Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage...

Diskutiere Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... im MV - Allgemeine Fragen Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Was interresantes: :wisper Eheleute A lassen ihre erwachsene Tochter I mit in ihre Mietwohnung unter Zustimmung des Vermieters einziehen. Nun...
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Silvertabby

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Was interresantes: :wisper

Eheleute A lassen ihre erwachsene Tochter I mit in ihre Mietwohnung unter Zustimmung des Vermieters einziehen.

Nun entschließen sich Eheleute A auschließlich ihr Ferienhaus im Ausland zu bewohnen und verlassen, ohne Kündigung des Mietvertrages die Wohnung.

Tochter I bleibt dort mit Zustimmung des Vermieters wohnen und bewohnt mehr als 10 Jahre die Wohnung. Tochter I ist auch Handlungsbevollmächtigte der Eheleute A und dies wurde auch vom Vermieter bereits bei verschiedenen Sachverhalten anerkannt.

Miete wird weiterhin noch von den Eheleuten A abgebucht bzw. an Mieter gezahlt, obwohl nur Tochter I wohnung bewohnt. Tochter zahlt Teile der Miete an ihre Eltern.

Nun möchten Eheleute A, dass Tochter I die Wohnung zu den alten Konditionen wie der bestehende Mietvertrag übernehmen kann und Eheleute A aus dem Mietverhältnis austreten. Vermieter ist einverstanden. Einverständnis wird münlich im März des Jahres gegeben.

Vermieter sendet im Mai Tochter I neuen Mietvertrag zu, da Tochter I ja ab Juni alleinige Mieterin sein soll. Miete wird weiter vom Konto der Eheleute A abgebucht, da diese ihre Tochter aufgrund deren Krankheit finanziell unterstützen wollen. Dies ist dem Vermieter auch bekannt.

Tochter I unterzeichnet den Mietvertrag und sendet ihn an Vermieter. Allerdings mit Streichungen im Vertrag, da er nicht den Konditionen des alten Vertrages entspricht, zu dem die Wohnung übernommen werden sollte. Rücksendung des Mietvertrages sollte nach 6 Tagen sein. Diese Frist wird durch Tochter I auch durch fristgerechte Absendung eingehalten.

Nach 8 Wochen (nach Beginn 1.6. und Wirkung des Mietvertrages mit Tochter I) teilt der Vermieter mit, kein unterschiebener Mietvertrag von Tochter I gekommen. Daher kein Mietverhältnis mit Tochter I und Wohnung muß geräumt werden.

Vermieter hat jedoch nicht nach Ablauf der Rücksendevereinbarung des Mietvertrages Tochter I informiert, dass scheinbar die Verträge nicht angekommen sind (auf dem Postwege verloren?) Und da keine Frage durch Vermieter kamen, ging Tochter I davon aus, alles ok und bewohnte die Wohnung, in der sie sich rechtlich als Mieterin seit dem 01.06. fühlt. Miete wurde auch in diesem Zeitraum durch Vermieter von Konto Eheleute A abgebucht.

Sprich, Eltern von Tochter I haben im März die Zusage durch Vermieter erhalten, das Tochter I Mieterin in der Nachfolge der Eheleute ab 01.06.2006 wird. Dies wird bestätigt durch die Zusendung des Mietvertrages durch Vermieter an Tochter I im Mai (9 Wochen nach telefonischer Vereinbarung, dass Wohnung übernommen werden kann).

Tochter I erhält Ende Mai Mietvertrag und unterzeichnet diesen. Rückgabe bis 06.06.2006. Dies wird auch gemacht. Fristgerechte Absendung der Unterlagen durch Tochter I.

8 Wochen später teilt Vermieter Eheleuten A (und nicht Tochter I) mit, kein Mietvertrag da, also auch nix issich mit Mieter. :ätsch
Und er teilt auch Eheleuten A mit, dass er jetzt auch keinen Vertrag mehr mit Tochter I machen will, da er die Wohnung nun doch nicht mehr vermieten will. Generell nicht. :stupid

Vermieter teilt Tochter I schriftlich mit, Wohnung ist zum Ende o7/06 zu räumen und besenrein zu übergeben.

Nun Preisfrage:
A) Ist Tochter I Mieterin oder nicht.
B) Hätten Eheleute A nicht Anspruch darauf haben können Tochter I bereits zusätzlich als Mieter in den bestehenden Mietvertrag nehmen zu können? Sprich neben Eheleute A wird Tochter B als Mitmieter in den Vertrag eingetragen.

Lieben Dank im voraus für Eure Gedanken.
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #2

Capo

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Da Tochter I den Mietvertrag eigenmächtig verändert hat, kam es nicht zu einem Vertrag. Somit ist die Tochter I KEINE Mieterin.
Die Wohnung ist zu räumen.

Eine fortführung des MV besteht nicht, da Tochter I nur Untermieterin war. Ein neuer Mietvertrag ist legitim.
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #3

Silvertabby

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Hallo, dies ist nicht ganz richtig. Vertragsgegenstand bzw. Übernahmevereinbarung war, Tochter I bleibt zu den bestehenden Konditionen in der Wohnung wie Mietvertrag mit Eltern(Gleiche Miethöhe, Mietkaution, Schönheitsreparaturen etc.).
Die war mit Vermieter bereits seit März vereinbart.

Auf allen Seiten, Eltern, Vermieter und Tochter I bestand seit März Einigkeit über diese Übernahme und deren Inhalte.

Nun sendet, da Mietübernahme zum 1.6. ist, ein Verwaltungsamt (nicht Vermieter), welches die Verwaltung der kirchlichen Liegenschaften übernimmt, das Mietvertragsformular am 25.05 (2,5 Monate nach Übernahmevereinbarung zum 01.06. im März) an Tochter I. Dieses Verwaltungsamt weiß scheinbar nichts über die vereinbarten Übernahmekonditionen der Wohnung. Tochter I spricht deshalb vor Streichung bestimmter Vertragsstellen mit dem zuständigen Sachearbeiter des Verwaltungsamtes. Dieser rät ihr auch dazu, dies so zu handhaben. Er wußte von den Übernahme zu den gleichen Konditionen wie bisheriger Mietvertrag nichts. Sprich Vermieter (Kirchengemeinde) hat über die Vereinbarung nicht das Verwaltungsamt informiert.

Tochter wohnt nun in der Wohnung. Vermieter nimmt auch für Tochter Miete für die Monate Juni, Juli und mittlerweile auch für August entgegen. Verwaltungsamt teilt Tochter 6 Wochen nach Wohnungsbezug mit, das kein Mietvertrag geschlossen ist, da angeblich nicht angekommen. Und nach weiteren zwei Wochen, dass er auch keinen mehr abschließen wird.

Wie gesagt, Tochter I bewohnt bereits die Wohnung.

Ich gehe davon aus, dass bereits ein Vertrag geschlossen war, unabhängig von dem im Mai zugesandten Exemplar. Und der Vermieter nun mit allen Mitteln versucht da wieder raus zu kommen.

Zusätzlich ist hier zu beachten. Aufgrund der Vereinbarung, dass Tochter zu den bisherigen Konditionen übernimmt, war der Vermieter auch einverstanden, dass es keine Kündigungsfrist der Eltern zu Ende 07 gab, sondern bereits Ende Mai die Eltern das Mietverhältnis an ihre Tochter übergeben.

Das heißt, eine Abgabe der Wohnung der Eltern war verbunden mit der garantierten Übernahmemöglichkeit durch die Tochter. Dieses wurde jedoch nicht durch den Vermieter eingehalten.

Nun geht Vermieter aber hin und sagt 1) Tochter sei ja keine Mieterin und 2) Mietvertrag auch der Eltern ist zum 31.5. beendet.

Die wohl eingereichte Räumungsklage bezieht sich nicht auf die Tochter sondern auf die Eltern, die die Wohnung ja gar nicht bewohnen.
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #4

Tina

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Was ich nicht so ganz eindeutig herauslesen kann:
Gibt es eine schriftliche Kündigung seitens der Eltern für die Wohnung?
Mündliche Wohnungskündigungen sind nämlich nicht rechtskräftig.
Von daher wären die Eltern nach wie vor Mieter der Wohnung.
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #5

Silvertabby

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Hallo Tina,

es gab ja auch keine eigentliche Kündigung der Eltern. Aufgrund eines Telefonates im März 2006 zwischen Eltern und Vermieter (Kirchengemeinde) wurde vereinbart dass die Tochter die Wohnung übernimmt. Der Vermieter erbat von den Eltern kurz die schriftliche Version, die nachfolgend zu sehen ist. Des weiteren wies in diesem Telefonat der Vermieter hin, dass zwar ein neuer Mietvertrag wahrscheinlich mit der Tochter zu machen ist, dieser aber wunschgemäß zu den alten Konditionen des seit 1989 mit den Eltern bestehenden Vertrages.

Hier nun der Text des Schreibens der Eltern an den Vermieter im März 2006:

"Hiermit teilen wir Ihnen wunschgemäß aufgrund unseres heutigen Telefonates mit, dass wir aufgrund der Übernahme der Wohnung durch unsere Tochter am 01.06.2006 die Wohnung zum 31.05.2006 aufgeben".

Die Eltern wollten also die Wohnung zur Übernahme durch die Tochter aufgeben und haben m. E. nach nicht gekündigt. Die Kündigungsfrist wäre im Falle einer tatsächlichen Kündigung erst zum Ende Juli möglich gewesen und somit eine Übernahme der Wohnung der Tochter auch erst zum 1.8.2006 und nicht 1.6.2006.

Wäre durch den Vemieter eine Übernahmemöglichkeit durch die Tochter zum 01.06.ausgeschlossen worden, hätten die Eltern auch natürlich keinen Beweggrund gehabt die Wohnung überhaupt abzugeben oder diese gegebenenfalls zu kündigen.
es ging ihnen ja nicht um das Verlassen eines Mietverhältnisses, sondern um die Versorgung der Tochter.

Ohne Zustimmung zur Übernahme wären die Eltern weiterhin alleinige Mieter gewesen und die Tochter hätte weiterhin, wie die letzten 10 Jahre, alleinig die Wohnung bewohnt.

Auch bei Übernahme der der Wohnung durch die Tochter wären die Eltern dort weiter polizeilich gemeldet geblieben.

Dem obigen Schreiben aus März hat der Vermieter auch nicht wiedersprochen. Es könnte daher also auch sein, dass das Mietverhältnis der Eltern ja gar nicht geendet hat. Und dann würde der Vermieter eine Räumungsklage gegen die Eltern machen, obwohl keine Kündigung erfolgt ist? :stupid
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #6

DiplomHM

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Also ich würde auch sagen, dass der Mietvertrag mit den Eltern noch besteht, da dieser nicht gekündigt wurde. Jedoch würde ich hier Rechtsbeistand anfordern, denn das sieht nach Streiterein aus.
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #7
Martens

Martens

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moin zusammen,

die Sache ist vertrackt - aber das dürfte ja klar sein.

Meine erste Frage war auch: haben die Eltern denn gekündigt? Nun kommt die Information mit Ausriß aus einem Schreiben.

Ohne Würdigung des gesamten Schreibens sowie der Kenntnis sämtlicher getroffener Absprachen ist hier eine Klärung kaum möglich.

Trotzdem ein paar Anmerkungen:

Es gibt keine bedingte Kündigung, also eben, wenn Sie meiner Tochter einen Mietvertrag zu gleichen Konditionen anbieten, erkläre ich hiermit meine Kündigung - oder so ähnlich. Entweder man kündigt, oder eben nicht.

Das Schreiben der Eltern könnte - wohlgemerkt, könnte, es kommt auf das gesamte Schreiben an - eine Kündigung gewesen sein, die Frage ist eben, welcher Wille wird zum Ausdruck gebracht.

Es bedarf im übrigen keiner Bestätigung der Kündigung, kann der Vermieter das Kündigungsschreiben vorweisen, wurde das Mietverhältnis gekündigt.

Weiterhin gibt es mündliche Absprachen, hier muß genau geprüft werden, wer hat was zugesagt.
Mietverträge können durchaus mündlich geschlossen werden, das ist wirksam, man hat "nur" das Problem, später nachzuweisen, was genau vereinbart wurde.

Also, wer kann belegen, was vereinbart wurde? Welche Zusagen wurden getroffen?

Ein schriftlicher Vertrag setzt voraus, daß beide Seiten ihn unterschrieben haben, da die Tochter die Unterlagen zurückgeschickt haben will, fehlte wohl noch die zweite Unterschrift, also kein schriftlicher Vertrag zustande gekommen.

Außerdem hat sie einseitige Änderungen vorgenommen, also wäre auch die Unterschrift des Vermieters auf dem nachträglich geänderten Formular wohl nicht ausreichend gewesen, denn die Tochter hat ja gerade DIESEN Vertrag so nicht unterschrieben. Die Änderungen sind vielmehr ein erneutes Angebot der Tochter, einen etwas anderslautenden Vertrag abzuschließen.

Sagte ich schon, daß ich kein Jurist bin? Ich muß mich nur mit "dem Zeuchs" abplagen...

Man sollte den direkten persönlichen Weg gehen und die beteiligten Sachbearbeiter bei der Kirchengemeinde und dem Verwaltungsamt ansprechen, telefonisch oder besser persönlich, um die Angelegenheit zu klären. Hierbei auch auf die menschliche Seite abheben, immerhin ist der Vermieter eine Kirchengemeinde und hat gewisse christliche Grundsätze anzuwenden...

Ich frage mich natürlich, was noch vorgefallen sein könnte, daß der Vermieter nun nicht an die Tochter vermieten will... Irgendwie fehlt mir da ein Stück der Geschichte.

Auch, wenn es für diesen Fall vermutlich zu spät ist - aber vielleicht auch nicht:
Für solche Fälle mache ich eine Übernahmevereinbarung zwischen drei Parteien:
1. scheidender Mieter
2. neuer Mieter
3. Vermieter
Wortlaut in etwa:
2. tritt zum soundsovielten in den Vertrag zwischen 1. und 3. ein, 1. wird gleichzeitig entlassen. Mit Regelung für evtl. gezahlte Kautionen, mieterseitige Einbauten und was sonst noch zu regeln ist.

Erst wenn alle Unterschriften auf dem Papier sind, ist es wirksam und bis dahin verändert sich nichts. Hat den Vorteil, daß es so eine Situation wie im vorliegenden Falle nicht geben kann, daß die Kündigung akzeptiert wird, der gewünschte Mietvertrag aber nicht zustande kommt.

hoffe geholfen zu haben,
Christian Martens
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #8

Silvertabby

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Ja, die Sache ist wirklich vertrackt.

Der Vermieter ist eine Kirchengemeinde, wo die Mutter von Tochter I bis zur Rente als Mitarbeiterin beschäftigt war. Es handelt sich jedoch bei der Wohnung nicht um eine reine Mitarbeiterwohnung.

Der wiedergegebene Text des Schreibens aus März der Eltern an den Vermieter ist kein Ausriß, sondern der gesamte Wortumfang des Schreibens.

Belegen kann man die Vereinbarungen natürlich durch die Eheleute, die Tochter und gegebenenfalls Sitzungsprotokolle der Kirchengemeinde, da alle Entscheidungen, also auch Entscheidungen zur Vermietung von der Gemeinde zugehörenden Wohnungen über das Organ des sogenannten Presbyteriums laufen. Man müßte gegebenenfalls nun bitten, Sitzungsprotokolle dieses Gremiums aus den Monaten Marz, April und Mai offenzulegen. In diesem Protokoll könnte die Übergabe und die Annahme der Tochter als Mieterin hervorgehen.
Diese Protokolle würden, falls man sie überhaupt einsehen kann, durchaus die Sachlage bestätigen.

Es ist weiter tatsächlich nichts vorgefallen. Das würde nämlich die Sache vereinfachen und verdeutlichen warum die Tochter als Mieterin nicht genehm wäre. Die Problematik basiert Hauptsächlich darauf, dass der Mietvertrag zwar im Hause der Verwaltung angekommen ist, aber dann unterging. Solche Dinge sind in den letzten Jahren sehr häufig nachweislich vorgekommen. Slebst in der Kommunikation Vermieter mit Verwaltungsamt. Die Meinung des Vermieters über das Verwaltungsamt ist auch dementsprechend.

Somit sitzen ja jeweils hier nun 4 Parteien im Boot, die versuchten die Kommunikation aufrecht zu erhalten. Das Verwaltungsamt, die Gemeinde, Die Eltern, sowie Tochter I.

Wäre nur eine Kommunikation bezüglich der Veränderung des Mietverhältnisses zwischen Eltern und Vermieter zu erfolgen gewesen, die Angelegenheit wäre wahrscheinlich perfekt gelaufen.

Verschlimmert wurde die Sache auch, dass die Sachbearbeiterin, die der Tochter den Mietvertrag im Auftrage der Kirchengemeinde zusandte, nach Zusendung zwei Wochen in Urlaub war. Sprich in diesem Zeitraum hat der Vertrag irgendwo wohl den Untergang genommen. Aber, wie macht man nun diese Sachbearbeiterin dafür verantwortlich? Tja.....

Dass die Kirchengemeinde nun keinen Vertrag mehr haben möchte ist doch klar. Sie geht davon aus, dass die Wohnung nicht mehr vermietet ist (weder an Eheleute noch an deren Tochter). Vielleicht wird sie auch durch das Verwaltungsamt dementsprechend schlecht beraten.
Da sie jetzt auf einmal (6 Monate nach der Übernahmevereinbarung) ins Auge faßt das entsprechende Mehrfamilienhaus (3 Mietparteien) zu verkaufen, kommt es ihr jetzt auf einmal auch sehr entgegen, wenn in einer der Wohnungen kein Mieter mehr ist. Dies würde den Verkauf einem potentiellen Käufer gegenüber durchaus erleichtern.

Dadurch hat die Kirchengemeinde durchaus ein berechtigtes Interesse, dass "anscheinend" der Mietvertrag im Verwaltungsamt nie angekommen ist. Ein Schelm wer da was böses denkt.
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #9

Insolvenzprofi

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einfach mal eine Frage, ist die Tochter volljährig???
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #10

Silvertabby

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Ja, Tochter ist volljährig.
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #11

Insolvenzprofi

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Original von Silvertabby
Ja, Tochter ist volljährig.


dann würde ich sagen, dass ein mietverhältniss trotzdem nicht zustande gekommen ist, denn mit abänderung des mietvertrages ensteht eine neuer Antrag einer Willenserklärung welches der vermieter annehmen kann aber nicht muss, tut er dieses nicht, ist die wohnung zu räumen, allerdings weiß ich nicht, ob hier auch der 545 BGB greift... denn es ist etwas schwierig zu beurteilen...
 
  • Mieter oder nicht Mieter das ist hier die Frage... Beitrag #12
Martens

Martens

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moin,

ich muß hier dringend zu einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsberatung beim Mieterverein raten!

Die Fragen sind:

1. wurde der Vertrag durch die Eltern gekündigt?
2. wurde ein mündlicher Mietvertrag mit der Tochter geschlossen?
oder
3. wurde nicht eine mündliche Eintrittsvereinbarung der Tochter in den Vertrag der Eltern mit dem Vermieter geschlossen, die Bestand haben müßte?

Für mich ganz schwierig zu bewerten und zu entscheiden.

Wenn die Tochter in der Wohnung bleiben will, auf jeden Fall regelmäßig und pünktlich die Miete zahlen und dem Vermieter dann die Ergebnisse der Rechtsberatung mitteilen.

viel Erfolg,
Christian Martens
 
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