Mieter/Untermieter Nebenkostenabrechnung

Diskutiere Mieter/Untermieter Nebenkostenabrechnung im Fristen Forum im Bereich Betriebs- und Heizkosten; Hallo, ich habe riesen ärger und weiss nicht weiter. ich bin mieterin eines kosmetikstudios gewesen, für 9 jahre. davon hatte ich 5 jahre an eine...
  • Mieter/Untermieter Nebenkostenabrechnung Beitrag #1

andi44

Hallo, ich habe riesen ärger und weiss nicht weiter.
ich bin mieterin eines kosmetikstudios gewesen, für 9 jahre. davon hatte ich 5 jahre an eine fusspflegerin untervermietet, also gewerblich vermietet. von mai 2001 bis april 2006
ich selbst habe in den ganzen jahren nie eine nebenkosten abrechnung , sprich heizung und warmwasser abrechnung bekommen. dies hatte ich beim untervermieten auch gesagt. das war für die untermieterin soweit auch in ordnung, sie wollte auch von mir nie ne abrechnung.
nun kam es zum streit zwischen uns beiden. sie zahlte ihre miete nicht mehr, ich ging zum anwalt und so nahm alles seinen lauf.nun fordert ihr anwalt die rückerstattung der bezahlten nebenkosten über den gesamten zeitraum von 5 jahren von mir zurück, bzw. er bietet einen vergleich an, wo ich noch 1 500 euro bezahlen muss.
Die nebenkosten wurden mit sicherheit von der untermieterin verbraucht. ich habe mit meinem vermieter einen aufhebungsvertrag gemacht, daher habe ich keinen anspruch die nebenkosten von ihm zu verlangen, also keine chance meiner untermieterin die nebenkosten zu belegen. diesen aufhebungsvertrag habe ich gemacht, weil ich krank bin, meinen beruf nicht mehr ausüben kann und normaler weise erst 2008 aus dem vertag gekommen wäre.
kann der anwalt wirklich über den gesamten zeitraum die bezahlten nebenkosten zurückverlangen? oder ist das wie mein mann behauptet verjährt und es wäre nur noch die Abrechnung vom 1.1.2005 bis 31.12. 2005 zu bringen?
bitte dringend um baldige antwort, meine frist läuft bald ab und ich kann mir keinen anwalt mehr leisten...
 
  • Mieter/Untermieter Nebenkostenabrechnung Beitrag #2

RMHV

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Original von andi44
Hallo, ich habe riesen ärger und weiss nicht weiter.
ich bin mieterin eines kosmetikstudios gewesen, für 9 jahre. davon hatte ich 5 jahre an eine fusspflegerin untervermietet, also gewerblich vermietet. von mai 2001 bis april 2006
ich selbst habe in den ganzen jahren nie eine nebenkosten abrechnung , sprich heizung und warmwasser abrechnung bekommen. dies hatte ich beim untervermieten auch gesagt. das war für die untermieterin soweit auch in ordnung, sie wollte auch von mir nie ne abrechnung.
nun kam es zum streit zwischen uns beiden. sie zahlte ihre miete nicht mehr, ich ging zum anwalt und so nahm alles seinen lauf.nun fordert ihr anwalt die rückerstattung der bezahlten nebenkosten über den gesamten zeitraum von 5 jahren von mir zurück, bzw. er bietet einen vergleich an, wo ich noch 1 500 euro bezahlen muss.
Die nebenkosten wurden mit sicherheit von der untermieterin verbraucht. ich habe mit meinem vermieter einen aufhebungsvertrag gemacht, daher habe ich keinen anspruch die nebenkosten von ihm zu verlangen, also keine chance meiner untermieterin die nebenkosten zu belegen. diesen aufhebungsvertrag habe ich gemacht, weil ich krank bin, meinen beruf nicht mehr ausüben kann und normaler weise erst 2008 aus dem vertag gekommen wäre.
kann der anwalt wirklich über den gesamten zeitraum die bezahlten nebenkosten zurückverlangen? oder ist das wie mein mann behauptet verjährt und es wäre nur noch die Abrechnung vom 1.1.2005 bis 31.12. 2005 zu bringen?
bitte dringend um baldige antwort, meine frist läuft bald ab und ich kann mir keinen anwalt mehr leisten...

Das sieht nicht wirklich gut aus...
Verjährung ist mit Sicherheit nicht eingetreten für die Abrechnungsperioden 2002, 2003, 2004 und 2005. Ob der Abrechnungsanspruch für 2001 schon verjährt ist, ist keineswegs gewiss. Geht man davon aus, dass die Abrechnung in 2002 fällig wurde, würde die Verjährung am 01.01.2003 beginnen und der Anspruch wäre damit, zumindest soweit keine Hemmung oder Unterbrechung eingetreten ist, mit Ablauf des 31.12.2005 verjährt.
Ein Anspruch auf Abrechnung kommt naturgemäß nur dann in Betracht, wenn Vorauszahlungen mit Abrechnung auch vereinbart waren. Hier wäre also zunächst der Mietvertrag zu prüfen. Eventuell ergibt sich aus dem Inhalt eines schriftlichen Vertrags die Vereinbarung einer Pauschale. Dann wäre es wiederum an der Untermieterin, eine Änderung dieser Vereinbarung zu beweisen. Oder es gibt vielleicht überhaupt keinen schriftlichen Vertrag und die Untermieterin hätte schon aus diesem Grund ein großes Problem beim Nachweis ihres Anspruchs.
Falls der Abrechnungsanspruch besteht, wird eine Klage im Ergebnis auch erfolgreich sein. Da es sich hier nicht um ein Mietverhältnis über Wohnraum handelt, folgt das Gericht möglicherweise nicht der Argumentation des BGH (VIII ZR 57/04 vom 09.03.2005) und weist eine Klage auf sofortige Rückzahlung sämtlicher Vorauszahlungen ab. Dies wäre allerdings nur Zeitgewinn. Die Untermieterin müsste dann auf Abrechnungserteilung klagen und wird damit mit großer Wahrscheinlichkeit erfolgreich sein.
Für mich ist eigentlich nur eine Lösung des Problems erkennbar und diese erfordert nach der Vertragsaufhebung die Mitwirkung des Vermieters. Es müsste eine Abrechnung erstellt werden. Falls der Vermieter diese Abrechnung nicht selbst erstellen will, wäre an die Überlassung der Belege und Abrechnungserstellung durch Dritte zu denken. Es versteht sich allerdings, dass dies nicht kostenlos zu haben sein wird.
 
  • Mieter/Untermieter Nebenkostenabrechnung Beitrag #3

andi44

ja das sieht wirklich nicht gut aus, denn es gibt einen mietvertrag in dem von Heizkostenvorschuss die rede ist.
wie gesagt, die untermieterin wusste dass ich selbst nie eine abrechnung bekommen habe, sie hat sie auch nie von mir gefordert. gibt es denn da nicht sowas wie ein gewohnheitsrecht, ich meine warum hat sie das 5 jahre so akzeptiert und plötzlich will sie eine abrechnung.
es war sehr oft steitpunkt zwischen uns, weil sie immer auch wenn sie nicht da war, auch am wochenende, volle pulle geheizt hat. ich habe sie immer wieder gebeten, dass sie doch etwas auf die nebenkosten achten soll, worauf sie zu mir sagte, ich soll mich nicht so anstellen, ich würde doch eh keine abrechnung bekommen, dann könne man das doch ausnützen. meine einwände, dass der vermieter sich schon melden wird wenn der verbrauch steigt, hat sie nicht interessiert. verstehen sie was ich damit sagen will, es kann doch nicht sein, dass sie 5 jahre keien abrechnung möchte, ja sogar damit einverstanden ist, was auch mein mann bezeugen könnte, denn der war beim mietvertrag unterschreiben mit dabei, damals wurde meine untermieterin bereits darüber informiert dass wir selbst nie abrechnungen bekommen.
habe ich nur noch ne chance wenn mein vermieter mitmacht und sich bereit erklärt die abrechnungen zu erstellen?
 
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