Frankfurt123
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Hallo,
folgendes Szenario:
In einem Mehrfamilien-Haus ist die Wohnung im EG vermietet. Der Mieter lässt gelegentlich (mehrmals pro Monat) die Fenster im EG weit offen stehen, auch wenn er für mehrere Stunden abwesend ist.
Da die Fenster zur Straßenseite liegen und weithin einsehbar sind, stellt dies eine erhöhte Einbruchsgefahr dar. Zudem sind die Fenster somit auch geöffnet bei Gewitterschauern und Hagelstürmen.
Der Vermieter hat den Mieter bereits mehrfach mündlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen mit der Bitte, die Fenster zukünftig bei Abwesenheit zu schließen. Der Mieter hat sein Verhalten jedoch nicht geändert.
Frage:
-Ist es dem Vermieter gestattet, die Wohnung des Mieters zu betreten und die Fenster zu schließen?
Vielen Dank
folgendes Szenario:
In einem Mehrfamilien-Haus ist die Wohnung im EG vermietet. Der Mieter lässt gelegentlich (mehrmals pro Monat) die Fenster im EG weit offen stehen, auch wenn er für mehrere Stunden abwesend ist.
Da die Fenster zur Straßenseite liegen und weithin einsehbar sind, stellt dies eine erhöhte Einbruchsgefahr dar. Zudem sind die Fenster somit auch geöffnet bei Gewitterschauern und Hagelstürmen.
Der Vermieter hat den Mieter bereits mehrfach mündlich auf diesen Sachverhalt hingewiesen mit der Bitte, die Fenster zukünftig bei Abwesenheit zu schließen. Der Mieter hat sein Verhalten jedoch nicht geändert.
Frage:
-Ist es dem Vermieter gestattet, die Wohnung des Mieters zu betreten und die Fenster zu schließen?
Vielen Dank