Mieter stört Mieter

Diskutiere Mieter stört Mieter im Hausordnung Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo an alle - würde gern mal erfahren was Sache ist. Es handelt sich um eine Wohnanlage mit 16 Parteien im Haus. Gesamt 72 WE. Unsere...
  • Mieter stört Mieter Beitrag #1

Rallesch

Hallo an alle - würde gern mal erfahren was Sache ist. Es handelt sich um eine Wohnanlage mit 16 Parteien im Haus. Gesamt 72 WE.
Unsere Eigentumswohnung liegt im 1 OG und ist vermietet. Darüber sind neue Mieter eingezogen, die das ganze Haus mit Lärmeskapaden belästigen. Protokoll wird bereits von 3 Parteien unabhängig geführt. Der Vermieter hat bereits eine mündliche Zusage der Mieterin, das sie sich eine andere Wohung suchen werde.
Es hat Beschädigungen im/am Haus und Eigentum anderer Parteien gegeben, die diesen Leuten aber nicht nachzuweisen sind. Ein großer Glasgegenstand ist auf unserem Balkon zerbrochen und hätte die im Erdgeschoss lebende Frau fast am Kopf getroffen. Dieser Gegenstand ist mutwillig vom Balkon geschmissen worden.
Was kann weiterhin unternommen werden?
 
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  • Mieter stört Mieter Beitrag #2

Capo

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Mietrechtl gibt es da nicht mehr viel. Wenn die Lärmbelästigung ausserhalb der Hausordnung festgestellt werden kann, darf es auch mal eine Abmahnung sein. Bei der 2. ist dann die Kündigung fällig. Damit ist das mietrechtl erledigt.

Ansonsten bedarf es einer Anzeige wegen versuchter Körperverletzung, denke ich. Ohne Geschädigten wird die Polizei auch hier nicht viel unternehmen. Der Nachweis sollte unabhängig geführt werden.

Mehr kann der Vermieter nicht unternehmen.
 
  • Mieter stört Mieter Beitrag #3

Insolvenzprofi

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Original von capo
Mietrechtl gibt es da nicht mehr viel. Wenn die Lärmbelästigung ausserhalb der Hausordnung festgestellt werden kann, darf es auch mal eine Abmahnung sein. Bei der 2. ist dann die Kündigung fällig. Damit ist das mietrechtl erledigt.

Ansonsten bedarf es einer Anzeige wegen versuchter Körperverletzung, denke ich. Ohne Geschädigten wird die Polizei auch hier nicht viel unternehmen. Der Nachweis sollte unabhängig geführt werden.

Mehr kann der Vermieter nicht unternehmen.


die Köperverletzung hat nix mit dem mietrecht sondern mit dem strafrecht zu tun, deswegen wird hier der

dejure.org/gesetze/StGB/223.html

greifen, muss in einer zivilklage vorgegangen werden, mit dem stören des hausfriedens stimme ich dem capo zu
 
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