Sherry
Hallo,
ein Mieter, der unter Vormundschaft stand, ist vor ca. 5 Wochen verstorben. Aufgrund des fehlenden Mieteingangs habe ich die Betreuerin angerufen. Von ihr bekam ich die Auskunft, das sie mit der Angelegenheit aufgrund des Todes des Mieters nichts mehr zu tun hat.Sie hätte auch keine Schlüssel zur Wohnung, und wüßte nicht, ob noch Anverwandte existieren. Sehr nett und hilfsbereit!! Beim Amtsgericht /Nachlassgericht bekam ich folgende Auskunft: Eine Nachlasspflegschaft würde nicht eröffnet werden aufgrund von Vermögenslosigkeit. Außerdem hätte die Betreuerin dem Amtsgericht mitgeteilt, das evtl. noch Verwandte existieren.(Mutter, selber unter Vormundschaft und eine Schwester) Ich sollte damit rechnen, daß das Erbe ausgeschlagen wird. So schön und gut, war ja nicht anders zu vermuten. Wie und wann komme ich in die Wohnung, ohne mich strafbar zu machen? Kann ich das Eigentum des verstorb. Mieters entsorgen? Wie lange muß evtl. etwas eingelagert werden?
ein Mieter, der unter Vormundschaft stand, ist vor ca. 5 Wochen verstorben. Aufgrund des fehlenden Mieteingangs habe ich die Betreuerin angerufen. Von ihr bekam ich die Auskunft, das sie mit der Angelegenheit aufgrund des Todes des Mieters nichts mehr zu tun hat.Sie hätte auch keine Schlüssel zur Wohnung, und wüßte nicht, ob noch Anverwandte existieren. Sehr nett und hilfsbereit!! Beim Amtsgericht /Nachlassgericht bekam ich folgende Auskunft: Eine Nachlasspflegschaft würde nicht eröffnet werden aufgrund von Vermögenslosigkeit. Außerdem hätte die Betreuerin dem Amtsgericht mitgeteilt, das evtl. noch Verwandte existieren.(Mutter, selber unter Vormundschaft und eine Schwester) Ich sollte damit rechnen, daß das Erbe ausgeschlagen wird. So schön und gut, war ja nicht anders zu vermuten. Wie und wann komme ich in die Wohnung, ohne mich strafbar zu machen? Kann ich das Eigentum des verstorb. Mieters entsorgen? Wie lange muß evtl. etwas eingelagert werden?