Triple-J
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Hallo Leute,
nein, kein Kriminalfall, aber mal wieder etwas aus dem Kuriositätenkabinett.
Mit Wirkung zum 01.04.2018 habe ich eine Wohnung gekauft, in der der aktuelle Mieter seit ca. 1,5 Jahren wohnt. Als Kaution habe ich eine bis Anfang Dezember 2018 gültige Bürgschaftserklärung des Jobcenters erhalten, die Miete zahlt der Mieter jedoch selbst (bisher ohne Probleme).
Heute erhalte ich einen Anruf von einem Herrn, der sich als Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt ausgibt und erklärt, im Auftrag meines Mieters anzurufen (der Mieter spricht sehr schlecht Deutsch). Er fragte bezüglich der Kündigungsfrist nach. Ich erläuterte die übliche 3-Monats-Frist, wobei ich auch gerne versuchen würde, einen Monat früher einen alternativen Mieter zu finden, um die Kündigungsfrist abzukürzen.
Der Herr erläuterte in diesem und in einem weiteren Telefonat, dass mein Mieter ab dem 25.07. für etwa ein Jahr auf einem Schiff arbeiten würde und daher die Wohnung nicht mehr benötigen würde und kündigen möchte. Man habe auch einen Ersatzmieter parat, der zum 01.08. einziehen könne, natürlich Jobcenter-Kunde. Aufgrund der Kürze der Zeit fragte der Herr im zweiten Telefonat nochmals nach, wie es denn mit dem Ersatzmieter aussähe, ob das machbar sei. Ich habe ihm nur gesagt, dass man mir auf jeden Fall die schriftliche Kündigung schicken soll und ich im Übrigen darüber nachdenken würde und mich morgen erneut melde.
Nun… Dass der Mann ausziehen möchte – aus welchen Gründen auch immer – ist ja nichts Ungewöhnliches. Die Kurzfristigkeit und die Erwartungshaltung bezüglich des Nachmieters sind dagegen schon schwieriger.
Im Falle eines Neubezugs würde ich normalerweise die Miete um ca. 30€ auf den heutigen Stand anpassen und nach Möglichkeit nicht an einen Jobcenter-Kunden vermieten wollen. Letzteres schließt den 01.08. als Neuvermietung bereits von sich aus. In diesem Fall würde ich aber zunächst mal auf die 3-Monats-Frist bestehen (31.10.), wobei ich anbieten würde, den Nachmieter bereits zum 01.09. oder 01.10. zu suchen.
Dann würde der Mietvertrag aber definitiv bis mindestens 31.08. oder 30.09. laufen. Die Übergabe der Wohnung müsste hingegen dennoch schon bis zum 24.07. erfolgen, wenn der Mieter tatsächlich bereits ab dem 25.07. auf dem Schiff verschwindet (es sei denn, er übergibt den Schlüssel an den Mann der Arbeiterwohlfahrt, um mit mir später die Wohnungsübergabe zu machen. Dann müsste dieser mit mir aber auch die Besichtigungstermine machen, daher eher unpraktikabel). Ob er dann für August und September noch Miete zahlen würde, ist zudem mehr als fraglich. In letzterem Fall würde ich die Miete natürlich beim Jobcenter aufgrund der Bürgschaftserklärung einfordern, was aber sicherlich auch bürokratisch wäre.
Wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen?
Danke.
nein, kein Kriminalfall, aber mal wieder etwas aus dem Kuriositätenkabinett.
Mit Wirkung zum 01.04.2018 habe ich eine Wohnung gekauft, in der der aktuelle Mieter seit ca. 1,5 Jahren wohnt. Als Kaution habe ich eine bis Anfang Dezember 2018 gültige Bürgschaftserklärung des Jobcenters erhalten, die Miete zahlt der Mieter jedoch selbst (bisher ohne Probleme).
Heute erhalte ich einen Anruf von einem Herrn, der sich als Mitarbeiter der Arbeiterwohlfahrt ausgibt und erklärt, im Auftrag meines Mieters anzurufen (der Mieter spricht sehr schlecht Deutsch). Er fragte bezüglich der Kündigungsfrist nach. Ich erläuterte die übliche 3-Monats-Frist, wobei ich auch gerne versuchen würde, einen Monat früher einen alternativen Mieter zu finden, um die Kündigungsfrist abzukürzen.
Der Herr erläuterte in diesem und in einem weiteren Telefonat, dass mein Mieter ab dem 25.07. für etwa ein Jahr auf einem Schiff arbeiten würde und daher die Wohnung nicht mehr benötigen würde und kündigen möchte. Man habe auch einen Ersatzmieter parat, der zum 01.08. einziehen könne, natürlich Jobcenter-Kunde. Aufgrund der Kürze der Zeit fragte der Herr im zweiten Telefonat nochmals nach, wie es denn mit dem Ersatzmieter aussähe, ob das machbar sei. Ich habe ihm nur gesagt, dass man mir auf jeden Fall die schriftliche Kündigung schicken soll und ich im Übrigen darüber nachdenken würde und mich morgen erneut melde.
Nun… Dass der Mann ausziehen möchte – aus welchen Gründen auch immer – ist ja nichts Ungewöhnliches. Die Kurzfristigkeit und die Erwartungshaltung bezüglich des Nachmieters sind dagegen schon schwieriger.
Im Falle eines Neubezugs würde ich normalerweise die Miete um ca. 30€ auf den heutigen Stand anpassen und nach Möglichkeit nicht an einen Jobcenter-Kunden vermieten wollen. Letzteres schließt den 01.08. als Neuvermietung bereits von sich aus. In diesem Fall würde ich aber zunächst mal auf die 3-Monats-Frist bestehen (31.10.), wobei ich anbieten würde, den Nachmieter bereits zum 01.09. oder 01.10. zu suchen.
Dann würde der Mietvertrag aber definitiv bis mindestens 31.08. oder 30.09. laufen. Die Übergabe der Wohnung müsste hingegen dennoch schon bis zum 24.07. erfolgen, wenn der Mieter tatsächlich bereits ab dem 25.07. auf dem Schiff verschwindet (es sei denn, er übergibt den Schlüssel an den Mann der Arbeiterwohlfahrt, um mit mir später die Wohnungsübergabe zu machen. Dann müsste dieser mit mir aber auch die Besichtigungstermine machen, daher eher unpraktikabel). Ob er dann für August und September noch Miete zahlen würde, ist zudem mehr als fraglich. In letzterem Fall würde ich die Miete natürlich beim Jobcenter aufgrund der Bürgschaftserklärung einfordern, was aber sicherlich auch bürokratisch wäre.
Wie würdet Ihr an meiner Stelle vorgehen?
Danke.