Gruß Herbi
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #2

hase101

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hmm, also meines erachtens..bin ja auch nur Laie... darf ein Mieter diese Renovierungsarbeiten nicht blockiern. Gibt da bestimmt auch ein Gesetz für ;-)

Aber das Problem ist ja halt, wenn er es dann doch tut... was machen ... erst zu Gericht laufen und einen Bescheid erwirken das man in die Wohnung darf?

Denn Recht würdest du damit bekommen.

Puuh , Leute gibt es ...ist ja echt nicht schön, das ist ja schon fast reine Erpressung.

Für den Mieter stellt sich wohl im mom die Frage... was wird auch alles beschädigt, bei der Erneuerung der Leitungen... Bad, küche...Rohre auch für die Heizung... wer ersetzt Tapeten, Fliesen ect?

Hmm, und wie hoch eine Mietminderung ausfallen kann, wenn das tatsächlich gerichtlich geregelt werden würde weiss ich nicht.

Ist dann auch wohl die Frage... hat der Mieter in diesen 2,5 Wochen überhaupt kein Wasser oder nur zu bestimmten Zeiten... denn danach würde ich meines erachtens wohl auch die % Mietminderung ergeben, falls überhaupt.

Erkundige dich doch mal...weiss ja nicht wieviele Personen in der Wohnung wohnen. Was ein Hotelzimmer kosten würde über diesen Zeitraum. Hotelzimmer über längere Zeit sind mit sicherheit auch immer Verhandlungsbasis.

Denk bitte daran, es zählen nur schriftliche Zusagen, mündliche sind immer sehr schwierig, wegen der Beweisslage. Ausser man hat Zeugen.
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #3

hase101

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hab da mal was gefunden...somit liegste warscheinlich mit deiner einen Monatsmiete gar nicht so schlecht.

Defekter Badewannenabfluss - 3% Mietminderung

Funktioniert die einzig vorhandene Dusche nicht - 33% Mietminderung

Sind Küche und Toilette unbenutzbar - 50 % Mietminderung

Ausfall der Heizung - im Sommer bis zu 50 % Mietminderung, im Winter bis zu 100%



mal schauen, ob ich noch mehr interessantes finde ;-)
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #4

wolle

Ich würde den Wert folgendermaßen berechnen:

2,5 Wochen kein Wasser; das sind in etwa 17,5 also 18 Tage
18/31 d sind 58%

Also würde ich 60% EINER Monatsmiete Minderung akzeptieren. Also sollte 1 ganze Monatsmiete vollkommen ausreichen.

Weil diese Sanierungsarbeiten aber notwendig sind, hat der Mieter das zu dulden. Eine der vielen Mieterpflichten, die keiner wahrhaben will.

An deiner Stelle würde ich den harten Kampf wählen. schriftlich eine Monatsmiete akzeptieren und falls mehrere Monatsmieten fällig wären, eine Kü androhen.

Entweder geht der Mieter vor Gericht und du wirst mit einer Monatsmiete (wenn es schlecht ausgeht) raus gehen. Wenn es gut geht, bestehen Chancen, dass eine Minderung nicht möglich ist.
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #5

hase101

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Capo, das ist ja wohl die eine Sache, es wird aber doch warscheinlich so sein, das die Handwerker bestellt sind.

Sag mal wie lange vorher muss man einem Mieter Bescheid geben, das zu einem gewissen Termin diese Sachen gemacht werden?

Ah, mir fällt gerade ein, das ich als Mieter auch mal ein Schreiben bekommen hatte, das am x. x. xx neue Fenster eingebaut werden würden und das ich als Mieter dafür zu sorgen hätte, das die Wohnung zu der Zeit betreten werden kann.

Ich glaube, da stand sogar noch ein Satz drunter, das wenn durch mein/ unser Verschulden die Arbeiten nicht auszuführen wären, das die extrakosten von mir/ uns zu tragen wären.

Ich könnte mir schon vorstellen, das sowas sogar rechtens ist, wenn eine gewisse Vorankündigung des vermieters gewahrt worden ist.

Nur die fristen dafür kenne ich nicht, weisst du da mehr?
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #6

wolle

3 Monate ist Ankündigungsfrist.

Die Mehrkostenhaftung muss aber in dieser Ankündigung stehen, sonst wird es schwer.

steht in der Fristenübersicht..
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #7

hase101

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Was ist denn "Mehrkostenhaftung"?
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #9

hase101

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ah Lacht :lol hab ich damit ja wohl selber meine Frage beantwortet

na dann :bier
 
  • Mieter lässt Handwerker nicht ins Haus Beitrag #10

RMHV

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Original von Capo
3 Monate ist Ankündigungsfrist.

Die Mehrkostenhaftung muss aber in dieser Ankündigung stehen, sonst wird es schwer.

steht in der Fristenübersicht..

Die gesetzliche Ankündigungsfrist nach § 554 Abs. 3 gilt nur für Maßnahmen nach § 554 Abs. 2, also für Modernisierungen, nicht aber für Maßnahmen zur Erhaltung der Mietsache. Solche Maßnahmen hat der Mieter nach § 554 Abs. 1 ohne Einschränkungen zu dulden. Selbstverständlich kann niemand vom Mieter verlangen, dass er ohne Vorwarnung die Handwerker in die Wohnung lässt. Die erforderliche Vorankündigungsfrist wird sich bei Maßnahmen nach § 554 Abs. 1 allerddings nur nach den Verhältnissen des Einzelfalls bestimmen lassen. Bei kleinere Arbeiten könnte man sich an den üblichen Fristen für die Ankündigung von Besichtigungen orientieren. Hier wird üblicherweise von 1 Tag bzw. 4 Tagen bei einem berufstätigen Mieter ausgegangen. Umfangreichere Arbeiten, insbesondere vielleicht Arbeiten, die sich über einen längeren Zeitraum erstrecken, wird man sicher auch mit einer längeren Frist ankündigen müssen. Da die Frist nach § 554 Abs. 3 für den Mieter eine Überlegungsfrist zur Abschätzung von Rechtsfolgen durch die Modernisierung ist und bei Instandsetzungen für den Mieter Rechtsfolgen nicht eintreten, wird man für die Ankündigung von Instandsetzungen sicher weit unter den 3 Monaten bleiben können.

Was die Durchsetzung des Anspruchs angeht, sollte man vielleicht über einsweilige Verfügung nachdenken.
 
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