Mieter verstorben

Diskutiere Mieter verstorben im Übergabe Ein- oder Auszug Forum im Bereich Mietvertrag über Wohnraum; Hallo, ein Mieter, der unter Vormundschaft stand, ist vor ca. 5 Wochen verstorben. Aufgrund des fehlenden Mieteingangs habe ich die Betreuerin...
  • Mieter verstorben Beitrag #1

Sherry

Hallo,
ein Mieter, der unter Vormundschaft stand, ist vor ca. 5 Wochen verstorben. Aufgrund des fehlenden Mieteingangs habe ich die Betreuerin angerufen. Von ihr bekam ich die Auskunft, das sie mit der Angelegenheit aufgrund des Todes des Mieters nichts mehr zu tun hat.Sie hätte auch keine Schlüssel zur Wohnung, und wüßte nicht, ob noch Anverwandte existieren. Sehr nett und hilfsbereit!! Beim Amtsgericht /Nachlassgericht bekam ich folgende Auskunft: Eine Nachlasspflegschaft würde nicht eröffnet werden aufgrund von Vermögenslosigkeit. Außerdem hätte die Betreuerin dem Amtsgericht mitgeteilt, das evtl. noch Verwandte existieren.(Mutter, selber unter Vormundschaft und eine Schwester) Ich sollte damit rechnen, daß das Erbe ausgeschlagen wird. So schön und gut, war ja nicht anders zu vermuten. Wie und wann komme ich in die Wohnung, ohne mich strafbar zu machen? Kann ich das Eigentum des verstorb. Mieters entsorgen? Wie lange muß evtl. etwas eingelagert werden?
 
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  • Mieter verstorben Beitrag #2

wolle

Einlagerung ist normalerweise 6 Monate nach Ende des Mietverhältnis.
(Kleine Eselsbrücke: siehe Kaution :) )
In deinem Fall liebt das etwas anders. Wenn die Erben ausschlagen, gibt es keinen, der Forderungen stellen kann. Also wenn das Ausschlagen schnell von statten geht, darfst du sofort verwerten...

Bei der Wohnung wäre ich vorsichtig. Ein Schlosser und ein Polizist als Anwesende sind da immer sehr praktisch. Ohne Polizei wäre das Hausfriedensbruch :(
Dem würde ich vorbeugen, bevor es da ein böses Erwachen gibt...

Der Schlosser kann dann gleich den Zylinder austauschen, falls die Betreuerin doch noch einen Schlüssel hat..
 
  • Mieter verstorben Beitrag #3

hase101

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Oh je, sowas ist ja auch echt schwierig stell ich mir grad vor.

Auch wenn wegen nicht vorhandenen Vermögen, die Erbschaft ausgeschlagen wird, dann erbt doch der Staat. Okay und wie ist das dann mit der Miete die man noch zu bekommen hätte? Es wird ja auch keine Rente mehr bezahlt...hmm...somit keine fliessenden Zahlungen wohl mehr.
Muss der Staat dann, wenn er ja dieses Erbe antritt auch für die Schulden (Mietschulden) haften?

Ich hab mal gehört, das es eine Versicherung gibt die man abschliessen kann für Mietausfall...genaueres weiss ich darüber aber nicht. Wisst ihr da mehr?
 
  • Mieter verstorben Beitrag #4

wolle

Die Mietausfall-Versicherung gibt es, aber errfahrungsgemäß zahlt die seltenst.
Wenn du als Vermieter nur eine winzige Chance auf Erstattung hast, kannst du das vergessen. So wie in diesem Fall. Die Erben schlagen es aus, aber es könnte ja noch weitere Erben da sein.

Soviel ich von dieser Versicherung gehört habe, ist die die reinste Geldverschwendung :(

Wenn die mehr Sinn hätte, wäre die in der Branche schon längst der Hit!
Aber vielleicht überzeugt mich auch jemand eines besseren :)
 
  • Mieter verstorben Beitrag #5

Sherry

so ist es gelaufen

Hallo,
wollte euch jetzt nur informieren.Die Wohnung habe ich in Begleitung der Polizei öffnen lassen. Die Schlüssel habe ich dann der Polizei übergeben. Nachdem bekannt wurde, das die Schlüssel bei der Polizei liegen, haben sämtliche in Frage kommende Erben das Erbe ausgeschlagen. (wer böses dabei denkt...) Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt, die auch noch hinter den Beerdigungskosten hinterher rennen, kann ich die Wohnung räumen! Juchu, endlich! Muss allerdings neutralen Zeugen dabei haben, falls irgendwelche Wertgegenstände dasein sollten (lach), und Bilder als Beweis machen.Auf der ausstehenden Miete bleibe ich selbstverständlich sitzen, und auf den Entrümplungskosten auch.
 
  • Mieter verstorben Beitrag #6

wolle

Danke für die Meldung. Hört sich ja fast gut an.

Vielleicht findet sich doch ein Pelzmantel :D
 
  • Mieter verstorben Beitrag #7

hase101

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Sherry, kannst du alles entsorgen oder musst du die sachen auch noch einlagern?

Falls entsorgen... vielleicht rotes kreuz, Caritas, hab gehört das die auch wohnungen ausräumen. Inwieweit weiss ich aber nicht , müsstest du dich dann dort direkt erkundigen
 
  • Mieter verstorben Beitrag #8

Nelle

Hallo,
kann nach meinem Ermessen ( lt. Ordnungsamt) entsorgen. Habe allerdings von der Verstorbenen einen Freund ausfindig gemacht, der sich bereit erklärt hat, mein unabhängiger Zeuge zu sein. Lt. Ordnungsamt sollte ich evtl. Wertgegenstände einlagern. Die Wertgegenstände habe ich aber leider nicht gefunden. Ich habe mir von dem Freund der Verstorbenen eine Erklärung unterschreiben lassen, in dem er bestätigt, das die Wohnung in einem unveränderten Zustand war, und das ich in seiner Anwesenheit 39 Fotos von der Einrichtung, bzw. Inhalt von Schränken gemacht habe. Selbstverständlich mit einem normalen Fotoapperat. Bei einer Digitalkamera kann einem ja unterstellt werden, an den Bildern manipuliert zu haben. Ist allerdings wirklich nichts wertvolles dabeigewesen, was man hätte zu Geld machen können. Die Entsorgung habe ich selber über den Recyclinghof und über die wunderschönen Altpapiercontainer und Altkleidercontainer gemacht. Die Elektrogeräte und die Einrichtung habe ich in einen Anzeigenblättchen unter zu verschenken reingesetzt ( Anzeige war auch umsonst). Eine Räumung durch eine Firma hätte mich ab 400€ aufwärts gekostet, habe verschiedene Angebote reingeholt. So hat mich der Spaß 70.-€ für den Recyclinghof, Mülltüten für die Kleider, viel Arbeit und drei paar Arbeitshandschuhe gekostet. Selbstverständlich auch jede Menge Nerven, aber wie soll ich die berechnen.......Das Geld werde ich sowieso nicht wiedersehen, und deshalb habe ich so für mich die günstigste und anstrengenste Lösung gefunden.
 
  • Mieter verstorben Beitrag #9

wolle

*danke* für die Benachrichtigung.

Ist zwar schlecht für dich gelaufen, aber so ist das Mietrecht nunmal. :(

*tröst* :156.gif:
 
  • Mieter verstorben Beitrag #10

hase101

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Nelle = Sherry?

Huhu erstmal , möchte dir nach dieser Stressaufreibenden und bestimmt staubigen Aktion hier erstmal was kühles zu trinken anbieten *bier*

Wenn das Ordnungsamt für die Beerdigung aufkommt wären die warscheinlich wohl auch für die Räumung der Wohnung zuständig, aber ich könnte mir vorstellen, dass dieses dann nochmal mindestens 1 Monat oder mehr gedauert hätte.

Hast ja wenigsten vielleicht noch den Freund der Mieterin gehabt, der dir geholfen hat die Wohnung zu räumen.

Es ist schon schlimm, wie manche alte Leute vereinsamen. Und ich finde es genauso schlimm , das die Angehörigen der alten Damen auch wenn sie das Erbe ausgeschlagen haben, sich nicht einmal für die persönliche Habe der verstorbenen Interessieren und somit dir dann vielleicht bei der Räumung der Wohnung geholfen haben.

Wünsche dir das du bald wieder ein ruhiges Vermieterleben hast und auch sonst noch einen schönen Tag ;)
 
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