Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung

Diskutiere Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung im Modernisierung und Sanierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Liebe Forenmitglieder, ich habe einen sehr netten Mieter, der gerne und verständlicherweise eine neue Küche hätte. Die alte Küche habe ich nicht...
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #1

Carmen46

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Liebe Forenmitglieder,
ich habe einen sehr netten Mieter, der gerne und verständlicherweise eine neue Küche hätte. Die alte Küche habe ich nicht vermietet. Sie ist lediglich zur Nutzung überlassen. Im Mietvertrag steht darüber gar nichts. Die Wohnung ist verwaltet. Ich verstehe seinen Wunsch nach einer neuen Küche, aber wie macht man das jetzt?

A) Ja, er darf die alte Küche entsorgen und sich eine neue Küche einbauen (die gehört ihm dann auch).
B) Er darf die alte Küche entsorgen, ich beteilige mich an den Kosten für die neue Küche (das hätte er gerne) - und was habe ich dann davon?
C) Ich bezahle die neue Küche komplett und erhöhe die Miete (das möchte ich aber ehrlich gesagt unter keinen Umständen!)

In einer meiner anderen Wohnung hat eine Ex-Mieterin die vorhandene EBK total zerhackt (so richtig mit der Säge zerstört). Hier habe ich die Küche entsorgen lassen und vermiete jetzt ohne Küche. Das ist nach der Erfahrung eigentlich auch die Variante, die ich bevorzuge.

Was könnt ihr mir raten?
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #2

lirumlarum

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Persönlich kann ich dieses Dilemma durchaus nachvollziehen. Man ist als Vermieter immer so froh, wenn man "sehr nette" Mieter hat und ist dann geneigt, denen auch manche Wünsche zu erfüllen, die man den undankbareren Mietern ohne Weiteres abschlagen würde.

Ich weiß, dass man manchen Mietern gerne entgegenkommen möchte, aber für dich als Vermieter ist dieses Küchenthema immer irgendwie aufwändig.
Du hängst halt dann immer mit drin:
- eine Küchenfront hängt schief --> mit etwas Pech wirst du regelmäßig mit solchen Lappalien belästigt und kannst dich bei eigenem handwerklichen Geschick dann zur Reparatur in die Wohnung begeben oder alternativ einen Dienstleister dorthin schicken
- "der Kühlschrank ist zu alt und verbraucht zuviel Strom, ich möchte einen neuen", "die Griffe gefallen mir aber gar nicht", Mieter können auch später erst fordernd werden
- Wenn es blöd läuft, gefällt dann die neue Küche dem nächsten nicht oder er möchte eine eigene Küche mitbringen oder oder oder
- es entsteht ein Schaden an der Küche: ist in manchen Hausratversicherungen des Mieters nicht mitversichert, da es nicht ihr Eigentum ist oder es besteht gar keine Hausratversicherung. Dann bräuchtest du theoretisch schon wieder eine Inhaltsversicherung über den Hausrat in vermieteten Wohnungen, falls ein größerer Schaden entsteht, den der Mieter nicht selber bezahlen kann (relativ wahrscheinlich, wenn er sich die Küche jetzt ja offenbar auch nicht alleine leisten kann/möchte)
- es entsteht ein Schaden durch die Küche: weise dann mal nach, ob du wirklich keine (Teil-)Schuld an dem Schaden trägst. War der Geschirrspüler schon beim Aufstellen der Küche nicht fachgerecht installiert oder hat der Mieter da später mal Hand angelegt. Wir reden ja nicht vom ersten Jahr, so ne Küche soll ja ne Zeitlang halten. Da kann schon sehr viel gepfuscht werden.
Es gibt sicherlich noch deutlich mehr Punkte, die dagegen oder vielleicht auch dafür sprechen. Für mich persönlich ist der Gedankengang hier schon abgeschlossen - ich trage weder Risiko noch Kosten für die Küche.

In deinem Fall:
A) Ich bin mir nicht ganz sicher, was du mit "zur Nutzung überlassen" meinst. Hast du ihm die Küche bei Einzug geschenkt oder verblieb die Küche in deinem Eigentum und er darf sie kostenlos während der Mietdauer nutzen? Falls er die Wohnung ohne Küche angemietet hat und du ihm quasi zum Einzug die Küche geschenkt hast, darf er damit ja tun und lassen, was er möchte - theoretisch auch abbauen und gar nicht ersetzen, wenn er das wollen würde. Für mich klingt es aber eher danach, dass du sie ihm kostenfrei während der Mietdauer zur Verfügung stellst.
B) Wie du schon sagst: was hättest du davon, außer dass du deinem Mieter einen (vermutlich) nicht unerheblichen Geldbetrag einfach geschenkt hättest? Sein ewiger Dank wird dir nachschleichen!?
C) Aus den oben genannten Gründen für mich keine Option.


Vielleicht bestätigst du nochmal kurz, ob ich dich richtig verstanden habe, dass du die Küche aktuell kostenfrei mit vermietest. Dann können wir weiterschauen
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #3

Gast25960

Das Verhältnis mit dem Mieter ist also gut? Das ist doch dann schon mal die halbe Miete 😉.

Dann ist es wahrscheinlich auch vollkommen egal, dass das hier juristisch ein Problem geben könnte:
Die alte Küche habe ich nicht vermietet. Sie ist lediglich zur Nutzung überlassen. Im Mietvertrag steht darüber gar nichts.
Wenn die Küche bei Mietbeginn vorhanden war und im Mietvertrag gar nichts dazu steht, dann gilt die Küche als mitvermietet. Es muss nicht extra erwähnt werden, dass sie dazu gehört. Es muss extra erwähnt werden, wenn das nicht der Fall ist. Und wenn die Küche mitvermietet ist, bist Du grundsätzlich dafür zuständig. Wenn es nötig ist auch für eine komplett neue. Ist es denn nötig?

Aber bei einem guten Mietverhältnis kann man sowas auch in gegenseitigem Einvernehmen klären. Z.b mit einer individualvereinbarung. Da könntest Du dann so ein bisschen auf Vorschlag B gehen - Du gibst was zur Küche dazu, dafür übernimmt der Mieter den Winterdienst (oder was auch immer in dem Fall passt).

Ich kann Deine Sorge nach der Aktion mit der Säge gut verstehen, aber besonders realistisch ist es auch nicht, dass einem sowas zweimal passiert, oder? Und wenn der Mieter nett ist, würde ich mir dazu jetzt keine Sorgen machen.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #4

Aydal

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Wenn die alte Küche nix mehr taugt dann muss eine neue gekauft werden .
Da du so vermietest mit Küche muss du bezahlen die neue.

Aydal würd die Miete dann erhöhen.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #5

ehrenwertes Haus

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D) Du übernimmst die Entsorgung der aktuellen Küche, der Mieter kommt für seine neue Küche alleine auf
E) Du übernimmst die Entsorgung der aktuellen Küche und beteiligst dich an den Kosten bzw. hilfst beim Aufbau der neuen Küche

Ich würde die Varianten D) und E) bevorzugen. Du kommst dem Mieter entgegen ohne dir nicht erwünschtes Eigentum zuzulegen.
Der Mieter zu einer neuen Küche, die seinen Geldbeutel und Geschmack trifft.
DIe geliehene Küche müsstest du ohnehin irgendwann entsorgen.

Zusätzlichkönntest du die Küchenelektrik bei der Gelegenheit prüfen und auch kleine Anpassungen/Optimierungen vornehmen lassen. Ist immer bissl blöde, wenn Möbel davor sind. Eine kleine Anpassung wäre z.B. die Anzahl der Steckdosen aufstocken oder versetzen, sofern dafür keine neuen Leitungen oder Sicherungen benötigt werden. Steckdosen hat man pauschal zu wenige, nie zuviele.


Die alte Küche habe ich nicht vermietet. Sie ist lediglich zur Nutzung überlassen. Im Mietvertrag steht darüber gar nichts.
Wobei das nicht ausschließt, dass die Küche doch mitvermietet wurde, nur nicht absichtlich.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #6

Ferdl

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Ich würde es von der Wohnung abhängig machen, ist die auch ohne Küche gut, zu dem Preis, vermietbar?
Wenn ja, würde ich Variante A) oder D) bevorzugen, in der Hoffnung aus dem Mietvertrag für die Küche unbeschadet herauszukommen. Da wäre auch noch eine kleine Abstandszahlung, in Form einer Spende oder Aufbauhilfe (Var. E) drin.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #7

Carmen46

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Hm, also ich habe mir noch einmal den Mietvertrag angesehen und da steht gar nichts zur Küche. Er bezahlt auch keinen Aufpreis für eine EBK. Er hatte mich beim Einzug gefragt, ob er den alten Herd entsorgen und seinen eigenen einbauen dürfe. Da hatte ich nichts gegen. Ich habe keine Ahnung, was das für eine Küche ist. Die ist von den Vormietern. Die habe ich mitgekauft (ohne sie extra zu bezahlen). Ob es nötig ist, dass da eine neue Küche reinkommt weiß ich nicht. Wahrscheinlich nicht unbedingt, aber vorher hat da eine alte Dame gewohnt und er ist jetzt viel jünger und moderner und möchte einfach etwas neues haben (was ich verstehen kann!).

Er soll gerne seine neue Küche haben und einbauen, aber ich möchte damit keinen Aufwand und keine zusätzlichen Wartungskosten haben (schiefe Schranktüren und sowas). Bin etwas ratlos, wie man das am besten macht.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #8

Ferdl

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Auch ohne das von der Küche etwas im Mietvertrag steht, ist die wohl, zumindest teilweise, mit vermietet.

Du könntest dem Mieter Vorschlagen, zB in einer Gemeinschaftsaktion, die alte Küche auszubauen und entsorgen und zu helfen die neue Aufzubauen. Wenn er da mitgeht, das Ganze verschriftlichen und umsetzen. wenn er das nicht will, bleibt die alte Küche halt drin.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #9

lirumlarum

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Wie Ino75 schon gesagt hat, dann hätte es damals auch klar kommuniziert werden müssen oder im besten Falle schriftlich festgehalten werden, falls die Küche geschenkt wird.
So stellt es sich jetzt eher da, als sei die Küche Bestandteil der gemieteten Wohnung -weil nicht anders vereinbart.
Die WC-Schüssel oder der Heizkörper werden ja auch nicht separat im Mietvertrag erwähnt, sondern sind mit drin. „Gemietet wie gesehen“
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #10

Carmen46

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Naja, da die alte Küche ja in dem Sinne nur alt, aber nicht kaputt ist und nicht raus muss, muss ich ja eigentlich auch keine neue bezahlen. Ich möchte es ihm aber gerne erlauben, weil ich nachvollziehen kann, dass er gerne etwas moderneres hätte. Ich würde ihm also erlauben, die alte Küche rauszurupfen und sich eine neue zu kaufen, die dann auch ihm ganz alleine gehört. D.h., wenn er in zwei Monaten auszieht (was ich nicht glaube) habe ich eine Wohnung ohne Küche. Aber die Wohnung würde sich auch ohne Küche gut vermieten lassen. Das ganze würde ich schriftlich festhalten und mir von ihm unterschreiben lassen. Wäre das so rechtens?
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #11

Carmen46

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Oder sollte ich ihm etwas dazugeben? Wie macht man das dann am besten, damit ich das auch steuerlich geltend machen kann? Küche ausbauen und aufbauen - das kann ich alles nicht. Ich habe mir eigentlich die Wohnungen nur als Geldanlage gekauft und haben sie verwalten lassen, um so wenig Aufwand wie möglich zu haben und habe keine Baufirma oder sowas an der Hand. Da würde ich dann lieber etwas Geld in die Hand nehmen.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #12

Aydal

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Ich find eine Mieterküche noch mitzuzahlen ist unnötig.
Vorschlag Der Mieter kann die alte Küch entsorgen und kauft sich eine neue. Das ist schliesslich dann seine .
Sonst Mieterhöhung wenn Verbesserung kommt durch Vermieter bezahlt.

Sonst er kommt morgen und wolle abhängen Decke mit teuer Holz zahle du dann auch und viele Steckdosen noch dazu erbrauche.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #13

Carmen46

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@Aydal Eigentlich sehe ich das auch so, denn er könnte ja auch die alte Küche drinnen lassen. Sie ist ja funktional und in Ordnung. Wenn er sie rausnimmt und sich eine neue einbaut, dann bin ich ja diejenige, die plötzlich eine Wohnung ohne Küche hat, denn die neue Küche gehört dann ja ihm. Muss oder sollte ich da trotzdem etwas schriftlich festhalten?

Ich könnte mir aber auch vorstellen, ihm etwas dazuzugeben (aber wie macht man das dann?), um wie @Ferdl in #6 sagt, da unbeschadet und im Guten ein für allemal aus dem Küchenthema rauszukommen.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #14

Aydal

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@Aydal Eigentlich sehe ich das auch so, denn er könnte ja auch die alte Küche drinnen lassen. Sie ist ja funktional und in Ordnung. Wenn er sie rausnimmt und sich eine neue einbaut, dann bin ich ja diejenige, die plötzlich eine Wohnung ohne Küche hat, denn die neue Küche gehört dann ja ihm. Muss oder sollte ich da trotzdem etwas schriftlich festhalten?

Ich könnte mir aber auch vorstellen, ihm etwas dazuzugeben (aber wie macht man das dann?), um wie @Ferdl in #6 sagt, da unbeschadet und im Guten ein für allemal aus dem Küchenthema rauszukommen.
Richtig überall wird Vermieter belastet deshalb du habe wenig zu verschenken...
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #15

Gast25960

Also, nach allem, was hier an Infos steht, würde ich das so einschätzen, dass die Küche mitvermietet ist, auch wenn das gar nicht beabsichtigt war. Woher der Vermieter die Küche bekommen hat, ist da völlig egal. Küche war bei Übergabe in der Wohnung, sie wurde weder im Mietvertrag noch anderweitig von der Mietsache abgegrenzt - dann gehört sie dazu.

Das bedeutet, dass die Küche bereits jetzt Deine Verantwortung ist. Inklusive Reparatur, Austausch und Instandsetzung. Und das kann Dich noch eine ganze Stange Geld kosten über die Jahre. Wenn die Küche alt ist, wohl eher früher als später.

Ich habe den Eindruck, der Mieter weiß das nicht, das wäre für Dich von Vorteil. Und zusätzlich ein gutes Argument, ihm doch zumindest etwas entgegenzukommen. Ansonsten macht er sich vielleicht schlau und dann musst Du bei jedem schiefen Scharnier tätig werden. Das wäre die Gelegenheit, die Küche jetzt nachträglich doch aus der Mietsache raus zu kriegen, auch wenn es Dich was kostet. Wenn Du beim Aufbau etc nicht helfen kannst, dann gib ihm Geld dazu und haltet schriftlich fest, dass die Küche im Gegenzug einvernehmlich nicht mehr Bestandteil der Mietsache ist.

Ich weiß ja nicht, was der Mieter für einen Küche möchte und um welche Summen wie hier reden, aber vielleicht ist es Dir das ja Wert, wenn Du damit den Fehler der versehentlich vermieteten Küche korrigieren kannst?
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #16

Carmen46

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Puh… sowas passiert, wenn man Verwaltungen vertraut und keine Ahnung hat :(

Ich werde mal meine Steuerberaterin fragen, wie man das macht mit „Geld dazugeben“. Das wäre ja praktisch ein Geschenk an den Mieter. Irgendwie auch komisch, denn die Küche gehört dann ja ihm.

Andererseits muss die Küche ja gar nicht raus. Ich bezahle ihm also noch Geld dafür, dass er MEINE funktionierende Küche entsorgt und dann eine eigene hat. Keine Ahnung über welche Summe wir reden? Insgesamt vielleicht so 2-3 Tsd?
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #17

Ferdl

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Muss oder sollte ich da trotzdem etwas schriftlich festhalten?
Ich denke dass wäre nicht schlecht. Ich gehe davon aus, dass dem M bewusst ist, dass die Küche mitgemietet ist. Kostenmäßig würde ich nicht mehr als Ausbau und Entsorgung der Küche übernehmen wollen. Sonst bleibt sie eben drin.
Steuerlich ist das simpel, Ausbau und Entsorgung deiner Küche sind Werbungskosten.
Preislich denke ich da an 2-300 €, max. 500 €.
Ich bezahle ihm also noch Geld dafür, dass er MEINE funktionierende Küche entsorgt
Nein, das tust du um aus dem Mietvertrag rauszukommen.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #18

Carmen46

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Mit 500€ könnte ich gut leben. Dann frage ich mal meine Steuerberaterin, wie ich ihm das Geld am besten zukommen lasse, damit das vom Finanzamt anerkannt wird. Ich glaube nicht, dass ein Kontoauszug reicht. Und dann schlage ich das meinem Mieter vor und setze ein entsprechendes Schriftstück als Ergänzung zum Mietvertrag auf, dass die neue Küche ihm gehört und nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Vielleicht kann ich in diesem Schriftstück die 500€ ja unterbringen und mit unseren beiden Unterschriften gilt das dann gleichzeitig als Nachweis fürs Finanzamt.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #19

Carmen46

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Vielen Dank für Eure Antworten!!! :)
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #20

Gast25960

Du musst Dich halt entscheiden, was Du möchtest, die eierlegende Wollmilchsau gibt's nun mal nicht.

Wenn Du ein Küche in Deiner Wohnung möchtest, dann bist Du dafür zuständig. Dann geht es halt nicht, dass Du damit nichts zu tun hast. Das ist der aktuelle Stand. Du hast eine Küche, Du bist dafür zuständig und musst nicht nur für alles zahlen, was gemacht werden muss, Du musst das auch organisieren.

Wenn Du das nicht willst, kannst Du Dich jetzt mit einer Einmalzahlung von der Verantwortung befreien. Dann hast Du zwar keine Küche mehr, aber musst Dich darum auch nicht mehr kümmern oder in der Zukunft was zahlen.

Es gibt für beide Möglichkeiten gute Gründe dafür und dagegen, aber aus beiden Option nur das beste rauspicken ist schwierig. Ich weiß nicht, ob mir das 2-3000€ wert wäre, aus der Verantwortung rauszukommen. Für die Summe kann man eine alte Küche noch eine ganze Weile am Leben erhalten. Aber mehr als 2-300€ auf jeden Fall. Da muss ja nur ein neuer Kühlschrank fällig werden und das ist schon teurer.

Aber letztlich kann das außer Dir keiner abschätzen, was für Dich persönlich die beste Lösung ist.
 
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