bacardi1x
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Folgender Brief vom Mieter
hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist bis zum 31.10.2006, um die Wand in der Küche instandzusetzen. Ebenso für die Beleuchtung in der Küche, hier funktionieren nur noch drei von neun Deckenstrahlern.
Da dem Anschein nach keine weiteren Angebote für die Wand eingeholt werden, sehe ich mich dazu gezwungen nunmehr nach drei Monaten eine Nachfrist zu setzen.
Ich kann Ihnen auch anbieten die Wand in Eigenregie instandzubesetzen, hierfür würde ich einen Kostenaufwand von 300,-E ansetzen, der dann von der rückständigen Miete, die aber nach Absprache in Raten zu zahlen ist, nach xxxx Aussage auch in „kleinen Raten", abzurechnen ist.
Da ich für die Instandsetzung Urlaub nehmen muss und meine Arbeitszeit auch nicht kostenlos ist, wäre hier die Hälfte des einen Kostenvoranschlages ein reeller Wert. Genug Pfusch wurde ja schon gemacht.
Außerdem habe ich schon einiges in Eigenregie und auf eigene Kosten gemacht: - Anbringen sämtlicher Deckenleisten,
Verkleiden des Rollokastens und der Fensternische im Schlafzimmer,
- Küche tapeziert, (xxx: „Muß die Küche denn überhaupt tapeziert werden!") Flur tapeziert, der noch nicht einmal Rauhfaser tapeziert war,
Garten komplett vertikutiert und auch vor dem Haus alles was möglich war In Ordnung gebracht, dafür habe ich außerdem alle Geräte kostenlos besorgt.
(Bemerkung Vermieter : Auf eigenen Wunsch hat er diese dinge gemacht da er schon die wohnung früher bezogen hat , Material wurde meiner seids besorgt und bezahlt )
Ich finde es ein wenig merkwürdig, dass alle Aktivitäten, die wir zur Aufwertung des Hauses und des Grundstücks durchführen, nicht anerkannt werden.
Es muss wieder und wieder nachgefragt werden, ob nun endlich einmal etwas von den noch zu erledigenden Arbeiten in Angriff genommen wird.
Im Vorgarten stehen bestimmt seit einem halben Jahr die Maurerkübel mit alten Fliesen und anderem Müll. Nichts passiert.
Der Eindruck, den dies Chaos in der Straße hinterlässt, ist nicht schön. Auch hier wurde von uns schon angeboten, wie auch von Ihren Verwandten, einen Anhänger zu organisieren und den Müll kostengünstig zu entsorgen. Wieder passiert nichts. Diese Dinge zeugen wohl von mangelndem Interesse an der eigenen Immobilie.
Zum Mietvertrag:
Am Mietvertrag wurde zum wiederholten Male nichts geändert.
§ 9 Abs 3 - widerspricht den Zusatzvereinbarungen Nr. 7, was ist jetzt gültig? Sicherlich nicht beide Ausführungen!
§ 13 - dort sollte eingefügt werden, dass die Miete längstens für zwei Monate zu entrichten ist, oder wenn dies gesetzlich festgelegt ist (zwei Monate), hätte dies ja mal in einem separaten Schreiben mitgeteilt werden können.
P.S. Warum wurde der Mietvertrag von ihnen nicht schon unterschrieben, dann hätte man ihn nur noch gegenzeichnen brauchen (Einstimmigkeit vorausgesetzt).
Warum wird ihrerseits nicht auf die email eingegangen, die ich Ihnen geschickt habe. Leider kann ich zur Zeit keine emails empfangen, da nach und nach so ziemlich alle E-Geräte kaputt gehen (ob das wohl am Funk liegt!?).
Diese Probleme gab es in allen unseren anderen Wohnungen nicht !?
Ansonsten wären wir bereit den Mietvertrag zu unterschreibent
Kaminofen: Da die Möglichkeit diesen Ofen zu installieren in der Wohnungsanzeige angegeben wurde (auch ein mit entscheidender Umzugsgrund) und dies auch von xxx unter Zeugen bestätigt wurde, bitte ich Sie einen Terminvorschlag zu machen.
Über die Kosten kann man sich dann ja noch unterhalten. Verbindungen für eine kostengünstige Anschaffung wären vorhanden. Weiterhin ist ein Kaminofen unsererseits schon länger vorhanden, daher bedarf es einer Absprache, wann der Ofen bzw. der Schornstein installiert werden kann.
Das ganze würde ja auch eine enorme Aufwertung der Wohnung bedeuten.
( Bemerkung Vermieter : lediglich in der Remaxx anzeige war ein vermerkt kaminanschluss vorhanden aber nicht im Mietvertrag und bei besichtung war zu ersehen das keiner vorhanden ist und es auch nicht so einfach geht wie gedacht.
Die Zeugen gibts auch nicht wo ich das angeblich gesagt hätte.
Mein problem ist nun das sollte diese woche alles gemacht werden bis auf die lampen
aber plötzlich haben Sie diese woche also do bis einschliesslich Sonntag keine Zeit , können Sie nun die Miete aufgrund der aufgeführten mängel mindern oder müssen sie mir eine nachfrist setzen meine Mahnungen und fristen zu zahlen der Juli Miete und Mietkaution und zum Mietvertrag unterschreiben lassen sie ohne Reaktion verstreichen.
Können die jetz die Miete mindern obwohl kein Mietvertrag besteht `?
Können die sagen wir zahlen kein Geld mehr da eh kein Mietvertrag besteht ?
Welche Rechte und Ansprüche und Interessen haben vorrang vor gericht ?
Wer hat in diesem Falle anspruch auf was , und können die echt fordern ohne Mietvertrag oder haben sie bei der wand pech gehabt da diese nicht im übergabeprotokoll als mangel aufgeführt ist ?
Sie ist lediglich schlecht verputzt das man eventuell beim tapezieren was durchschimmern sehen würde.
siehe link / bild der wand
hiermit setze ich Ihnen eine Nachfrist bis zum 31.10.2006, um die Wand in der Küche instandzusetzen. Ebenso für die Beleuchtung in der Küche, hier funktionieren nur noch drei von neun Deckenstrahlern.
Da dem Anschein nach keine weiteren Angebote für die Wand eingeholt werden, sehe ich mich dazu gezwungen nunmehr nach drei Monaten eine Nachfrist zu setzen.
Ich kann Ihnen auch anbieten die Wand in Eigenregie instandzubesetzen, hierfür würde ich einen Kostenaufwand von 300,-E ansetzen, der dann von der rückständigen Miete, die aber nach Absprache in Raten zu zahlen ist, nach xxxx Aussage auch in „kleinen Raten", abzurechnen ist.
Da ich für die Instandsetzung Urlaub nehmen muss und meine Arbeitszeit auch nicht kostenlos ist, wäre hier die Hälfte des einen Kostenvoranschlages ein reeller Wert. Genug Pfusch wurde ja schon gemacht.
Außerdem habe ich schon einiges in Eigenregie und auf eigene Kosten gemacht: - Anbringen sämtlicher Deckenleisten,
Verkleiden des Rollokastens und der Fensternische im Schlafzimmer,
- Küche tapeziert, (xxx: „Muß die Küche denn überhaupt tapeziert werden!") Flur tapeziert, der noch nicht einmal Rauhfaser tapeziert war,
Garten komplett vertikutiert und auch vor dem Haus alles was möglich war In Ordnung gebracht, dafür habe ich außerdem alle Geräte kostenlos besorgt.
(Bemerkung Vermieter : Auf eigenen Wunsch hat er diese dinge gemacht da er schon die wohnung früher bezogen hat , Material wurde meiner seids besorgt und bezahlt )
Ich finde es ein wenig merkwürdig, dass alle Aktivitäten, die wir zur Aufwertung des Hauses und des Grundstücks durchführen, nicht anerkannt werden.
Es muss wieder und wieder nachgefragt werden, ob nun endlich einmal etwas von den noch zu erledigenden Arbeiten in Angriff genommen wird.
Im Vorgarten stehen bestimmt seit einem halben Jahr die Maurerkübel mit alten Fliesen und anderem Müll. Nichts passiert.
Der Eindruck, den dies Chaos in der Straße hinterlässt, ist nicht schön. Auch hier wurde von uns schon angeboten, wie auch von Ihren Verwandten, einen Anhänger zu organisieren und den Müll kostengünstig zu entsorgen. Wieder passiert nichts. Diese Dinge zeugen wohl von mangelndem Interesse an der eigenen Immobilie.
Zum Mietvertrag:
Am Mietvertrag wurde zum wiederholten Male nichts geändert.
§ 9 Abs 3 - widerspricht den Zusatzvereinbarungen Nr. 7, was ist jetzt gültig? Sicherlich nicht beide Ausführungen!
§ 13 - dort sollte eingefügt werden, dass die Miete längstens für zwei Monate zu entrichten ist, oder wenn dies gesetzlich festgelegt ist (zwei Monate), hätte dies ja mal in einem separaten Schreiben mitgeteilt werden können.
P.S. Warum wurde der Mietvertrag von ihnen nicht schon unterschrieben, dann hätte man ihn nur noch gegenzeichnen brauchen (Einstimmigkeit vorausgesetzt).
Warum wird ihrerseits nicht auf die email eingegangen, die ich Ihnen geschickt habe. Leider kann ich zur Zeit keine emails empfangen, da nach und nach so ziemlich alle E-Geräte kaputt gehen (ob das wohl am Funk liegt!?).
Diese Probleme gab es in allen unseren anderen Wohnungen nicht !?
Ansonsten wären wir bereit den Mietvertrag zu unterschreibent
Kaminofen: Da die Möglichkeit diesen Ofen zu installieren in der Wohnungsanzeige angegeben wurde (auch ein mit entscheidender Umzugsgrund) und dies auch von xxx unter Zeugen bestätigt wurde, bitte ich Sie einen Terminvorschlag zu machen.
Über die Kosten kann man sich dann ja noch unterhalten. Verbindungen für eine kostengünstige Anschaffung wären vorhanden. Weiterhin ist ein Kaminofen unsererseits schon länger vorhanden, daher bedarf es einer Absprache, wann der Ofen bzw. der Schornstein installiert werden kann.
Das ganze würde ja auch eine enorme Aufwertung der Wohnung bedeuten.
( Bemerkung Vermieter : lediglich in der Remaxx anzeige war ein vermerkt kaminanschluss vorhanden aber nicht im Mietvertrag und bei besichtung war zu ersehen das keiner vorhanden ist und es auch nicht so einfach geht wie gedacht.
Die Zeugen gibts auch nicht wo ich das angeblich gesagt hätte.
Mein problem ist nun das sollte diese woche alles gemacht werden bis auf die lampen
aber plötzlich haben Sie diese woche also do bis einschliesslich Sonntag keine Zeit , können Sie nun die Miete aufgrund der aufgeführten mängel mindern oder müssen sie mir eine nachfrist setzen meine Mahnungen und fristen zu zahlen der Juli Miete und Mietkaution und zum Mietvertrag unterschreiben lassen sie ohne Reaktion verstreichen.
Können die jetz die Miete mindern obwohl kein Mietvertrag besteht `?
Können die sagen wir zahlen kein Geld mehr da eh kein Mietvertrag besteht ?
Welche Rechte und Ansprüche und Interessen haben vorrang vor gericht ?
Wer hat in diesem Falle anspruch auf was , und können die echt fordern ohne Mietvertrag oder haben sie bei der wand pech gehabt da diese nicht im übergabeprotokoll als mangel aufgeführt ist ?
Sie ist lediglich schlecht verputzt das man eventuell beim tapezieren was durchschimmern sehen würde.
siehe link / bild der wand