Karl
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Hallo Gemeinde,
wir haben ein großes Problem mit einem Mieter: Er zog ein, bezahlte die ersten drei Mieten pünktlich und verschwand dann. Der Briefkasten läuft über, der Mieter wird nicht mehr gesehen und der Mietrückstand beläuft sich auf mitlerweile über 6 Monatsmieten. Laut Einwohnermeldeamt ist er noch gemeldet auf dem Arbeitsamt dagegen nicht, mit der Polizei wurde die Wohnung geöffnet und nachgeschaut ob etwas passiert ist aber es ist alles ordentlich und sogar aufgeräumt!
3 Mahnungen wurden bereits geschrieben, in der letzten steht:"Sollten Sie dieser Mahnung jedoch nicht bis zum 31.12.06 nachkommen, spreche ich hiermit die Vorsorgliche fristlose Kündigung zum 31.12.06 wegen Mietrückstand aus." Diese Mahnung gab es per Einwurfeinschreiben und liegt somit immernoch beim Mieter im Postkasten.
Kann jemand sagen ob die Fristlose Kündigung so wirksam ist?
Wir möchten nun Räumungsklage einreichen und das Vermieterpfandrecht geltend machen(Berliner Räumung) ist hoffentlich nicht so riesig teuer, ist das so richtig und gibt es etwas wichtiges zu Beachten? Was würdet ihr tun?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Karl
Zusatz: Vor dem großen Unwetter muß sich eine Person kurz in der Wohnung befunden haben da ein angekiptes Fenster nun geschlossen ist!
wir haben ein großes Problem mit einem Mieter: Er zog ein, bezahlte die ersten drei Mieten pünktlich und verschwand dann. Der Briefkasten läuft über, der Mieter wird nicht mehr gesehen und der Mietrückstand beläuft sich auf mitlerweile über 6 Monatsmieten. Laut Einwohnermeldeamt ist er noch gemeldet auf dem Arbeitsamt dagegen nicht, mit der Polizei wurde die Wohnung geöffnet und nachgeschaut ob etwas passiert ist aber es ist alles ordentlich und sogar aufgeräumt!
3 Mahnungen wurden bereits geschrieben, in der letzten steht:"Sollten Sie dieser Mahnung jedoch nicht bis zum 31.12.06 nachkommen, spreche ich hiermit die Vorsorgliche fristlose Kündigung zum 31.12.06 wegen Mietrückstand aus." Diese Mahnung gab es per Einwurfeinschreiben und liegt somit immernoch beim Mieter im Postkasten.
Kann jemand sagen ob die Fristlose Kündigung so wirksam ist?
Wir möchten nun Räumungsklage einreichen und das Vermieterpfandrecht geltend machen(Berliner Räumung) ist hoffentlich nicht so riesig teuer, ist das so richtig und gibt es etwas wichtiges zu Beachten? Was würdet ihr tun?
Bin für jede Hilfe dankbar!
Karl
Zusatz: Vor dem großen Unwetter muß sich eine Person kurz in der Wohnung befunden haben da ein angekiptes Fenster nun geschlossen ist!