Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung

Diskutiere Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung im Modernisierung und Sanierung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Das hatte sich mit meiner letzten Antwort überschnitten, hört sich für mich genau richtig an 👍
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #21

Gast25960

Mit 500€ könnte ich gut leben. Dann frage ich mal meine Steuerberaterin, wie ich ihm das Geld am besten zukommen lasse, damit das vom Finanzamt anerkannt wird. Ich glaube nicht, dass ein Kontoauszug reicht. Und dann schlage ich das meinem Mieter vor und setze ein entsprechendes Schriftstück als Ergänzung zum Mietvertrag auf, dass die neue Küche ihm gehört und nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Vielleicht kann ich in diesem Schriftstück die 500€ ja unterbringen und mit unseren beiden Unterschriften gilt das dann gleichzeitig als Nachweis fürs Finanzamt.
Das hatte sich mit meiner letzten Antwort überschnitten, hört sich für mich genau richtig an 👍
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #22

Aydal

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Gut ist bei Neuvermietung die Küch dem Mieter zu schenken.
Wieder was gelernt
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #23

Carmen46

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Ja, vielen Dank Euch! Ich habe auch was gelernt und es ist aktuell auch wichtig, weil ich demnächst zwei Wohnungen neu vermiete: Eine mit einer alten aber intakten Küche und eine ohne Küche. Beide gleich groß und beide zum gleichen Preis. Da muss ich unbedingt im Mietvertrag drauf achten, dass das mit der Küche richtig formuliert ist.

Bei meinem netten Mieter ist die Küche intakt, aber eben nicht schön und modern. Kühlschrank war nicht drin und den Herd hat er ja schon durch seinen eigenen ersetzt. Ich glaube, dass da kostenmäßig die nächsten Jahre gar nichts auf mich zukommen würde. Aber ich mache das mit den 500€ und das auch gerne. Ich hoffe, er ist damit zufrieden. Viel ist es ja nicht, wenn man sich eine neue Küche kauft.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #24

ehrenwertes Haus

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Mit 500€ könnte ich gut leben. Dann frage ich mal meine Steuerberaterin, wie ich ihm das Geld am besten zukommen lasse, damit das vom Finanzamt anerkannt wird. Ich glaube nicht, dass ein Kontoauszug reicht. Und dann schlage ich das meinem Mieter vor und setze ein entsprechendes Schriftstück als Ergänzung zum Mietvertrag auf, dass die neue Küche ihm gehört und nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Vielleicht kann ich in diesem Schriftstück die 500€ ja unterbringen und mit unseren beiden Unterschriften gilt das dann gleichzeitig als Nachweis fürs Finanzamt.
Du könntest damit auch schlafende Hunde wecken, wenn dem Mieter nicht bewußt ist, dass er ziemlich sicher eine gemietete EBK in der Küche stehen hat.


Aber:
Solange ihr euch einig seid, ist Alles möglich.

Trotzdem würde ich mich vor irgendwelchen Angeboten vom Zustand der Küche persönlich überzeugen wollen.
Alt bedeutet nicht zwangsweise schlecht oder kaputt.

Durch ein Entsorgen der aktuellen Küche kann dir auch ein Nachteil entstehen.
Vielleicht gibt es einen Platz wo sie sicher eingelagert werden könnte.
Irgendwann steht ein Mieterwechsel an. Dann wäre es für dich vorteilhaft, die Wohnung wahlweise mit oder ohne dieser EBK anbieten zu können. Natürlich nur, wenn Funktion und Zustand dazu passen, für "modern" gibt es nur selten ernsthaft mehr als für "alt und gut in Schuß".
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #25

Happytool

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Du könntest damit auch schlafende Hunde wecken, wenn dem Mieter nicht bewußt ist, dass er ziemlich sicher eine gemietete EBK in der Küche stehen hat.


Aber:
Solange ihr euch einig seid, ist Alles möglich.

Trotzdem würde ich mich vor irgendwelchen Angeboten vom Zustand der Küche persönlich überzeugen wollen.
Alt bedeutet nicht zwangsweise schlecht oder kaputt.

Durch ein Entsorgen der aktuellen Küche kann dir auch ein Nachteil entstehen.
Vielleicht gibt es einen Platz wo sie sicher eingelagert werden könnte.
Irgendwann steht ein Mieterwechsel an. Dann wäre es für dich vorteilhaft, die Wohnung wahlweise mit oder ohne dieser EBK anbieten zu können. Natürlich nur, wenn Funktion und Zustand dazu passen, für "modern" gibt es nur selten ernsthaft mehr als für "alt und gut in Schuß".
Ich glaube mein Schwein pfeift.
Ein wertlose Küche einzulagern?? Handelst du mit so was?
Einige, habe ich schon persönlich über den Jordan geschickt. Die Qualität ist oft so schlecht, da ist nach 10 Jahren mehr als Schluss.
Frage mal eine Frau, ob Sie sich so was als Mieterin wünscht?
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #26

Carmen46

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Die Küche ist ja noch ok, alt, aber in Ordnung. Einlagern lohnt sich aber nicht. Das mache ich auch nicht, denn bei jeder Neuvermietung werde ich ganz sicher ohne Küche vermieten.

Da der Mieter und ich ein gutes Verhältnis haben und niemand dem anderen Böses will denke ich, dass er von mir die Erlaubnis bekommt, die alte Küche auszubauen und noch 500€ Unkostenbeitrag dazu und dann kann er es sich schön machen. Das fühlt sich richtig an.
 
  • Mieter möchte eine neue Küche und fragt nach Kostenbeteiligung Beitrag #28

gigi1961

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Naja, da die alte Küche ja in dem Sinne nur alt, aber nicht kaputt ist und nicht raus muss, muss ich ja eigentlich auch keine neue bezahlen. Ich möchte es ihm aber gerne erlauben, weil ich nachvollziehen kann, dass er gerne etwas moderneres hätte. Ich würde ihm also erlauben, die alte Küche rauszurupfen und sich eine neue zu kaufen, die dann auch ihm ganz alleine gehört. D.h., wenn er in zwei Monaten auszieht (was ich nicht glaube) habe ich eine Wohnung ohne Küche. Aber die Wohnung würde sich auch ohne Küche gut vermieten lassen. Das ganze würde ich schriftlich festhalten und mir von ihm unterschreiben lassen. Wäre das so rechtens?
wenn die alte Küche noch gebrauchsfähig ist, würde ich es genauso handhaben wie du.
Ich habe meinem 1.Mieter die Hälfte der Küche damals ausnahmsweise bezahlt. Im Mietvertrag habe ich dann aufgenommen, auf Wunsch des Vermieters ist bei einem Auszug die Küche zu den dann gültigen Marktpreis an den Nachmieter zu veräußern, da sich der Vermieter an den Kaufkosten beteiligt hat.

Ich hatte im Vorfeld ganz schlechte Erfahrungen mit mitvermieteten Küchen gemacht. Kaufkosten um die 20 000 €. monatlich 50 € zusätzliche Miete für mich und nach wenigen Jahren sahen die aus als, ob sie das dreifache an Jahren auf dem Buckel hätten.
Gehört die Küche dem Mieter selbst, dann geht er anders damit um.
Künftig ist das einzig und allen Sache der Mieter.
 
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