Mit dem Tod eines Mieters erlischt das Mietverhältnis, sofern keine Erben darin eintreten.
Das ist falsch. Es erlischt nicht von alleine.
Du kannst nicht kündigen, weil es keinen Empfänger gibt. Der Mieter kann nicht kündigen weil verstorben, eine Rechtsnachfolger ist nicht in Sicht.
Auch wenn alle bekannten Erben das Erbe ausschlagen wirst Du ja weiterhin die Miete haben wollen. Somit hast Du einen Anspruch/Forderung gegen den Nachlass. Dann kannst Du gemäß § 1961 BGB einen Antrag auf Einsetzung eine Nachlassverwalters stellen. Mit dessen Einsetzung hast Du einen Empfänger der Kündigung, dieser kann Dir auch rechtssicher den Besitz an der Wohnung verschaffen. Wahrscheinlich musst Du selber räumen, aber Du hast die Wohnung erstmal zurück.