Silvertabby
Neuer Benutzer
- Dabei seit
- 08.08.2006
- Beiträge
- 5
- Zustimmungen
- 0
Was interresantes: :wisper
Eheleute A lassen ihre erwachsene Tochter I mit in ihre Mietwohnung unter Zustimmung des Vermieters einziehen.
Nun entschließen sich Eheleute A auschließlich ihr Ferienhaus im Ausland zu bewohnen und verlassen, ohne Kündigung des Mietvertrages die Wohnung.
Tochter I bleibt dort mit Zustimmung des Vermieters wohnen und bewohnt mehr als 10 Jahre die Wohnung. Tochter I ist auch Handlungsbevollmächtigte der Eheleute A und dies wurde auch vom Vermieter bereits bei verschiedenen Sachverhalten anerkannt.
Miete wird weiterhin noch von den Eheleuten A abgebucht bzw. an Mieter gezahlt, obwohl nur Tochter I wohnung bewohnt. Tochter zahlt Teile der Miete an ihre Eltern.
Nun möchten Eheleute A, dass Tochter I die Wohnung zu den alten Konditionen wie der bestehende Mietvertrag übernehmen kann und Eheleute A aus dem Mietverhältnis austreten. Vermieter ist einverstanden. Einverständnis wird münlich im März des Jahres gegeben.
Vermieter sendet im Mai Tochter I neuen Mietvertrag zu, da Tochter I ja ab Juni alleinige Mieterin sein soll. Miete wird weiter vom Konto der Eheleute A abgebucht, da diese ihre Tochter aufgrund deren Krankheit finanziell unterstützen wollen. Dies ist dem Vermieter auch bekannt.
Tochter I unterzeichnet den Mietvertrag und sendet ihn an Vermieter. Allerdings mit Streichungen im Vertrag, da er nicht den Konditionen des alten Vertrages entspricht, zu dem die Wohnung übernommen werden sollte. Rücksendung des Mietvertrages sollte nach 6 Tagen sein. Diese Frist wird durch Tochter I auch durch fristgerechte Absendung eingehalten.
Nach 8 Wochen (nach Beginn 1.6. und Wirkung des Mietvertrages mit Tochter I) teilt der Vermieter mit, kein unterschiebener Mietvertrag von Tochter I gekommen. Daher kein Mietverhältnis mit Tochter I und Wohnung muß geräumt werden.
Vermieter hat jedoch nicht nach Ablauf der Rücksendevereinbarung des Mietvertrages Tochter I informiert, dass scheinbar die Verträge nicht angekommen sind (auf dem Postwege verloren?) Und da keine Frage durch Vermieter kamen, ging Tochter I davon aus, alles ok und bewohnte die Wohnung, in der sie sich rechtlich als Mieterin seit dem 01.06. fühlt. Miete wurde auch in diesem Zeitraum durch Vermieter von Konto Eheleute A abgebucht.
Sprich, Eltern von Tochter I haben im März die Zusage durch Vermieter erhalten, das Tochter I Mieterin in der Nachfolge der Eheleute ab 01.06.2006 wird. Dies wird bestätigt durch die Zusendung des Mietvertrages durch Vermieter an Tochter I im Mai (9 Wochen nach telefonischer Vereinbarung, dass Wohnung übernommen werden kann).
Tochter I erhält Ende Mai Mietvertrag und unterzeichnet diesen. Rückgabe bis 06.06.2006. Dies wird auch gemacht. Fristgerechte Absendung der Unterlagen durch Tochter I.
8 Wochen später teilt Vermieter Eheleuten A (und nicht Tochter I) mit, kein Mietvertrag da, also auch nix issich mit Mieter.
Und er teilt auch Eheleuten A mit, dass er jetzt auch keinen Vertrag mehr mit Tochter I machen will, da er die Wohnung nun doch nicht mehr vermieten will. Generell nicht. :stupid
Vermieter teilt Tochter I schriftlich mit, Wohnung ist zum Ende o7/06 zu räumen und besenrein zu übergeben.
Nun Preisfrage:
A) Ist Tochter I Mieterin oder nicht.
B) Hätten Eheleute A nicht Anspruch darauf haben können Tochter I bereits zusätzlich als Mieter in den bestehenden Mietvertrag nehmen zu können? Sprich neben Eheleute A wird Tochter B als Mitmieter in den Vertrag eingetragen.
Lieben Dank im voraus für Eure Gedanken.
Eheleute A lassen ihre erwachsene Tochter I mit in ihre Mietwohnung unter Zustimmung des Vermieters einziehen.
Nun entschließen sich Eheleute A auschließlich ihr Ferienhaus im Ausland zu bewohnen und verlassen, ohne Kündigung des Mietvertrages die Wohnung.
Tochter I bleibt dort mit Zustimmung des Vermieters wohnen und bewohnt mehr als 10 Jahre die Wohnung. Tochter I ist auch Handlungsbevollmächtigte der Eheleute A und dies wurde auch vom Vermieter bereits bei verschiedenen Sachverhalten anerkannt.
Miete wird weiterhin noch von den Eheleuten A abgebucht bzw. an Mieter gezahlt, obwohl nur Tochter I wohnung bewohnt. Tochter zahlt Teile der Miete an ihre Eltern.
Nun möchten Eheleute A, dass Tochter I die Wohnung zu den alten Konditionen wie der bestehende Mietvertrag übernehmen kann und Eheleute A aus dem Mietverhältnis austreten. Vermieter ist einverstanden. Einverständnis wird münlich im März des Jahres gegeben.
Vermieter sendet im Mai Tochter I neuen Mietvertrag zu, da Tochter I ja ab Juni alleinige Mieterin sein soll. Miete wird weiter vom Konto der Eheleute A abgebucht, da diese ihre Tochter aufgrund deren Krankheit finanziell unterstützen wollen. Dies ist dem Vermieter auch bekannt.
Tochter I unterzeichnet den Mietvertrag und sendet ihn an Vermieter. Allerdings mit Streichungen im Vertrag, da er nicht den Konditionen des alten Vertrages entspricht, zu dem die Wohnung übernommen werden sollte. Rücksendung des Mietvertrages sollte nach 6 Tagen sein. Diese Frist wird durch Tochter I auch durch fristgerechte Absendung eingehalten.
Nach 8 Wochen (nach Beginn 1.6. und Wirkung des Mietvertrages mit Tochter I) teilt der Vermieter mit, kein unterschiebener Mietvertrag von Tochter I gekommen. Daher kein Mietverhältnis mit Tochter I und Wohnung muß geräumt werden.
Vermieter hat jedoch nicht nach Ablauf der Rücksendevereinbarung des Mietvertrages Tochter I informiert, dass scheinbar die Verträge nicht angekommen sind (auf dem Postwege verloren?) Und da keine Frage durch Vermieter kamen, ging Tochter I davon aus, alles ok und bewohnte die Wohnung, in der sie sich rechtlich als Mieterin seit dem 01.06. fühlt. Miete wurde auch in diesem Zeitraum durch Vermieter von Konto Eheleute A abgebucht.
Sprich, Eltern von Tochter I haben im März die Zusage durch Vermieter erhalten, das Tochter I Mieterin in der Nachfolge der Eheleute ab 01.06.2006 wird. Dies wird bestätigt durch die Zusendung des Mietvertrages durch Vermieter an Tochter I im Mai (9 Wochen nach telefonischer Vereinbarung, dass Wohnung übernommen werden kann).
Tochter I erhält Ende Mai Mietvertrag und unterzeichnet diesen. Rückgabe bis 06.06.2006. Dies wird auch gemacht. Fristgerechte Absendung der Unterlagen durch Tochter I.
8 Wochen später teilt Vermieter Eheleuten A (und nicht Tochter I) mit, kein Mietvertrag da, also auch nix issich mit Mieter.

Und er teilt auch Eheleuten A mit, dass er jetzt auch keinen Vertrag mehr mit Tochter I machen will, da er die Wohnung nun doch nicht mehr vermieten will. Generell nicht. :stupid
Vermieter teilt Tochter I schriftlich mit, Wohnung ist zum Ende o7/06 zu räumen und besenrein zu übergeben.
Nun Preisfrage:
A) Ist Tochter I Mieterin oder nicht.
B) Hätten Eheleute A nicht Anspruch darauf haben können Tochter I bereits zusätzlich als Mieter in den bestehenden Mietvertrag nehmen zu können? Sprich neben Eheleute A wird Tochter B als Mitmieter in den Vertrag eingetragen.
Lieben Dank im voraus für Eure Gedanken.