Mit 500€ könnte ich gut leben. Dann frage ich mal meine Steuerberaterin, wie ich ihm das Geld am besten zukommen lasse, damit das vom Finanzamt anerkannt wird. Ich glaube nicht, dass ein Kontoauszug reicht. Und dann schlage ich das meinem Mieter vor und setze ein entsprechendes Schriftstück als Ergänzung zum Mietvertrag auf, dass die neue Küche ihm gehört und nicht Bestandteil des Mietvertrages ist. Vielleicht kann ich in diesem Schriftstück die 500€ ja unterbringen und mit unseren beiden Unterschriften gilt das dann gleichzeitig als Nachweis fürs Finanzamt.
Du könntest damit auch schlafende Hunde wecken, wenn dem Mieter nicht bewußt ist, dass er ziemlich sicher eine gemietete EBK in der Küche stehen hat.
Aber:
Solange ihr euch einig seid, ist Alles möglich.
Trotzdem würde ich mich vor irgendwelchen Angeboten vom Zustand der Küche persönlich überzeugen wollen.
Alt bedeutet nicht zwangsweise schlecht oder kaputt.
Durch ein Entsorgen der aktuellen Küche kann dir auch ein Nachteil entstehen.
Vielleicht gibt es einen Platz wo sie sicher eingelagert werden könnte.
Irgendwann steht ein Mieterwechsel an. Dann wäre es für dich vorteilhaft, die Wohnung wahlweise mit oder ohne dieser EBK anbieten zu können. Natürlich nur, wenn Funktion und Zustand dazu passen, für "modern" gibt es nur selten ernsthaft mehr als für "alt und gut in Schuß".