Chichi
Hallo
Wir haben vor ein Haus mit vier Wohnungen zu kaufen.
Pro Etage zwei gleichgroße & gleichwertige Wohnungen.
Das Problem: Zwei Wohnungen sind vermietet mit Kündigungsschutz
(Erdgeschoss, links & erste Etage, rechts)
Wir möchten die rechte Haushälfte für uns haben und fragen uns nun, ob wir den Mieter in der ersten Etage, rechts sagen (zwingen) können auf die linke Seite zu ziehen. Natürlich wüden wir beim Umzug helfen, die linke Wohnung renovieren und wegen den Umständen die Miete für zwei, drei Monate ausfallen lassen.
Für uns ist es nur wichtig, ob wir ein Recht auf Eigennutzung haben, da wir dem Mieter ja nicht kündigen und Ihm eine gleichwertige Wohnung im selben Haus anbieten?
Wir haben vor ein Haus mit vier Wohnungen zu kaufen.
Pro Etage zwei gleichgroße & gleichwertige Wohnungen.
Das Problem: Zwei Wohnungen sind vermietet mit Kündigungsschutz
(Erdgeschoss, links & erste Etage, rechts)
Wir möchten die rechte Haushälfte für uns haben und fragen uns nun, ob wir den Mieter in der ersten Etage, rechts sagen (zwingen) können auf die linke Seite zu ziehen. Natürlich wüden wir beim Umzug helfen, die linke Wohnung renovieren und wegen den Umständen die Miete für zwei, drei Monate ausfallen lassen.
Für uns ist es nur wichtig, ob wir ein Recht auf Eigennutzung haben, da wir dem Mieter ja nicht kündigen und Ihm eine gleichwertige Wohnung im selben Haus anbieten?